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Alt 17.02.2005, 12:26   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
niciuhl macht alles soweit korrekt

Umsatzsteuerbefreiung für Schulungszwecke


Hallo an Alle!

Ich weiss, dass lt. USt-Gesetz, § 4 Nr. 21 a) bb) die Leistungen, die dem Schul- und Bildungszweck dienen, umsatzsteuerbefreit sind.
Was ist aber, wenn wir an eine Stadt "Software für Baugenehmigungsverfahren" verkaufen? Ist das im weit entfernten Sinne
auch "für Bildungszwecke"?! Die werden dort dann damit arbeiten und wollen von uns eine Rechnung ohne Steuer....
Kann ich doch gar nicht so machen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten ;-))

Gruss,
Nici
niciuhl ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.02.2005, 13:32   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Sorry, aber da bin ich so spontan auch überfragt. Du solltest mal bei Der Stadt fragen auf welcher Grundlage Du Dich für eine Umsatzsteuerfreie Rechnung stützen sollst.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 14:23   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
niciuhl macht alles soweit korrekt
:-((
Schade, aber trotzdem vielen Dank......
Versuch ich´s anders...
Gruss
Nici
niciuhl ist offline   Mit Zitat antworten
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