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23.02.2005, 22:59
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
Ort: Chinese in Bayern
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Habe Frage zu Vorsteuern
Hallo erstmal.
Nö, habe kein Gewerbe. Möcht aber gerne wissen, ob man die bei einer angelieferten Ware bezahlten USt aus Ware und Versandk. zusammen als VSt verrechnen darf. VSt Ware+VSt Versand ? Oder nicht dann: Ware an der Theke verkauft (Nur VSt aus Ware)
Und Ware per Versand verkauft (VSt aus Ware und VSt aus Vers).
Habe dies soeben aus nem anderem Forum ausgelesen, hatt mich eben neugierig gemacht.
Ist es eigentlich zu verstehen so? NÖ ? egal.
Soll kein Veräppeln sein.
Gruß Jokoto
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23.02.2005, 23:36
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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moin  .. meines wissens wird die vst aus den versandkosten (so denn welche enthalten ist) auch ganz normal mit aufgeführt .. mein konto heißt dementsprechend auch "wareneinkauf inkl. bezugskosten"  .. umgekehrt gebe ich aber auch die ust, die ich durch verkauf per versand erhalte, wieder ab ..
ich hoffe mal, daß war das, was du meintest *g*
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24.02.2005, 12:26
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
Ort: Chinese in Bayern
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Danke für die Antwort.
Also werden die USt von Ware und Versand (mir anglieferte Ware) immer addiert berechnet. Egal ob ich die Ware per Versand oder Ladentheke verscheuere.
Richtig verstanden oder? 
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24.02.2005, 13:12
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: nähe Frankfurt a. Main
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Ja, Bezugskosten werden gleich mitverrechnet, abgezogen werden z.B. gleich Rabatte usw.
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26.02.2005, 17:21
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Zitat:
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Zitat von wildmieze
moin  .. meines wissens wird die vst aus den versandkosten (so denn welche enthalten ist)
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Versandkosten unterliegen prinzipiell der USt in dem Satz, der auch in der Ware enthalten ist!
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27.02.2005, 01:24
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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Zitat:
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Zitat von michaeltag
Versandkosten unterliegen prinzipiell der USt in dem Satz, der auch in der Ware enthalten ist!
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hmm .. meines wissens nicht immer - nämlich dann, wenn die versandkosten sich tatsächlich auf die reinen, ust-freien portokosten der post beziehen.. ok, das ist recht selten der fall, fast jeder hat ja eine versandpauschale, porto&verpackung und dergleichen, da is natürlich die normale ust der ware mit drin ..
so hat mich das zumindest mal unser buchhalter erklärt^^
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27.02.2005, 05:05
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von wildmieze
hmm .. meines wissens nicht immer - nämlich dann, wenn die versandkosten sich tatsächlich auf die reinen, ust-freien portokosten der post beziehen.. ok, das ist recht selten der fall, fast jeder hat ja eine versandpauschale, porto&verpackung und dergleichen, da is natürlich die normale ust der ware mit drin ..
so hat mich das zumindest mal unser buchhalter erklärt^^
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michaeltag bezieht sich darauf, dass Nebenleistungen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilen und damit hat er auch Recht. Anders sieht es in Deinem Fall aus wildmieze wenn es sich um einen Durchlaufenden Posten handelt. Haben wir z.B. eine Leistung die zu 7% Umsatzsteuerpflichtig ist und stellen eine Versandkostenpauschale in Rechnung, so müssen wir auf diese Pauschale 7% Umsatzsteuer berechnen. Stellen wir das Porto der Deutschen Post in Rechnung bleibt die Umsatzsteuer außen vor.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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27.02.2005, 07:34
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmm .. ich glaube, ich wollte in etwa das gleiche ausdrücken, aber bei dir machts viel mehr sinn ^^
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