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Alt 15.02.2005, 11:29   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
Janne macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer - Probleme mit UST-ID


Hallo,

erstmal ein großes Lob an dieses Forum! Als Neuling bin ich absolut begeistert.

Folgende Story habe ich für Euch:

Meine Freundin ist schon seit mehreren Jahren Kleinunternehmerin. Bisher hat sie für Tätigkeiten im EDV-Bereich natürlich Rechnungen ohne Mehrwertsteuer bzw. besser gesagt Umsatzsteuer erstellt (gemäß § 19 UStG...). Der Umsatz pro Jahr lag immer unter 10.000 EUR. Soweit ist noch alles im grünen Bereich.

Jetzt hatte meine Freundin die Möglichkeit, ein paar Möbelstücke von einem Hersteller günstig in Dänemark zu beziehen, die sie dann hier in Deutschland weiterverkauft hat. Hierzu ist zu sagen, dass die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR nicht überschritten worden ist. Die Möbel haben zusammen 2.500 EUR gekostet.

Der Knackpunkt ist folgender:
Der Hersteller in Dänemark wollte natürlich die UST-ID von meiner Freundin haben - sprich die DE-Nummer. Allerdings hat sie keine UST-ID-Nr - da sie ja bisher auch keine brauchte und sie auch nicht freiwillig zu Erwerbsbesteuerung wechseln wollte.
Aufgrund eines Misverständnisses und teils auch Unwissenheit hat meine Freundin dem Hersteller jetzt nur ihre normale deutsche Steuernummer mitgeteilt - sprich NICHT die DE12345..., sondern die normale 11-stellige Steuernummer von guten alten Finanzamt. Viele von Euch werden sich jetzt wahrscheinlich an den Kopf greifen...
Der Hersteller hat die Nummer nicht beanstandet, und meine Freundin ist davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Die Ware wurde aus Dänemark geliefert. Auf den 3 Rechungen über insgesamt 2500 EUR wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen, und meine Freundin hat sie so auch bezahlt. Als Gewerbetreibende ohne UST-ID hätte sie die aber bezahlen müssen. In diesem Fall wahrscheinlich den Satz von Dänemark, der sich auf 25 % beläuft.
Anschliessend hat sie munter drauf los die Möbel mit ein bisschen Gewinn verkauft (natürlich auch ohne Umsatzsteuer auszuweisen).

Wie Ihr seht, ist die Sache ein wenig tricky. Wie kann das bereinigt werden?

Mein Gedanke war, dass sie freiwillig zur Erwerbsbesteuerung wechselt und somit auch eine UST-ID bekommt, und dann die 16 % Umsatzsteuer auf die Rechnung an das Finanzamt bezahlt!

Geht das auch rückwirkend? Immerhin sind die Rechnungen auch schon 3-4 Monate alt.
Wie würde das praktisch funktionieren? Über die Steuererklärung bzw. die Erklärung aus Einkünften eines Gewerbebetriebs?

Vielen Dank vorab
Janne
Janne ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.02.2005, 00:19   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
hmm .. meines wissens kann deine freundin auch als kleinunternehmerin eine ust-id beantragen, das ist nicht abhängig davon, ob sie vst-abzugsberechtigt ist ..

wegen der rechnung .. *kratzamkopp* .. ich bin kein kleinunternehmer, und hätte in diesem fall die deutsche mwst draufrechnen müssen und quasi direkt wieder abziehen dürfen .. ich weis nicht, ob bei kleinunternehmern beide schritte wegfallen oder nur der zweite .. im ersten fall .. naja, dann sollte es doch eigentlich wurscht sein.. sie könnte dann ja sobald sie ihre ust-id hat, diese dem unternehmen in dänemark mitteilen .. oder aber -wenn sie weiterhin keine ust-id will oder die nachträgliche angabe nicht geht-, sie bittet um eine berichtigte rechnung und überweist die differenz nach dänemark .. wobei die vermutlich ihren jahresabschluß auch schon durch haben, keine ahnung, ob das noch geht .. aber spekulieren kann ich hier viel, da können andere leute hier bestimmt bessere auskunft geben^^

gruß
mieze
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2005, 11:00   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Das ist ein interessanter Fall: Leider kann ich Dir darauf keine genaue Auskunft geben, da hier meiner Meinung nach eher ein juristisches Problem besteht.

Deine Freundin wird als Kleinunternehmerin im Innergemeinschaftlichen Warenverkehr wie eine Privatperson behandelt. Jeder Lieferant ist verpflichtig sich vor der Rechnungsstellung davon zu überzeugen das es sich beim Käufer um einen Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt oder nicht. Dies wird in der praxis dadurch belegt das der Käufer seine USt ID Nr. angibt. Da Deine Freundin nur ihre normale Steuernummer angegeben hat müsste für einen Ordentlichen Kaufmann erkennbar gewesen sein das es sich dabei nicht um eine USt Id handeln kann, da diese jeweils mit zwei Buchstaben beginnt. Wem ist jetzt der Fehler zu zurechnen ? Wer haftet für die nicht erhobene Umsatzsteuer ? Ist Deine Freundin verpflichtet einen Fehler des Lieferanten zu erkennen und zu beheben ?

Du siehst, es geht gar nicht mal um die Frage ob Deine Freundin rückwirkend eine USt Id Nr. beantragen kann, was meiner Meinung nach kein Problem wäre.

Ihr müsst auch bedenken das wenn Ihr den Vorgang berichtig Deine Freundin auf der Einfuhrumsatzsteuer sitzen bleibt und ggf. insgesammt ein Verlustgeschäft hat wenn sie die Waren im Inland günstig abgegeben hat.

Nun abschließend müsst Ihr Entscheiden was Ihr tun wollte. Ich kann hier an dieser Stelle nur sagen, dass Ihr entweder zu einem Steuerberater gehen solltet der sich auf dem Gebiet auskennt oder zu Eurem Finanzamt, dann bekommt ihr wenigstens einen mehr oder weniger Rechtssicheren Weg aufgezeigt ohne die Gefahr das Euch irgendjemand irgendwann einmal Betrug oder Steuerhinterziehung vorwerfen kann.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2005, 16:59   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
michaeltag macht alles soweit korrekt
Talking

ich würde in diesem Fall so schnell wie möglich bei meinem zuständigen Finanzamt-Sachbearbeiter vorbeischauen! Gerade die Änderung von z.B. unrechtmässig erhaltener USt muss immer mit dem FA geklärt werden!
Ein Steuerberater hätte wohl auch im Vorhinein geholfen...!
michaeltag ist offline   Mit Zitat antworten
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