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Alt 15.04.2005, 19:35   #1
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tschekowski macht alles soweit korrekt

Hilfe zur Umsatzsteuererklärung


Hi,

Ich muss noch meine Umsatzsteuererklärung machen und mache das zum ersten mal.
Gibt es irgendwo eine Hilfe, die beschreibt was wo rein muss (ich verstehe das Beamtendeutsch teilweise nicht bzw. weiß nicht was die wollen) und was ich nicht auszufüllen brauche ?

Vielen Dank schon einmal im vorraus!
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Alt 15.04.2005, 23:36   #2
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Sollen wir deine komplette USt-VA erstellen? Geht leider nicht wegen individueller Rechtsberatung

Schildere doch einfach mal deine Probleme!
Bist du Kleinunternehmer?
Mit welchen Waren handelst du?
Wo genau hast du denn noch Fragen und was hast du nicht verstanden? Alles ist eine schlechte Antwort

und und und

PS: zu manchen Vordrucken der Finanzverwaltung gibt es auch ein Hilfeblatt. Leider weiß ich nicht ob dies auch bei USt-VA dabei ist.
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Alt 19.04.2005, 16:23   #3
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tschekowski macht alles soweit korrekt
Ich habe ein Kleinunternehmen, das unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Ich selber bin noch Schüler...
Meine Frage ist zunächt ob ich alle Formulare auszufüllen habe.
Bekommen habe ich:
Umsatzsteuererklärung
Erklärung.....Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage
Anlage St
Anlage FB
Anlage GSE
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Alt 22.04.2005, 17:32   #4
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Zitat:
Meine Frage ist zunächt ob ich alle Formulare auszufüllen habe.
Bekommen habe ich:
Umsatzsteuererklärung
Erklärung.....Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage
Anlage St
Anlage FB
Anlage GSE
Du musst die Umsatzsteuererklärung ausfüllen und die Umsatzsteuervoranmeldungen. Hierbei ergibt sich natürlich eine Zahllast von 0,- €, da du keine USt ausweisen darfst und dementsprechend auch keine Vorsteuer ziehen kannst. Die Umsatzsteuervoranmeldung musst du in den ersten 2 Jahren monatlich einreichen (ebenfalls mit 0,- € Zahllast).

Die Anlage St ist für statistische Zwecke. Du wirst dort mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit nichts eintragen müssen. Ich würde sie aber trotzdem mitschicken.

Die Anlage FB brauchst du nicht, da du dein Unternehmen alleine betreibst und diese nur für Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern nötig ist.

Die Anlage GSE ist natürlich ganz wichtig. Hier wird der Gewinn eingetragen, den du deiner EÜR entnimmst. Diese wird natürlich auch mitgeschickt.

Erklärung.....Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage????
Du meinst wahrscheinlich den Mantelbogen (ESt 1A links unten auf Vorderseite), der mitgeschickt werden muss. Eigenheimzulage willst du wahrscheinlich nicht beantragen und somit brauchst du diesen Vordruck auch nicht.
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Alt 25.04.2005, 09:09   #5
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tschekowski macht alles soweit korrekt
Zitat:
Vorsteuer ziehen kannst. Die Umsatzsteuervoranmeldung musst du in den ersten 2 Jahren monatlich einreichen (ebenfalls mit 0,- € Zahllast).
Muss man als Kleinunternehmer wirklich monatlich was ans Finanzamt schicken?
(auch bei Kleinunternehmerregelung??)
Bei unserem alten Gewerbe haben wir das nämlich auch nicht gemacht...
tschekowski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2005, 15:48   #6
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Nur in den ersten 2 Jahren nach Gewerbeanmeldung ist eine monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich. Auch bei Kleinunternehmern. Das hat etwas mit dem Computersystem der Finanzverwaltung zu tun. Eigentlich Schwachsinn ist aber nun mal so.
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Alt 26.04.2005, 10:00   #7
TP-Insider
 
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Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
StSnake ist auf einem guten Weg
Also aus meiner Sicht ist das nicht so!! Bei der Kleingewerberegelung muss man doch überhaupt keine Umsatzsteuervoranmeldung schicken, da keine Umsatzsteuer zu bezahlen ist, oder verwechsle ich da was?? Und selbst ohne Kleingewerberegelung reicht es wenn du unter einem bestimmten Betrag bleibst wenn du das einmal im Jahr machst (beim zuständigen Finanzamt anrufen und fragen!!).

Gruss
Steffen
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Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
StSnake ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 15:37   #8
TP-Member
 
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Frechdachs macht alles soweit korrekt
@ Saxoflyer Kleinunternehmer, die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine Voranmeldungen abzugeben. Sie haben lediglich in dem Formular der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Gesamtumsätze des Erklärungsjahres und des Vorjahres anzugeben.

Frechdachs
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Alt 26.04.2005, 16:16   #9
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Ich gebe mich geschlagen. Ich habe etwas verwechselt.

Sofern der Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG optiert und auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und die Grenzen zur monatlichen Voranmeldung unterschritten werden muss er trotzdem innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gewerbeanmeldung monatlich USt-Voranmeldungen abgeben. So war das zumindest noch vor einem Jahr.
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