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02.08.2005, 22:52
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#16
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Nun fängt das neue Kapitel an, wo ich überhaupt keine Ahnung habe. Ich dachte, dass Buchführung nur diejenigen angeht, die es mit Bilanzierung zu tun haben???
EDIT: Ich war heute beim Finanzamt und da wurde mir erzählt, dass wenn die Telefongebühren vom Konto meiner Mutter abgebucht werden, müßte sie mir auch so eine Art Rechnung schreiben. Soll ich ihnen glauben?
Geändert von Arlekino (03.08.2005 um 10:44 Uhr).
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03.08.2005, 16:43
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#17
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Hast du mit dem Hausmeister gesprochen?
... oder hast du etwas verwechselt?
Gemeint war wohl ein Beleg, der klarstellt von welchem Konto das Geld bezahlt wurde. Wenn es kein betriebliches Geld ist liegt eine Privateinlage vor, die entsprechend in der Buchführung zu kennzeichnen ist.
MfG
Sven
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04.08.2005, 10:03
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#18
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Ich habe mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und er hat es mir ungefähr so gesagt, wie ich das geschrieben habe. Kann aber auch sein, dass er nebenbei als Hausmeister arbeitet 
Geändert von Arlekino (04.08.2005 um 11:48 Uhr).
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04.08.2005, 13:54
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#19
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Hier eine Zeile aus dem Buch "Crashkurs Buchführung für Selbstständige", Iris Tomsen, Haufe Verlag:
"Da die Rechnung an Sie, die Privatperson ging, erhalten Sie die Vorsteuer nicht vom Finanzamt wieder."
Stimmt das? 
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04.08.2005, 14:29
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#20
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ja wenns da so drin steht, wirds schon stimmen...
Wieso solltest Du als Privatperson die Vorsteuer vom Finanzamt wieder bekommen? Wenn das so wäre, könntest Du ja auch die Tomate vom Aldi absetzen...
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04.08.2005, 16:47
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#21
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von Levis
Ja wenns da so drin steht, wirds schon stimmen...
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Und das heißt, dass Telefonkosten von meinem Geschäftskonto abgebucht werden sollen?
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04.08.2005, 17:07
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#22
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Streng genommen ist es so. Es gilt aber § 39 AO, das wirtschaftliche Eigentum.
MfG
Sven
EDIT: Auch noch eine Variante, die von den Unternehmen in unserer Region so praktiziert wird und auch vom Finanzamt anerkannt wird. Alle Telefonkosten können abgezogen werden und im Gegenzug muss ein Privatanteil versteuert werden wie beim Kfz. Dabei wird ein Betrag von 370 EUR anerkannt. Jetzt muss man entscheiden inwieweit die Rechnung günstiger ist wie beim Kfz.
Geändert von Sven (04.08.2005 um 17:11 Uhr).
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01.09.2005, 17:01
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#23
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Hallo Saxoflyer,
kann ich Dich bitte noch ein bisschen belästigen. Könntest Du bitte kurz drüber schauen, wie ich das machen will und einfach sagen, ob das in Ordnung ist oder nicht. Ich muss jetzt meine erste USt.-Voranmeldung abgeben.
1. Ich nehme die gesamten Telefonkosten (z.B. 116€ incl. USt) und rechne den geschäftlichen Anteil raus (60% von 116 = 69,60€).
2. Monatlich mache ich die USt. vom geschäftlichen Anteil als Vorsteuer geltend (16% von 69,90 = 9,60€)
3. Dann bei der EÜR buche ich die Vorsteuern (9,60 x 12 = 115,20€) als BE, und den geschäftlichen Anteil incl. USt. (69,60 x 12 = 835,20€) als BA.
Und schon mal Danke im Voraus!
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01.09.2005, 19:15
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#24
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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kann ich Dich bitte noch ein bisschen belästigen.
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wenn es denn sein muss
Zitat:
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1. Ich nehme die gesamten Telefonkosten (z.B. 116€ incl. USt) und rechne den geschäftlichen Anteil raus (60% von 116 = 69,60€).
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!
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01.09.2005, 19:34
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#25
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Vielen Dank! Was würde ich nur ohne Dich machen?!
Ich habe nur letzte Zeit so viel Infos im Netz zu dem Thema durchgelesen und bin momentan etwas verwirrt. Irgendwie habe ich alles verstanden und irgendwie auch nicht. Morgen werde ich es versuchen... meine erste USt. Voranmeldung.
Nochmal Danke!
EDIT: Ich hoffe, dass nicht nur der Punkt 1 richtig ist. 
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04.09.2005, 16:32
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#26
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Hallo Sven,
ich wollte die Telefonkosten erstmal so absetzen, wie ich das etwas oben beschrieben habe. Dann habe ich mir gedacht, ich mache es lieber so, wie Du es mal vorgeschlagen hast, erst alle Telefonkosten incl. USt. als BA buchen und die privaten Geschichten erst mit dem Jahresabschluss.
Nun wird mir aber erzählt, dass es es nicht geht, weil der Vorsteuerabzug auf den privaten Teil der Gesprächskosten ausgeschlossen ist (§15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Und auch das noch. Ich habe mir für das Geschäft ein Multifunktionsgerät und ein Telefon gekaut und möchte sie als GwG sofort abschreiben. Privat habe ich noch ein Telefon. Muss ich jetzt für diese Geräte auch die Privatnutzung als Privatentnahme buchen?
Ich bin jetzt völlig verwirrt 
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07.09.2005, 17:37
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#27
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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So, bin wieder da.
Zitat:
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Nun wird mir aber erzählt, dass es es nicht geht, weil der Vorsteuerabzug auf den privaten Teil der Gesprächskosten ausgeschlossen ist (§15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
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Am besten ist es, dass du einfach mal bei deinem zuständigen Bearbeiter im FA anrufst und fragst wie dieser es denn gerne hätte.
Demnach müsste die Aufteilung beim Kfz auch über die Monate verteilt werden. Macht soweit ich weiß aber kein Mensch.
Zitat:
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Muss ich jetzt für diese Geräte auch die Privatnutzung als Privatentnahme buchen?
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Nein. Beim Handy gelten dann aber noch Besonderheiten.
Außerdem würde ich mir mal Gedanken über einen pauschalen Ansatz von 360 EUR im Kalenderjahr machen bevor du noch weiter an der privaten Telefonnutzung verzweifelst.
Gruß
Sven
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07.09.2005, 18:35
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#28
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Schön, das Du wieder da bist!
Vielen dank für die Antwort.
Ich habe gestern mit meinem Sachbearbeiter gesprochen. Die Frage, ob ich die gesamten Telefonkosten als BA buchen kann, konnte er mir nicht beantworten.
Auf die Frage, ob die geschätzten Privatanteile (Telefon 40%, Handy 25%, Internet 10%) akzeptiert werden meinte er nur, dass er mir das nicht garantieren kann, weil er nicht weiß, wer meine USt.VA bearbeiten wird.
Soll ich ihm jetzt noch die Frage wegen dem Pauschalbetrag stellen?!
Vielleicht ist er wirklich der Hausmeister und macht die Arbeit nur nebenbei.
Gruß, Arlekino
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08.09.2005, 10:07
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#29
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Bedenke!!! Telefonische Auskünfte sind NICHT rechtsverbindlich. Der Sachbearbeiter kann Dir sonst was erzählen.....
Lediglich eine verbindliche Auskunft bindet die Finanzverwaltung an deren Aussage.
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02.01.2006, 18:26
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#30
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Zitat:
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Zitat von Arlekino
Warum denn alles so kompliziert? Warum kann ich nicht gleich den Privatanteil abziehen? Dann hätte ich geschäftlichen Anteil netto + USt. Die Umsatzsteuer wird dann als Vorsteuer geltend gemacht und später als BE verbucht? Und der Nettobetrag vom geschäftlichen Antelt buche ich dann als BA
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Tretet und hasst mich aber ich frag trotzdem  (und wenns blöd läuft antwortet keiner, schon klar  ):
Die Methode von Arlekino hab ich soweit begriffen und find sie auch ganz wunderbar und jetzt kommt das große ABER:
Ich hab nen Einzelnachweis was bei der jeweiligen Nebenstelle angefallen ist, den geschäftlichen Anteil auszurechnen wär als ein Kinderspiel aber dann sind da ja wieder die Grundgebühr und die Einrichtungskosten (Einrichtung ISDN wg. Gewerbe). Kann ich da dann trotzdem die Pauschalregelung nehmen und 40% der Grund-/Einrichtungsgebühr als privat nehmen und 60% als betriebliche Kosten und dann die Beträge vom Einzelverbindungsnachweis nach Nebenstellen dazurechnen? Oder einfach gleich bei allem Pauschal 60/40 statt lang und jeden Monat wieder rumzurechnen? Ich komm mir vor als würd ich in nem großen Suppentopf rühren und was rauskommt is ungenießbar... 
Geändert von Innova (02.01.2006 um 18:45 Uhr).
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