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Umsatzsteuerbefreiung für Schulungszwecke
Hallo an Alle!
Ich weiss, dass lt. USt-Gesetz, § 4 Nr. 21 a) bb) die Leistungen, die dem Schul- und Bildungszweck dienen, umsatzsteuerbefreit sind.
Was ist aber, wenn wir an eine Stadt "Software für Baugenehmigungsverfahren" verkaufen? Ist das im weit entfernten Sinne
auch "für Bildungszwecke"?! Die werden dort dann damit arbeiten und wollen von uns eine Rechnung ohne Steuer....
Kann ich doch gar nicht so machen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten ;-))
Gruss,
Nici
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