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Alt 18.02.2005, 18:53   #1
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etalon macht alles soweit korrekt

[EÜR] Belege/Rechnungen von Paypal/Moneybookers und Co.


Hallo Leute,

*firstPostInTraum-Projekt.com*

habe gleich mal eine sehr interessante Frage an euch:

Wenn man via Online-Payment (z.B. Moneybookers, Paypal) Geld von jemandem überwiesen bekommt und diesem jenigen auch eine Rechnung erstellt hat, wie macht man das in einer Einnahmen-Überschussrechnung (offizielle Abkürzung EÜR) kenntlich dass Moneybookers zum Beispiel pro Transaktion auf ein Giro-Konto 1.1€ in Anspruch nimmt???

Teil 2 meiner Frage)
Es gibt ja bestimmte Seiten (zb. Paid4-Seiten wie Klamm.de) wo man eine virtuelle Währung für diverse Aktivitäten bekommt. Jetzt verkäuft man diese virtuelle Währung zum Beispiel bei Ebay gegen bares Geld natürlich mit einer Rechnung. Kann man das so machen oder muss man zum Beispiel vereinzelte größere Einnahmen irgendwie kenntlich machen?
etalon ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.02.2005, 19:03   #2
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msaudi macht alles soweit korrekt
Exclamation

Das Geld was du tatsächlich bekommen hast bzw. Ausgegeben hast wird einfach als Einnahme / Ausgabe in der EÜR verbucht... ist doch einfach oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?!
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 19:05   #3
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etalon macht alles soweit korrekt
Ja schon. Aber ob das Finanzamt vielleicht wissen will woher die Einnahmen kommen. Vielleicht kommt die virtuelle Währung ja von irgendwelchen Verkäufen oder so..
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Alt 18.02.2005, 19:12   #4
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msaudi macht alles soweit korrekt
Bekommt man bei diesen virtuellen Banken nicht auch einen Kontoauszug?

da muss doch dann z.B. draufstehen

500 V€ von XY
200 V€ von XX

wenn du dann die 700V€ auf dein echtes Konto überweißt gibt es ja dein einen richtigen Beleg!

P.S. Ich weiß schon warum ich solche online V Banken nicht mag......


Dem Finanzamt ist es erstmal eh egal wieviel Gewinn du macht usw.... interessant wird es erst wenn du einen Prüfer auf den Hals geschickt bekommst...... dann solltest du schon nachweisen / Belegen können wo du das Geld her hast....
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 19:15   #5
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Zitat:
Zitat von msaudi
Bekommt man bei diesen virtuellen Banken nicht auch einen Kontoauszug?

da muss doch dann z.B. draufstehen

500 V€ von XY
200 V€ von XX

wenn du dann die 700V€ auf dein echtes Konto überweißt gibt es ja dein einen richtigen Beleg!

P.S. Ich weiß schon warum ich solche online V Banken nicht mag......
Ja okay, der Kontoauszug ist dann natürlich eine gute Lösung für die Belege

Zitat:
Zitat von msaudi
Dem Finanzamt ist es erstmal eh egal wieviel Gewinn du macht usw.... interessant wird es erst wenn du einen Prüfer auf den Hals geschickt bekommst...... dann solltest du schon nachweisen / Belegen können wo du das Geld her hast....
Aber ist doch eher unwahrscheinlich dass ein Prüfer vorbeikommt wenn man nur geringfügige Einnahmen hat oder?
etalon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 19:17   #6
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Ich denke auch nicht das so schnell jemand vorbei kommt...... habe auch gerade meine 1. EÜR dieses Jahr gemacht! Bin mal gespannt ob alles ok ist...
msaudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 19:19   #7
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Naja dann werde ich wenn ich meine Steuernummer habe wohl mal etwas "virtuelle Währung" gegen eine Rechnung verkaufen.
etalon ist offline   Mit Zitat antworten
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