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Alt 17.03.2005, 08:00   #1
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Frage zu Einkommensteuererklärung bei Kleinunternehmer


Hallo,

ich hab gestern meine Steuer (Privat und dir fürs Kleinunternehmen) beim FA abgegeben. Die nette Dame am Schalter meinter, fürs Gewerbe brauche sie keine Belege. Es kann aber sein das sich ein Steuerprüfer anmeldet.

Nun meine Frage: wenn ich mich bei meiner Steuererklärung vertippt habe oder unwissentlich was falsches angegeben habe (hab mit nem Steuerprogramm die Steuererklärung zum 1. mal seblst gemacht), und der Prüfer will meine Unterlagen sehn, kann ich daüfer belangt werden. Oder muss ich dann einfach nur wegen Gewinn in kaufe nehmen, bzw. was Nachzahlen ???

die letzte frage wäre dann, wenn ich in sagen wir mal 2 Monaten meine Steuerrückzahlung wieder bekomme, kann dann trotzdem noch irgendwann der Steuerprüfer kommen und die Unterlagen sehn wollen, wenn ja - wie lange Rückwirkend ?

Achaj...wie wahrscheinlich ist so eine Steuerprüfung bei einem "kleinen Fisch "wie mir ???
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Alt 18.03.2005, 08:13   #2
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Die Steuerprüfung hat nix mit "kleinen Fisch" zu tun, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Finanzamt macht ab und zu Quervergleiche, und wenn da Unstimmigkeiten auftreten ...

Ich kann Dir auch nur empfehlen, Dir einen Steuerberater zu nehmen. Meine Erfahrungen haben gezeigt, das die Angaben vom Steuerberater fast immer akzeptiert werden, eigene Angaben werden oft peinlich genau geprüft und eher abgelehnt.
Die Investition lohnt sich - am besten immer vorher einen Pauschbetrag aushandeln.
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Alt 18.03.2005, 09:28   #3
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Ich steh gerad vor selbigem Problem - komme als Azubi mit Kleingewerbe das "erste Mal" über die Grenze von 7500 (waren es glaub ich) € - was würde mich denn solch Steuerberater kosten ?
Und was könnte ich als Azubi alles geltend machen ?

Danke schonmal für die Hilfe..
SteffenR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2005, 09:59   #4
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Zitat:
Nun meine Frage: wenn ich mich bei meiner Steuererklärung vertippt habe oder unwissentlich was falsches angegeben habe (hab mit nem Steuerprogramm die Steuererklärung zum 1. mal seblst gemacht), und der Prüfer will meine Unterlagen sehn, kann ich daüfer belangt werden. Oder muss ich dann einfach nur wegen Gewinn in kaufe nehmen, bzw. was Nachzahlen ???
die Frage ist noch offen - kann ich bei versehentlichen Falschangaben belangt werden (Strafrechtlich bzw. Bußgeld) oder muss ich dann einfach nachzahlen. Bei mir handelt es sich um geringe Beträge...

Steuerberater wollte ich mir erstmal nicht holen, da ich versuchen will, das selbständing in den Griff zu kriegen.
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Alt 18.03.2005, 11:03   #5
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Also ich habe mit meinem Steuerberater einen Pauschbetrag von 500-600 € verhandelt.
Die Rückzahlungen sind deutlich höher, so das sich das rechnet.
Fallbeispiel: Ich habe die Steuererklärung selber gemacht, Ergebnis: 1500,- Nachzahlung.
Der Steuerberater hat das selbe Jahr bearbeitet : 2000,- Rückzahlung.
noch Fragen ?
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