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30.03.2005, 12:12
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Steuerberater von der Steuer absetzen?
Hallo,
raffe mich endlich auf, diese unkreative Umsatzsteuer-Voranmeldungen durchzuführen. Nun mache ich leider wegen des enormen Preisverfalls bei meinen letzten Geräten Verlust. Glück dachte ich, da ja bei der Steuererklärung Gewinn gegen Verlust verrechnet wird. Nun würde ich am liebsten alles dem Steuerberater überlassen, da ich wohl zuerst noch das UStG studieren muss. Aber was ich dem Steuerberater zahle, ist doch auch mein Verlust. Kann ich das nicht auch logischerweise vom Gewinn abziehen?
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30.03.2005, 12:37
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Kosten für den Steuerberater sind Betriebsausgaben und insofern auch gewinnmindernd.
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~ ...! ~
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30.03.2005, 12:48
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Ach so, und bzgl.
Zitat:
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[...] da ja bei der Steuererklärung Gewinn gegen Verlust verrechnet wird
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Was die USt angeht, werden allerdings die aus Deinen Eingangsrechnungen zu ziehenden Vorsteuerbeträge den in Deinen Ausgangsrechnungen ausgewiesenen USt-Beträgen gegenübergestellt - dementsprechend ergibt sich entweder eine Zahllast Deinerseits gegenüber dem FA oder eine USt-Erstattung des FAs an Dich. Weiß nicht, ob Du das mit Deiner Formulierung meintest ...? 
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~ ...! ~
Geändert von hezen (30.03.2005 um 12:50 Uhr).
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30.03.2005, 13:15
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Ich denke, so theoretisch stimmt das schon. Habe gerade mit einem Steuermenschen gesprochen und den Eindruck gewonnen, dass ein Steuerberater zwar meinen Gewinn schmälert, das Ganze aber natürlich komplizierter verrechnet wird und ich diesen Verlust auch nicht sofort geltend machen kann. Zum Glück kann mir dieser Experte Starthilfe geben. Ich soll mir jetzt erstmal alle Ausgaben- und Eingabenrechnungen sorgfältigst sammeln.
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30.03.2005, 16:40
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von ospose
Ich denke, so theoretisch stimmt das schon. Habe gerade mit einem Steuermenschen gesprochen und den Eindruck gewonnen, dass ein Steuerberater zwar meinen Gewinn schmälert, das Ganze aber natürlich komplizierter verrechnet wird und ich diesen Verlust auch nicht sofort geltend machen kann.
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Nö, das stimmt eigentlich auch praktisch so.  Die Minderung Deines Gewinns durch Geschäftsausgaben kommt nicht sofort zum Tragen, sondern erst, wenn es an die Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. Erstellung der Bilanz (je nach Größenordnung) geht.
Das Thema USt ist aber auch eine etwas andere Baustelle - hier spielt die Vergütung des Steuerberaters nur insofern eine Rolle, als dass Du Dir auch hier die Vorsteuer aus seiner Rechnung an Dich ziehen und diese dann mit Deiner ans FA zu zahlenden USt verrechnen kannst.
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30.03.2005, 16:44
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Genau, und die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, oder wie die heißt, ist einmal im Jahr dran, also noch weit weg.
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