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22.03.2005, 13:33
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Wann buche ich die Einfuhrumsatzsteuer
Hallo,
meine erste Vorsteueranmeldung kommt immer näher, aber einige Fragen habe ich da doch noch.
Ich beziehe einige Artikel aus Drittländern. z.B. habe ich die Artikel am 18.02.2005 bezahlt (vor Gewerbeanmeldung), die Artikel kamen dann am 04.03.05, da habe ich dann den Zoll und die EUSt. bezahlt. Das Datum der rechnung im Paket ist vom 23.02. als der verkäufer es los geschickt hat.
Zuerst habe ich mir das Programm Quickbooks gekauft aber nachdem ich weder im dortigen Forum keine Hilfe erhielt und alleine mit dem Programm nicht klargekommen bin, hab ich das erst mal auf Eis gelegt und benutze erst mal Easy Cash & Tax da dies übersichtlicher ist.
Nun meine Frage, mit welchem Datum buche ich die Rechnung.
Wenn ich sie mit 18.02. bzw 23.02. buche, ist sie im März natürlich nicht mit drin und es ist ja dann eigendlich noch keine Ausgabe für mein Gewerbe, da ich das ja erst ab 01.03. habe. Aber ist das nicht eigendlich egal, da ich für diese Rechnung ja eh nichts abführen bzw. wiederbekommen kann.
Ich habe die jetzt einfach unter Ausgabe Wareneinkäufe mit 0% USt. zum 23.02. gebucht.
Die Zollgebühren habe ich zum 04.03. mit 0% USt. gebucht.
Das nächste Problem ist jetzt die EUSt., ...
EDIT: Das mit der EUSt. ist mir jetzt klar, da gibt es ein Konto das genauso heisst und dort verbuche ich es mit 0% und er schiebt es dann zu 100% in die Vorsteueranmeldung.
Aber wann muss ich die Rechnung buchen. Kann ich die buchen, wenn ich sie erhalten habe, oder muss das Buchungskonto zeitnah mit meinem Kontoauszug der bank übereinstimmen?
Geändert von tippse (22.03.2005 um 13:58 Uhr).
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22.03.2005, 18:48
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von tippse
Zuerst habe ich mir das Programm Quickbooks gekauft aber nachdem ich weder im dortigen Forum keine Hilfe erhielt und alleine mit dem Programm nicht klargekommen bin, hab ich das erst mal auf Eis gelegt und benutze erst mal Easy Cash & Tax da dies übersichtlicher ist.
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Zu Deinem eigentlichen Problem kann ich nichts sagen, da ich selbst keinerlei Außenhandel betreibe. Aber das mit Quickbooks solltest Du Dir nochmal genauer überlegen. Am Anfang benötigt man sicherlich viel Einarbeitungszeit aber die zahlt sich später um ein vielfaches wieder aus. In dem anderen Thread schreibst Du, daß Du die Rechnungen mit Excel schreibst, in QB ist das doch alles integriert und geht viel schneller. Ein Umstieg von einem anderen Programm ist später viel schwieriger.
Welche Frage war es denn im QB-Forum? Vielleicht das Thema "Wie kann ich Zoll verbuchen"?
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22.03.2005, 19:16
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Ja genau. Ich komm mit Programm aber überhaupt nicht klar, das fängt schon damit an, dass ich nich mal ne 100 Euro rechnung zustande bekomme. Hab ich auch schon in nem anderen Tread geschrieben, der macht entweder 99,99 draus oder 100,01 undlangsam muss ich zu potte kommen, wegen der Vorsteueranmeldung und nen Steuerberater für mein kleines Nebengewerbe ist mir zu happig. Ich werd mich am WE aber noch mal dran setzen. Noch hab ich es ja zu liegen.
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23.03.2005, 12:27
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von tippse
Ja genau.
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Zurückhaltend formuliert ergibt Deine dortige Frage überhaupt keinen Sinn. Hättest Du es so ausführlich formuliert wie hier hättest Du sicherlich auch Antworten bekommen.
Zitat:
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Zitat von tippse
Ich komm mit Programm aber überhaupt nicht klar, das fängt schon damit an, dass ich nich mal ne 100 Euro rechnung zustande bekomme. Hab ich auch schon in nem anderen Tread geschrieben, der macht entweder 99,99 draus oder 100,01
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Das ist 'ne typische Anfängerfrage und wurde auch im QB-Forum schon oft gefragt und beantwortet, z.B. 1 2 3
Zitat:
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Zitat von tippse
undlangsam muss ich zu potte kommen, wegen der Vorsteueranmeldung und nen Steuerberater für mein kleines Nebengewerbe ist mir zu happig. Ich werd mich am WE aber noch mal dran setzen. Noch hab ich es ja zu liegen.
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Naja, notfalls kannst Du die Vor-/Umsatzsteuer per Excel ermitteln, dann das ELSTER-Proggi direkt von elster.de herunterladen um die Daten direkt einzugeben und zu übermitteln.
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23.03.2005, 12:53
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Meine dortige Frage hat mit dieser Frage auch garnichts zu tun.
Ich habe dort lediglich gefragt, in welches konto ich Zollgebühren buchen kann.
Über die suche in Lexware habe ich nichts zu dieser 1 Cent Geschichte gefunden, wahrscheinlich aufgrund falscher Suchbegriffe und da das ja auch nicht nur ein Quickbooks Problem ist, dachte ich ich frage hier mal. Das mit dem Cent habe ich jetzt auch verstanden, einfach ein konto anleghen, in welchem ich diesen 1 Cent dann verbuche.
Meine obiges Problem hab ich immernoch.
Soll ich die Rechnung buchen nachdem ich die EUSt. bezahlt habe, oder nachdem das Geld vom Konto abgegangen ist.
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23.03.2005, 13:06
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von tippse
Ich habe dort lediglich gefragt, in welches konto ich Zollgebühren buchen kann.
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Das ist ja auch eine sinnvolle Frage. Aber dort hast Du ja etwas ganz anderes geschrieben:
Zitat:
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Zitat von tippse
unter welchen Kontenrahmen muss ich Zollgebühren buchen?
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Zitat:
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Zitat von tippse
Soll ich die Rechnung buchen nachdem ich die EUSt. bezahlt habe, oder nachdem das Geld vom Konto abgegangen ist.
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Da würde ich halt je nach Soll- oder Istversteuerung vorgehen.
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23.03.2005, 13:22
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Zitat:
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Zitat von hi77
Da würde ich halt je nach Soll- oder Istversteuerung vorgehen.
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Sollbesteuerung (Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten)
Umsätze müssen dann versteuert werden wenn die Leistung ausgeführt wurde bzw. die Ware geliefert wurde.
Das mach ich z.B. so, ich buche meine Waren die ich verkauft habe, mit dem Tag der Rechnungslegung, auch wenn ich das Geld schon 2 Tage früher (Vorkasse) bzw. später (Rechnung) bekommen habe bzw. bekomme. Rechnungsdatum ist auch gleichzeitig der tag der Lieferung.
Also mach ich das mit den Sachen die ich kaufe genauso, ich buche es an dem Tag, an dem ich die Ware erhalte.
Danke
Geändert von tippse (23.03.2005 um 13:26 Uhr).
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27.04.2005, 22:31
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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so ist es aber auch nicht ganz korrekt... wenn du bereits das geld erhalten hast, dann ist die umsatzsteuer auch dann abzuführen, auch wenn die lieferung noch nicht ausgeliefert ist! auch wenn der umsatz dann noch nicht erfolgwirksam wird! (erhaltene anzahlungen).
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28.04.2005, 12:28
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von sibbdipp
so ist es aber auch nicht ganz korrekt... wenn du bereits das geld erhalten hast, dann ist die umsatzsteuer auch dann abzuführen, auch wenn die lieferung noch nicht ausgeliefert ist! auch wenn der umsatz dann noch nicht erfolgwirksam wird! (erhaltene anzahlungen).
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Richtig ! Auch Mindest Istbesteuerung genannt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG).
Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums anteilig, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Das gilt ungeachtet dessen, wie hoch das vereinnahmte Entgelt oder Teilentgelt ist und ob der Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt hat oder nicht.
Frechdachs
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