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Alt 04.02.2005, 07:44   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
mad0815max macht alles soweit korrekt

Einkommensteuer - Wie verluste aus Gewerbetätigkeit abziehen?


Hallo,

erstmal supergrosses Lob an das Forum hier - hab mir hier schon einige Tipps holen können aber auf eine kleine aber feine Frage noch keine Antwort gefunden.

Ich bin Angestellter und habe ein kleines Gewerbe angemeldet. Dieses Gewerbe bringt derzeit noch verluste, die ich in meiner Einkommensteuererklärung angeben möchte, um evtl. eine Lohnsteuerrückerstattung zu bekommen.

Nun meine Frage:
a) Unter welchem Punkt in der Einkommensteuererklärung gebe ich am geschicktesten die Verluste an und

b) dort muss ich doch die reinen "Nettobeträge" angeben, da ich mir die Steuer ja über die Umsatzsteuererklärung wieder hole, oder?

Danke für Eure Tipps
mad0815max ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.02.2005, 08:35   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: nähe Frankfurt a. Main
Metzilein macht alles soweit korrekt
Ohoh, ich glaube, das hört sich nach einem Besuch bei einem Steuerberater an.
Ohne irgendwelche wertende Aussagen zu machen, sollte es eigentlich so sein.

Da du ein kleines Gewerbe hast, müsstest du optimerlweise beim FA eine Freistellung von der Ust. beantragt haben. Voraussetzung, dein Umsatz steigt im ersten bzw. zweiten Jahr nicht über einen gewißen Betrag (meine so 17.000€) und du musst nicht auf Rechnungen die Mwst. ausweisen.

In diesen Fällen würdest du mit einer einfachen GuV-Überschuss Rechnung auskommen (d.h. grob ausgedrückt von den Einnahmen die Ausgaben abziehen).

Das muss dann als Verlust in der Anlage GSE vorgetragen werden. Meines Wissens ist auch ein Verlust aus selbstständiger Tätigkeit nicht in der Anlage N einzutragen.

Aber geh besser mal zum Steuerberater bzw. ggfs. befreundetem Lohnsteuerhilfeverein, denn da kann dir im Zweifel doch großer finanzieller Verlust entstehen, wenn du hier was falsch machst.
Metzilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2005, 12:20   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
mad0815max macht alles soweit korrekt
Danke schonmal.

Also ich muss eine Umsatzsteuererklärung machen - hab das damals auch so festgelegt.

Vielleicht gibts ja hier noch jemanden, auf den genau dies auch zutrifft.

Angestellter mit kleinem Gewerbe - Ist der Verlust auf der Einkommensteuererklärung anzugeben (wenn ja wo bzw. wo sonst) .. und ob dieser in Netto oder Brutto ausgewiesen werden soll, wobei mir nur "netto" einleuchten würde, da die Steuerschuld / Steuerüberschuss ja in der Umsatzsteuererklärung erfasst wird.

Ich wäre für noch ein paar Meinungen dankbar :-)
mad0815max ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2005, 00:56   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
bei mir sieht es genauso aus

meines wissens kommt der verlust in die anlage gse .. die frage brutto/netto hat sich mir eigentlich nicht gestellt - vst und ust haben bei mir jeweils ein konto in der GuV, genauso wie erstattungen und zahlungen ans FA - und werden auf diese weise einfach als einnahmen und ausgaben "mitgerechnet" ...

aber ich hab meine steuererklärung auch noch nich fertig (mein arbeitgeber kommt nich inne pötte mit den unterlagen) - und ich werd dann auch nen steuerberater nen blick drüber werfen lassen, sicher ist sicher^^
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
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