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Alt 28.04.2005, 10:05   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2005
mabamu macht alles soweit korrekt

Abfindung versteuern


Habe im letzten jahr meine Job verloren ( Firma ins Ausland). Habe dafür eine Abfindung bekommen. Nun meine Frage.
Habe jetzt meine Steuererklärung machen lassen. Dabei hat der Steuer Berater alles ganz normal eingetragen als ob ich nie eine Abfindung bekommen hätte, der gesamte abfindungs Betrag war ja auf der Lohnsteuerkarte.
Bei meinem Kumpel ( ehmaliger Arbeitskollege) hatte sein Steuerbarater die Lohnzettel angefordert auf dem die Abfindung genau aufgeschlüsselt war.
Was ist jetzt Richtig.
Gibt es keine Regelung für einen Freibetrag bei Abfindungen oder hat es mein SteuerBerater einfach vergessen.
Wundert mich schon??
mabamu ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.04.2005, 11:17   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
in der steuererklärung müssen allte entgelte des arbeitgebers angegeben werden. sprich genau den bruttolohn den der arbeitsgeber auf die lohnsteuerkarte geschrieben hat. und die abfindung müste dort ja auch eingetragen sein.

soweit mein wissen.
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 11:20   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2004
jackie_o macht alles soweit korrekt
soweit ich weiss, sind Abfindungen bis zu ner gewissen Höhe steuerfrei, was drüber ist wird normal versteuert.
So wars bei mir 2001 (oder 2002?) und die Höhe des Freibetrags hab ich auch vergessen

Gruß Jackie
jackie_o ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 11:28   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2005
mabamu macht alles soweit korrekt
Es ist ja der Bruttolohn auf der Lohsteuerkarte. Aber eben so als ob alles Lohn gewesen ist also pracktisch Lohn und Abfinding ist ein Posten. Steht alles unter Bruttolohn keine extra Auflistung.
Deshalb ja meine Frage hat da mein Steuerberater gepennt?
Hätte man die Abfindung nicht extra aufführen müssen anhand der Letzten Abrechnung? so wie das der Steuerberater bei meinem Kumpel gemacht hat oder ist das egal
mabamu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 11:33   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
das dies unter einem posten aufgeführt ist, macht die sache komplizierter. aber du hast ja wie beschrieben, eine extra abrechnung. es ist auf jedenfall besser (oder wichtig) die abfindung in der steuererklärung anzugeben, da man ja dazu verpflichtet ist, sämtliche einkommen anzugeben.
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 12:23   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Frechdachs macht alles soweit korrekt
Entlassungsabfindungen an Arbeitnehmer können steuerfrei sein.

steuerfrei sind;
• grundsätzlich 7.200 EUR (ab 2004)

• bei vollendetem 50. Lebensjahr und mindestens 15 Dienstjahren im Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses 9.000 EUR (ab 2004)

• bei vollendetem 55. Lebensjahr und mindestens 20 Dienstjahren im Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses 11.000 EUR (ab 2004).

Die Höchstbeträge sind Freibeträge und keine Freigrenzen. Die Steuerfreiheit geht also nicht verloren, wenn die Entlassungsabfindungen die Höchstbeträge überschreiten. Der die Höchstbeträge übersteigende Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, der jedoch als außerordentliche Einkunft tarifbegünstigt besteuert wird (§ 34 EStG; s. Entschädigungen und Einmalzahlungen).

Fällst Du in eine dieser 3 Punkte hat Dein Steuerberater alles richtig gemacht. Liegt Deine Abfindung über den genannten Werten hätte Deine Steuerberater die Abfindung aufteilen müssen in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil.

Frechdachs
Frechdachs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 14:18   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2005
mabamu macht alles soweit korrekt
Danke
Ich liege mit der Abfindung über den 3 Punkten.
der Steuerbarater meines Kumpels brauchte auch den Letzten Lohnzetel wo die Abfindung aufgegliedert ist.
Nur mein steuerberater hat dies nicht gebraucht dem reichte die Lohnsteuerkarte auf der die Abfindung auf den Bruttolohn aufadiert wurde zu einem Posten.
Werde mir wohl einen Neuen Steuerberater suchen und die alte Pfeiffe in den Wind schiesen.
Das schönste ist der will dafür auch noch Geld. Kann ich Ihn regrespflichtig machen für die Kosten des neuen Steuerberaters oder darf er Nachbessern?
mabamu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 15:23   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Frechdachs macht alles soweit korrekt
Du hast geschrieben:
Zitat:
Es ist ja der Bruttolohn auf der Lohsteuerkarte. Aber eben so als ob alles Lohn gewesen ist also pracktisch Lohn und Abfinding ist ein Posten. Steht alles unter Bruttolohn keine extra Auflistung.
Woher sollte Dein Steuerberater dann wissen das in diesem Betrag eine Abfindung enthalten war ? Außerdem ist dann schon die Steuerkarte nicht richtig, da in der Zeile wo der Bruttolohn drin steht nur der Steuerpflichtige Teil drin stehen darf. Die steuerfreie Abfindung dürfte gar nicht auf der Steuerkarte stehen bzw. wenn dann als extra Position. Nun gibt es zwei möglichkeiten. Dein Arbeitgeber hat die Abfindung fälschlicherweise versteuert, oder die Abfindung ist in Deinem Fall einfach steuerpflichtig weil die Voraussetzungen für eine steuerfreiheit nicht vorliegen. So oder so solltest Du nochmal Deinen Steuerberater aufsuchen und ihn geziehlt fragen. Nicht vergessen solltest Du alle Unterlagen die mit der Abfindung zu tun haben (Lohnabrechnung, Auflösungsvertrag etc.).

Im übrigen sind auch Steuerberater nur Menschen und können Fehler machen. Sollte ein Fehler dem Steuerberater zu zu rechnen sein (was ich hier aber nicht glaube) durch den ein Schaden entsteht so tritt natürlich die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters für diesen Schaden ein. Eine Nachbesserung kann natürlich verlangt werden. Wird hier allerdings der Ursprüngliche Auftrag erweitert kann es passiern das der Steuerberater dies nachträglich in Rechnung stellt.

Frechdachs
Frechdachs ist offline   Mit Zitat antworten
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