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12.01.2002, 17:09
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2002
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Existenzgründer/ Umsatzsteuer
Hallo,
bin seit einem Jahr selbstständig und habe jetzt ein Steuerproblem. Ich ermittle meinen Gewinn nach der Einnahmen -Überschuß-Rechnung und muß auch eine Umsatzsteuererklärung mitliefern ( bin Quartalszahler). Wer weiß, was ich in der Umsatzsteuererklärung als Vorauszahlungssoll eintragen muß? Die Werte der abgegebenen Umsatzsteuervorauszahlungen oder die tatsächlichen Zahlungen in dem betreffenden Jahr?
Ich wäre sehr froh über eine Hilfe, da ich keinen Steuerberater aufsuchen möchte.
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12.01.2002, 23:20
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hallo,
eigentlich sollten diese Werte identisch sein (Jahreserklärung/Voranmeldung).
Nehmen musst Du aber die tatsächlichen Beträge eines ganzen Jahres und zwar je nach dem die Vereinnahmten oder die Vereinbarten.
Vereinbarte Beträge (also Versteuerung bei Rechnung unabhängig von der tatsächlichen Bezahlung) ist der Regelfall, Vereinnahmte (also Versteuerung bei Zahlung) muß extra beantragt werden.
Weichen die Beträge der Jahreserklärung zu sehr von den Voranmeldungen ab, sollte Du dass dem Finanzamt in einem Zweizeiler kurz erklären.
Gruss
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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13.01.2002, 07:50
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2002
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Umsatzsteuer
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Werte in der Jahreserklärung sind schon identisch mit denen in den Voranmeldungen. Die Zahlungen können ja nicht identisch sein, da ich das 4. Quartal des Jahres ja erst im Folgejahr zahle. Haben die Zahlungen überhaupt Einfluß auf die Jahreserklärung oder nur die gemeldeten Werte? Ist das Vorauszahlungssoll gleich mit den erklärten Werten (Vorauszahlungssoll = Zeile 113 in Jahreserklärung). Vielen Dank für Deine Antwort.
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13.01.2002, 13:18
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hier erst mal die offizielle Ausfüllhilfe zur USt-Erklärung:
"Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung."
Diese Zeile 113, bzw. die Voranmeldungen haben auf die eigentliche UST-Erklärung keinen Einfluss. Hier muss rein, was tatsächlich im Jahr gewesen ist. (Im Idealfall aber die Summe der einzelnen Voranmeldungszeiträume).
Die Zeile 113 selbst dient nur zur Errechnung der Erstattung/Nachzahlung die ja vier wochen nach Einreichen der Erklärung getätigt werden muss.
Ich hoffe, ich habe alle Klarheiten beseitigt
Sonst Frag einfach noch mal, was unklar bleibt.
Übrigens zum Euro: Die Erklärung kann sowohl in DM als auch in Euro abgegeben werden. Wer seine Buchhaltung aber in DM macht, sollte unbedingt die Erklärung in DM machen um alleine schon Rundungsdifferenzen zu vermeiden.
Gezahlt oder erstattet wird aber in Euro.
Viel Grüße
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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13.01.2002, 16:57
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2002
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Umsatzsteuer
Hallo Hardy,
zuerst mal muß ich mich ganz herzlich bedanken, dass Du Dir mit mir soviel Mühe gibst. Du mußt verstehen, dass alles für mich Neuland ist. Alle haben mich verrückt gemacht, dass die Umsatzsteuererklärung bei einem 4/3-Rechner anders auszufüllen ist, als einem Bilanzierer. Wenn ich Deine Erläuterungen recht verstanden habe, ist dem NICHT so, da die getätigten ZAHLUNGEN überhaupt nicht in der Erklärung auftauchen. Das Vorauszahlungssoll ist demnach doch eigentlich nur eine Zusammenfassung der Umsatzsteuervoranmeldungen aus dem ganzen Jahr, oder? Abweichungen (Nachzahlungen oder Erstattungen) dürften doch nur entstehen, wenn im Nachhinein Umsätze korrigiert wurden ,oder? Die Zahlungen der einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen erscheinen doch als Ausgaben/Einnahmen im Jahresabschluß, d.h. die Zahlung des 4. Quartals und die eventuelle Nachzahlung aus der Jahreserklärung dann als Ausgabe im Jahresabschluß des Folgejahres. Das ist dann wahrscheinlich die allseits beschriebene Verschiebung, bzw. Differenz. Richtig? Ich hoffe, ich habe es so langsam kapiert. Wenn Du Zeit und vor allem die Nerven hast, schreib doch noch mal. Ich wäre Dir sehr dankbar. Viele liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag wünscht Susi
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14.01.2002, 21:57
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hi Susi,
Deinen Ausführungen kann ich nichts mehr hinzufügen, Du hast das ganze drauf.
Den Unterschied, den die Leute wohl meinten ist einmal die Versteuerung nach Vereinbarten und Vereinnahmten Geldern.
Ersteres ist der Regelfall (und zwar auch für 4/3er). Nur auf Antrag darf nach den vereinnahmten Geldern versteuert werden, d.h. also dann, wenn das Geld tatsächlcih fliesst. Ansonsten ist, im Gegensatz zur Einkommensteuer, die Zahlung nicht massgebend.
Lass Dich nicht verwirren von den ganzen Begriffen, Du bist wie gesagt absolut auf dem richtigen Weg.
Falls aber doch noch Fragen bleiben, Frag ruhig, ich antworte gerne.
Viele Grüße
Hardy
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