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AfA als Kleinunternehmer
Hallo,
ich bin Freiberufler und unterliege der Kleinunternehmerregel, sprich ich zahle keine Umsatzsteuer. Trotz der vielen tollen und nützlichen Infos hier in den Foren, hab ich noch ne Frage zur Abschreibung.
Mir ist nicht klar, ob die 410 Euro Grenze bei mir für den Netto- oder den Bruttobetrag gelten?
Ein kleines Beispiel: Ich kaufe mir nen Drucker für 450 Euro Brutto. Er hätte dann einen Nettowert von etwa 388 Euro. Kann ich ihn jetzt als Geringfügiges Wirtschaftsgut direkt abschreiben oder nicht?
Eigentlich darf ich ja keine Vorsteuer ziehen und rechne ja daher immer mit Bruttobeträgen. Andererseits habe ich dann ja einen erheblichen nachteil, da ich nur Gütter bis rund 354 Euro Netto direkt abschreiben kann?
Wenn ich ihn direkt abschreiben kann, darf ich dann nur den Nettobetrag von 388 Euro ansetzen oder die volle Summe incl. Mehrwertsteuer?
schon mal vielen dank.
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