moin
jo, ich hab die suche bemüht, aber ich wollte zur sicherheit nochma nachfragen..
aalso .. ich habe nun den fall, daß ein kunde von seinem rückgaberecht gebrauch gemacht hat .. soweit so gut, er kriegt sein geld zurück ..
das läuft nun, wenn ichs richtig verstanden habe, folgendermaßen ab:
- ich schreibe eine gutschrift zur entsprechenden rechnungsnummer
- ich überweise das geld zurück
- ich buche das geld als ausgabe in meinem buchhaltungsprogramm
nun noch zwei detail-fragen:
- nutze ich dafür das buchungskonto "wareneinkauf" (ich kauf das teil ja praktisch zurück) ..?
- kommt das in der ust-va in die gleichen zeilen wie die übrigen ausgaben auch (wenn es ein wareneinkauf ist, wohl schon, aber für nen anderen fall..)
.. und als letzte frage, die mir gerade noch so einfällt: mit glück nimmt der lieferant die ware zurück und schreibt mir seinerseits eine gutschrift.. buchen über a) warenverkauf oder eher b) sonstige einnahmen ..?
jo .. ich denke mal, das läßt sich schnell beantworten (im einfachsten fall - ja, ja, a bzw. b *lol*) .. danke schonmal .. und fröhliche weihnachten
gruß
mieze