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15.02.2005, 20:29
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Kleinunternehmer
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und von der Umsatzsteuer befreit - schreibe als Rechnungen ohne ausgewiesene MwST.
Meine Fragen:
1. Wenn ich eine UST-ID beantrage, werde ich dann Umsatzsteuerpflichtig?
2. Benötige ich eine UST-ID, um ein Homepagedesign ins EU-Ausland zu verkaufen?
3. Gibt es irgendwo Tipps für das Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung? Ich will mir das Geld für einen Steuerberater sparen.
-> Einkommenssteuererklärung aus nicht-selbstständiger Arbeit ist klar
-> Anlage GSE?
-> Anlage ST?
Ich habe einen Gewerbeschein. Nach Anlage GSE gibt es einen Unterschied zwischen gewerbetreibenden und selbstständigen Personen. Wo liegt der denn?
Gruß
Elfi
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15.02.2005, 22:52
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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15.02.2005, 23:20
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Beide Threads waren mir vor meinem Posting bekannt. Der erste bezieht sich auf den Import - also uninteressant für mich.
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16.02.2005, 11:09
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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1. Wenn ich eine UST-ID beantrage, werde ich dann Umsatzsteuerpflichtig?
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Nein, nur Erwerbsteuerpflichtig
Zitat:
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2. Benötige ich eine UST-ID, um ein Homepagedesign ins EU-Ausland zu verkaufen?
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Nein, beim Verkauf wird Grundsätzlich keine USt ID Nr. benötigt.
Zitat:
3. Gibt es irgendwo Tipps für das Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung? Ich will mir das Geld für einen Steuerberater sparen.
-> Einkommenssteuererklärung aus nicht-selbstständiger Arbeit ist klar
-> Anlage GSE?
-> Anlage ST?
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zu jeder Steuererklärung gibt es ein Anleitungsformular welches Du Dir mal angucken solltest.
Zitat:
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Ich habe einen Gewerbeschein. Nach Anlage GSE gibt es einen Unterschied zwischen gewerbetreibenden und selbstständigen Personen. Wo liegt der denn?
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EK aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler) unterliegen weder der Gewerbeaufsicht, noch sind sie Gewerbesteuerpflichtig. Auch brauchen sie unhänig von ihrer Unternehmensgröße keine Bilanzen aufstellen. Dazu hilft Dir aber auch die Forensuche weiter fallses Dich interessiert.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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16.02.2005, 11:26
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Herzlichen Dank, Epic.
Noch eine Ergänzung zu meiner zweiten Frage: Wie sieht es mit einem Verkauf in Drittländer aus? Benötige ich auch keine Ust-ID?
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16.02.2005, 11:34
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Noch eine Ergänzung zu meiner zweiten Frage: Wie sieht es mit einem Verkauf in Drittländer aus? Benötige ich auch keine Ust-ID?
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nein, eine USt ID Nr. benötigen grundsätzlich nur Unternehmer, die innergemeinschaftliche Erwerber sind.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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16.02.2005, 16:27
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Im Moment schreibe ich "Alle Preise verstehen sich gemäß §19 Abs. 1 UstG von der Umsatzsteuer befreit"+Steuernummer auf meine Rechnungen.
Wenn ich nun die Ust-IDNr habe, muss ich dann auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweißen und ans Finanzamt weiterleiten?
Bekomme ich dann die Vorsteuer vom Finanzamt wieder?
Bin ich dann überhaupt noch Kleinunternehmer(in)?
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16.02.2005, 17:53
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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Die UmsatzsteuerID brauchst du eigentlich nur, um in anderen EU Ländern, zum Beispiel Frankreich eine Leistung zu kaufen, ohne an die französische Firma MwSt zahlen zu müssen. Stattdessen musst du die MwSt dann selber zahlen und ggf. gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
Also nochmal anders: Du bist beispielsweise nicht Kleinunternehmer und kaufst in Frankreich eine Leistung auf die MwSt anfällt. Die französische Firma berechnet dir dann MwSt. Da du diese aber nicht als Vorsteuer in Deutschland geltend machen kannst sondern dann zu den französischen Behörden müsstest gibst du dem französische Unternehmer deine UStID. Dann berechnen sie dir keine MwSt und du musst sie selber in Deutschland zahlen und kannst Vorsteuer geltend machen. Du sparst dir also den Stress die franz. Behörden zu kontaktieren. Da du aber als Kleinunternehmer eh keine Vorsteuer abziehen darfst hast du absolut garnichts von einer Umsatzsteuer ID.
Als Kleinunternehmer bist du sowieso nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und musst die Umsatzsteuer daher auch zahlen. Wozu also eine UmsatzsteuerID ? Die brauchst du nur um etwas zu tun dass du als Kleinunternehmer eh nicht machen darfst... Das einzige was sie dir bringt ist dass du die MwSt dann selber in Deutschland zahlen darfst. Also was bringts ?
Du brauchst auch keine Ust-ID um sie im Impressum zu haben oder um irgendwas irgendwohin zu verkaufen ! Die bringt dir rein garnichts und du brauchst sie auch nicht. Die UstID ist nützlich für Leute die umsatzsteuerpflichtig sind und in anderen EU Ländern einkaufen und die MwSt selber an das Finanzamt zahlen wollen statt sie über das jeweilige Unternehmen kassieren zu lassen.
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16.02.2005, 18:26
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Als Kleinunternehmer bist du sowieso nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und musst die Umsatzsteuer daher auch zahlen. Wozu also eine UmsatzsteuerID ? Die brauchst du nur um etwas zu tun dass du als Kleinunternehmer eh nicht machen darfst... Das einzige was sie dir bringt ist dass du die MwSt dann selber in Deutschland zahlen darfst. Also was bringts ?
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Hab mich sehr über Deinen Beitrag gefreut und Gedacht "Super da hat es mal einer Verstanden" (<-- ehrlich gemeint, keine Ironie)
Was mich nur wundert ist, dass Du nicht selber darauf kommst wo in Deinem letzten Beitrag der Fehler sitzt. Der Vorteil eines Kleinunternehmers der zur Erwerbsbesteuerung optiert liegt doch ganz klar auf der Hand......... nicht jedes Land hat den gleichen Umsatzsteuersatz wie Deutschland....... na klickerts ? *G*
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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16.02.2005, 18:48
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Muss ich denn irgendwas an meinen Rechnungen ändern, wenn ich eine Ust-IDNr bekomme? Oder bleiben die Positionen "ohne MwST-Ausweisung"?
Ich habe auch in der Anleitung zur Umsatzsteuererklärung gelesen, dass ein Kleinunternehmer die Ust-IDNr nicht auf Rechnungen angeben darf?
Steuernummer oder Ust-IDNr - das ist hier die Frage 
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16.02.2005, 22:59
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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>Muss ich denn irgendwas an meinen Rechnungen ändern, wenn ich eine Ust-
>IDNr bekomme? Oder bleiben die Positionen "ohne MwST-Ausweisung"?
Sie bleiben ohne MwSt. Du bist ja trotzdem Kleinunternehmer, darfst weder Vorsteuer geltend machen noch MwSt berechnen. Das einzige was du machen kannst ist im Ausland was kaufen ohne dafür an die ausländische Firma MwSt zu zahlen. Die MwSt musst du in diesem Fall aber selber zu 16% an dein Finanzamt zahlen...bringt also relativ wenig, außer du kaufst in einem Land mit höhrer MwSt ein.
>Ich habe auch in der Anleitung zur Umsatzsteuererklärung gelesen, dass ein
>Kleinunternehmer die Ust-IDNr nicht auf Rechnungen angeben darf?
>Steuernummer oder Ust-IDNr - das ist hier die Frage
Stand da nicht eher, dass ein Kleinunternehmer mit UStID trotzdem keine Vorsteuer geltend machen darf oder sowas ? Meines Wissens ist es egal, welches von beiden du drauf schreibst...
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16.02.2005, 23:08
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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Rechnungen würd ich eh nur schreiben wenn jemand danach fragt. Die großen Firmen schreiben einem ja auch keine Rechnungen. Siehe Ebay, Paypal, AOL usw. und die kriegen auch keinen Ärger.
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17.02.2005, 01:59
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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öhmm .. ebay schreibt rechnungen, ich krieg jeden monat eine per mail  .. paypal .. nutze ich kostenlos und daher brauchts wohl keine rechnung .. aol .. *kratzamkopp* .. ich bin mir ziemlich sicher, daß wir damals (also gaaanz ganz früher *g*) rechnungen bekommen haben - oder zumindest online abrufen konnten ..
ich würde mich jedenfalls beschweren, wenn ich keine rechnungen bekäme^^
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17.02.2005, 02:28
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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>öhmm .. ebay schreibt rechnungen, ich krieg jeden monat eine per mail
Die kannst du gleich in den Müll drücken... Die sind nicht formgerecht. Im besten Fall kannst du damit deine Ausgaben geltend machen (aber schon das bezweifle ich). Vorsteuerabzug ist dagegen ausgeschlossen und damit genügt die Rechnung auch nicht den gesetzlichen Erfordernissen.
> .. paypal .. nutze ich kostenlos und daher brauchts wohl keine rechnung ..
Ich nutze es kommerziell (Kreditkartenzahlungen aus dem Ausland) und zahle denen zur Zeit monatlich über 500 Euro, tendenz steigend. Trotz verzweifelten Flehens und Bettelns bekomme ich aber keine Rechung und das seit Monaten. Sehr schlecht ist das, zumal ich ja keinen Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszuges habe... Die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt ist äußerst gering, denn den einzigen Beleg den ich habe ist ein selber ausgedruckter beliebig manipulierbarer Paypal Kontoauszug, der in dieser Höhe auch als Eigenbeleg nicht mehr durchgeht. Das einzige was ich machen kann ist so tun als hätte man mir das per Post geschickt... Trotzdem sehr ungewiss, ob das durchgeht.
>aol .. *kratzamkopp* .. ich bin mir ziemlich sicher, daß wir damals (also
>gaaanz ganz früher *g*) rechnungen bekommen haben - oder zumindest
>online abrufen konnten ..
Man bekommt nur einen Einzelverbindungsnachweis per Email ohne Anschriften oder sonstiges. Das reicht nichtmal zum geltendmachen der Ausgaben. Das ganze online abgerufene und per Email geschickte Zeug kannst du alles knicken. Damit lacht das Finanzamt dich aus ! Mit ganz viel Glück erkennen sie deine Ausgaben an, aber Vorsteuerabzug kannst du vergessen.
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17.02.2005, 09:48
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Führt ein Unternehmer (auch Kleinunternehmer) steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung verpflichtet, auch wenn die abgerechnete Leistung umsatzsteuerfrei ist (§ 14 Abs. 2 UStG).
Seit 1.8.2004 besteht die Pflicht zur Rechnungsausstellung zusätzlich für steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, auch wenn sie an Nichtunternehmer oder an den Privatbereich von Unternehmern erbracht werden (§ 14 Abs, 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Hierzu habe ich aber bereits ausführliche Beiträge verfasst.
Was die Ebay Rechnung betrifft: Was heißt die ist nicht Formgerecht ? Wenn Du Unternehmer bist und Ebay dies mitteilst, dann bekommst Du auch eine Formgerechte Rechnung. Sollte Dir Ebay eine Rechnung mit USt Ausweiß stellen und Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt bekommst Du auch die Vorsteuer wieder. Zwar nicht von Deinem Fa. aber von dem Land in dem Ebay seinen Firmensitz hat. Als Ausgabe sind die Beträge auf jedenfall Abzugsfähig, selbst dann wenn Du nur einen Kontoauszug hast.
@ Elfi, nein Du wirst nicht Umsatzsteuerpflichtig Du wirst nur für Geschäfte im EU Land wie ein Normaler Unternehmer behandelt, allerdings bekommst Du die Einfuhrumsatzsteuer (also der Preis dafür das Dein Lieferant Netto liefern kann) nicht vom Finanzamt wieder. Was die Angabe der USt Nr. oder der USt ID nr. angeht so hast Du ein wahlrecht welche Nr. Du auf Deinen Rechnungen angibst, nur eine muss drauf stehen.
Gruß Epic03
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