moin
nue ne kurze frage (die sich mir vorher irgendwie nie gestellt hat) - und die vielleicht heute noch beantwortet werden kann.. ? hätte meine buchhaltung gerne heute fertig
ich hab grad die neuere version von easy cash&tax runtergeladen - und dabei gesehen, daß dort die steuern jetzt nach den gerundeten bemessungsgrundlagen berechnet werden - im letzten jahr stand dort noch auf den cent genau die tatsächlich erhaltene ust .. auch wenn ersteres für mich günstiger ist - was ist denn nun richtig ..? die anleitung zur voranmeldung ist da leider auch nicht eindeutig (sinngemäß: links tragen sie volle euro ein, rechts aber auch centbeträge - aber von was die berechnet werden...)
vom wort "bemessungsgrundlage" her würde ich sagen ersteres - aber die genaue angabe ist für die buchhaltung doch wesentlich leichter, weil ich da nur den wert übertragen muß statt neu zu rechnen, nur weil beim netto-betrag n paar cent weniger stehen...
schonmal danke im voraus
gruß
mieze