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Alt 19.02.2005, 13:00   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt

Spezialfall ... Buchen....


Hallo zusammen.

Also folgendes: habe einen Kunden, der hat bei mir was bestellt (Webspace). Hab ihm ne Rechnung geschrieben, den Betrag hat er zuerst nicht bezahlt (Konto nicht ausreichend gedeckt). Jetzt hat er mir einen Teilbetrag des Gesamtrechnungsbetrages überwiesen .... den Rest will er in wenigen Tagen überweisen ...

Nun meine Frage: Muss ich dem Kunden nochmals eine neue Rechnung schreiben und neu verbuchen?! Oder die alte Rechnung hernehmen und halt noch eine neue Rechnung schreiben für die Rücklastschriftgebühren, die angefallen sind ??!?!

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ....
__________________
screamfine ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.02.2005, 14:00   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Abensberg - Niederbayern
floh ist auf einem guten Weg
Hallo,

ich würde die alte Rechnung zum Verbuchen hernehmen. Einfach die beiden Zahlungseingänge auf der Rechnung verbuchen.

Die Kosten für die Rücklastschrift sind auf Deinem Kontoauszug verbucht. Diese Summe würde ich als Kosten des Geldverkehrs verbuchen. Die Erstattung dieser Summe durch Deinen Kunden würde ich auch über dieses Konto laufen lassen,somit hast Du keine Kosten durch die Lastschrift erhalten. Er soll dies bei der Überweisung vermerken.

Grüße
Florian
floh ist offline   Mit Zitat antworten
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Spezialfall ... Buchen.... Spezialfall ... Buchen....
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