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03.01.2005, 15:03
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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Frage zu Einkommensteuer / Umsatzsteuer
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich bin Student und arbeite als Aushilfe bei einem Unternehmen, verdiene dort im Durchschnitt unter 400 Euro im Monat.
Gleichzeitig habe ich ein Gewerbe seit Ende Januar 2004.
Für dieses Gewerbe mache ich monatlich eine Ust-Voranmeldung. Bisher habe ich in den einzelnen Monaten meist mehr Ausgaben als Einahmen gemacht, d.h. am Ende des Monats bekam ich Geld vom FA überwiesen. So weit so gut.
Wie verhält sich das jetzt bei der Umsatzsteuererklärung?
In der Steuersoftware die ich nutze (Quicksteuer 2005 von Lexware) finde ich die Felder:
- Lieferungen und sonstige Leistungen (16%) --> das sind wohl meine Einnahmen zu denen ich den Kunden auch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geschrieben habe.
- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen --> Also von meinen Ausgaben die 16 MwSt. sofern auf der Rechnung vermerkt, summiert.
- Vorauszahlungssoll 2004 --> Das ist ja dann wohl der Betrag, denn ich im Rahmen der Voranmeldung schon GEZAHLT habe. Oder ist es die Summe aus Zahlungen an das FA und Rückzahlungen der Vorsteuer, d.h. in meinem Fall muss ich da einen Negativen Betrag einsetzen?
OK, das war das erste Problem.
Zum Zweiten bewerbe ich im Rahmen des Gewerbes über affili.de verschiedene Partnerprogramme auf meinen Homepages. Es ist dort allerdings so, dass affili.de mir die MwSt. nicht ausweist und selbst an das Finanzamt zahlt.
Gebe ich diese Einnahmen dann als "steuerfreie Einnahmen" an oder als "Umsatzsteuer, die von Leistungsempfänger geschuldet wird"??
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung noch folgende Frage:
Im Rahmen meines Gewerbes betreibe ich Handel im Internet (An und Verkauf von DVDs und Konsolenspielen sowie Bewerbung von Partnerprogrammen).
Muss ich die Anlage GSE "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus Selbständiger Arbeit ausfüllen"
Ich danke Euch im Voraus,
Viele Grüße,
Stephan
Geändert von dapdahang (03.01.2005 um 23:45 Uhr).
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04.01.2005, 09:58
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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- Lieferungen und sonstige Leistungen (16%) --> das sind wohl meine Einnahmen zu denen ich den Kunden auch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geschrieben habe.
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Hier gehören alle 16% Umsatzsteuerpflichtigen Umsäzte rein und nicht nur die, für die Du eine Rechnung mit USt Ausweis geschrieben hast.
Zitat:
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- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen --> Also von meinen Ausgaben die 16 MwSt. sofern auf der Rechnung vermerkt, summiert.
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Hört sich gut an.
Zitat:
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- Vorauszahlungssoll 2004 --> Das ist ja dann wohl der Betrag, denn ich im Rahmen der Voranmeldung schon GEZAHLT habe. Oder ist es die Summe aus Zahlungen an das FA und Rückzahlungen der Vorsteuer, d.h. in meinem Fall muss ich da einen Negativen Betrag einsetzen?
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Die Summer der Zahlungen an das Finanzamt in Deinem Fall der negative Betrag.
Zitat:
Zum Zweiten bewerbe ich im Rahmen des Gewerbes über affili.de verschiedene Partnerprogramme auf meinen Homepages. Es ist dort allerdings so, dass affili.de mir die MwSt. nicht ausweist und selbst an das Finanzamt zahlt.
Gebe ich diese Einnahmen dann als "steuerfreie Einnahmen" an oder als "Umsatzsteuer, die von Leistungsempfänger geschuldet wird"??
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Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist das nicht richtig. Die Umsätze für die affili.de die Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt hat müssten dann in die Anlage UR eingetragen werden unter E. Ergänzende Angaben zum Umsatz Zeile 53. Ich bin mir aber nicht 100% sicher ob ich Dich richtig verstanden habe, ich würde Dir deshalb raten mit einer Abrechnung von affili.de zu Deinem Finanzamt zu gehen und dort noch einmal nach zu fragen.
Zitat:
Im Rahmen meines Gewerbes betreibe ich Handel im Internet (An und Verkauf von DVDs und Konsolenspielen sowie Bewerbung von Partnerprogrammen).
Muss ich die Anlage GSE "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus Selbständiger Arbeit ausfüllen"
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GSE ist die Anlage Deiner Wahl da es sich bei Deiner Tätigkeit um eine Gewerbliche Tätigkeit handelt.
Gruß Epic03
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04.01.2005, 10:17
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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Hallo Epic,
zunächst einmal vielen Dank für Deine ausführliche und kompetente Antwort. Werde bez. Anlage UR und Zeile E. 53 in den nächsten Tagen mal bei meinem FA vorsprechen, zudem erwarte ich noch eine Antwort vom SUpport von affili.de
Muss ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung denn bei Erlöse aus Lieferungen und Leistungen unter "Umsatzerlöse steuerfrei" angeben oder gehören die ganz normal zu den "Umsatzerlösen 16%"?
Danke schonmal im Voraus,
Stephan
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04.01.2005, 10:38
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Zwischenfrage
Zitat:
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- Vorauszahlungssoll 2004 -
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Dazu habe ich noch eine ergänzende Frage (dann brauche ich nicht ein neues Thema aufzumachen)
Ich habe die jeweiligen Beträge der Vor/Umsatzsteuer bis zum 14ten jeden Monats an das FA gezahlt. Jetzt habe ich die letzte Voranmeldung gestern gemacht (Dez. 04) dort kam dann raus, dass ich noch (beträge sind beispielhaft) 200 Euro an das FA zahlen muss.
Danach habe ich den Jahresabschluss gemacht und bin jetzt bei der UmsatzStErklärung. Wiso hat mit in dieses Feld jetzt einen anderen Betrag eingesetzt (150 Euro). Müssten die Beträge, unter der Voraussetzung, dass ich immer alles korrekt gezahlt habe, nicht gleich sein?
Zweite Frage: Wenn ich jetzt morgen die 200 Euro überweise und dann erst die UmsatzsteuerE mache. Tage ich dann dort -50Euro ein, oder geht das nicht, weil ich schon den Jahresabschluss gemacht habe? Belasse ich es dann bei 150 Euro und das FA verrechnet es selbstständig?
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Gruß Sebastian
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04.01.2005, 10:38
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Muss ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung denn bei Erlöse aus Lieferungen und Leistungen unter "Umsatzerlöse steuerfrei" angeben oder gehören die ganz normal zu den "Umsatzerlösen 16%"?
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Du meinst sicher wie Du den Betrag in der Gewinnermittlung angeben sollst, denn in der Einkommensteuererklärung an sich werden keine Umsätze angegeben. In Deiner Gewinnermittlung gibts Du die Umsätze gesondert zu Deinen normalen Umsätzen als Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet an, denn steuerfrei sind die Umsätze nicht lediglich wurde der Schuldner der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger verlagert. Aber wie gesagt prüfe erst genau den Sachverhalt sonst wird man Dir nur schwer eine richtige Antwort geben können wenn man so wie ich nicht mal affili.de kennt löl
Gruß Epic03
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04.01.2005, 10:45
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Wiso hat mit in dieses Feld jetzt einen anderen Betrag eingesetzt (150 Euro). Müssten die Beträge, unter der Voraussetzung, dass ich immer alles korrekt gezahlt habe, nicht gleich sein?
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ich kenne zwar das Programm nicht aber scheinbar werden die Werte aus Deiner Buchhaltung direkt in die USt Erklärung übernommen. Da die USt VZ 12/04 noch nicht gebucht ist kann sich auch nicht automatisch übernommen werden. Du musst als VZ Soll deshalb alle Ergebniswerte Deiner 12 Voranmeldungsmonate zusammen rechnen und in die USt Erklärung als VZ Soll eintragen. Die Differenz ist dann entweder die Abschlusszahlung, Guthaben oder wenn beim Abschluss nichts mehr verändert wurde 0€
Zitat:
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Zweite Frage: Wenn ich jetzt morgen die 200 Euro überweise und dann erst die UmsatzsteuerE mache. Tage ich dann dort -50Euro ein, oder geht das nicht, weil ich schon den Jahresabschluss gemacht habe? Belasse ich es dann bei 150 Euro und das FA verrechnet es selbstständig?
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Wir sprechen hier vom Vorauszahlungs Soll, nicht vom Vorauszahlungs Ist. In die Erklärung kommt das als VZ Soll rein was gezahlt werden muss und nicht was bereits gezahlt wurde.
Gruß Epic03
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04.01.2005, 13:29
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Danke das beantwortet meine Fragen, aber irgendwas stimmt dennoch nicht:
VZ 01/04 bis 11/04 alle auf den Cent genau gezahlt.
VZ 12/04 200 Euro an FA.
im Soll (aus der E/Ü übernommen) +150 Euro.
Rechne ich VZ 12/04 ein gibt das -50 Euro. Mir solls ja recht sein, aber stimmen kann das dennoch nicht.
Kann das daran liegen, dass ich erst ab 1.3. selbstständig war?
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Gruß Sebastian
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04.01.2005, 13:40
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wo Du da einen Fehler gemacht hast kann ich auf die Entfernung leider auch nicht sagen..... Fakt ist, dass wenn Du alle Vorauszahlungen oder Guthaben aus den Voranmeldungen zusammen rechnest das USt Soll erhälst welches auch in die USt Erklärung einzutragen ist, entweder als Zahllast oder insgesammt als Guthaben je nachdem. Das abweichende Wirtschaftsjahr könnte Programmbedingt ein anderes Ergebnis liefern, aber ob es das ist kann ich Dir so natürlich auch nicht sagen.
Gruß Epic03
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04.01.2005, 17:42
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Epic
In Deiner Gewinnermittlung gibts Du die Umsätze gesondert zu Deinen normalen Umsätzen als Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet an, denn steuerfrei sind die Umsätze nicht lediglich wurde der Schuldner der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger verlagert.
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Für die Gewinnermittlung mache ich ja eine Einnahme- Überschussrechnung.
Ich schreibe also die Beträge ganz einfach als Einnahme zum Steuersatz 16% rein und erwähne, dass der Leistungsempfänger diese 16% zu zahlen hat??
Muss ich eigenlich jede kleine Einnahme oder Ausgabe irgendwie anführen, nummerieren usw. oder reicht es wenn ich die monatlichen Endbeträge an Einnahmen und Ausgaben angebe?
Es soll für die EÜR ja ein Formblatt geben, das habe ich aber in meinem Steuerprogramm nicht gefunden...
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05.01.2005, 10:45
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Danke für die Hilfe! Natürlich kannst Du keine Fernanalyse machen. Ich hätte das große Fragezeichen über meinem Kopf nicht in eine Frage umwandeln sollen, bevor ich alles druchwühlt habe.
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Gruß Sebastian
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05.01.2005, 13:55
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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nochmals wegen des Formulars zur EÜR.
Es sollte ja erstmal ein Formblatt geben, nun habe ich jedoch gelesen, dass es wegen vielen Protesten wieder zurück gezogeg wurde und dass die EÜR weiterhin formlos abgegeben werden darf. Kann das jemand bestätigen?
Und wenn ja wie sieht so eine formlose EÜR aus?
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05.01.2005, 14:10
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Formlos: ohne besondere Angaben zur Formatierung. So wie Du willst, solange alle nötigen Dinge herauslesbar sind.
Macht Qicksteuer das nicht für Dich? Wie machst Du Deine EÜR? Gibt es da eine Bereicht/Auswertung?
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Gruß Sebastian
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05.01.2005, 14:21
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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kannst du denn bestätigen dass es dieses jahr auch noch formlos erlaubt ist???
ich bin bei quicksteuer noch nicht so weit alles auszudrucken. es gibt da die möglichkeit eine EÜR zu machen (man macht dafür so ein rechenblatt auf und kann alle posten eintragen). wie der das dann aufbereitet bzw. ausdruckt, keine ahnung.
muss ich denn wirklich jede ausgabe und jede einnahme EINZELN aufführen?
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05.01.2005, 16:16
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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also die EÜR ist nicht jeder Posten einzeln, sondern ein Blatt A4 (zumindest bei mir) dort sind die Einnahmen und Ausgaben nach Konten zusammengefaßt.
Beispiel:
Ausgaben
*********************
4910 Porto 200 Euro
Bestätigen kann ich das zwar nicht, aber ich werde Sie so abgeben. Was soll schon sein. Die zwingen einen das noch in eine Formular zu packen. Auch wenn ich mir das nicht vorstellen kann. (Was nichts heißen soll...)
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Gruß Sebastian
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05.01.2005, 16:21
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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danke erstmal.
mich würde noch die Meinung von epic oder einem anderen Mod interessieren...
Ich habe meine bisherigen Aufzeichnungen nicht nach "Konten" oder so geordnet, da ich meiner meinung nach nicht dazu verpflichtet bin, eine richtige doppelte Buchführung o.ä. zu führen.
also liebe Mods: Alles einzeln reinschreiben oder zusammengefasst?
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