Zitat:
1. natürlich!
2. natürlich, laut http://www.steuernetz.de/afa2001/ sind das 3 Jahre, das wird in die Afa-Abschreibungstabelle deiner Wirtschaftsgüter eingetragen und dann als Afa-Abschreibung als Betriebsausgabe verbucht
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Das meinst du doch wohl nicht ernst oder?
Ich gehe mal davon aus, dass du dich verschrieben hast und es nicht so meinst.
So wie oben geschrieben könnte der Laptop zweimal als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Einmal direkt in voller Höhe und einmal über 3 Jahre verteilt über die AfA.
Das geht natürlich nicht.
Der Laptop wird auf 3 Jahre zeitanteilig abgeschrieben.
Zitat:
Hallo Sven0,
danke für die Antwort. Jetzt noch einmal ein Beispiel für Gehirnamputierte :-)
Annahme: Jahresgewinn beträgt im 1./2./3. Jahr 60.000 €
- ohne Anschaffung eines Notebooks wäre die ESt (nach einem Online-Rechner) ohne weitere Geltendmachung 18236 €
- mit Anschaffung eines Notebooks von 1500 € verringert sich der Gewinn im 1. Jahr auf 58.500 €, 500 € können 3 Jahre lang als Werbungskosten geltend gemacht werden
- im 1. Jahr müssen dann 17350 € Est gezahlt werden
- im 2. Jahr müssen 18015 € gezahlt werden
- im 3. Jahr müssen 18015 € gezahlt werden
Man spart sich also 1328 € ESt und der Notebook hat somit lediglich 172 € gekostet.
Wo ist der Denkfehler ???
Gruß
Vmann
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???????????
Der Denkfehler liegt darin, dass der Laptop einmal als Betriebsausgabe geltend gemacht werden darf und nicht zweimal wie oben beschrieben.
Konkret:
Anschaffung Laptop Mitte Mai 2005 für 1.500,- € zzgl. Mwst. (Märchensteuer.) bzw. USt
Ermittlung der Afa-Beträge und somit der Betriebsausgaben
Jahr 2005:
1.500,- € : 3 Jahre = 500,- €
500,- € zeitanteilig auf 8/12 (Mai - Dezember = 8 Monate) = 333,33 €
verbleibt Restbuchwert 31.12.05 i.H.v. 1.166,67 €
Jahr 2006:
1.500,- € : 3 Jahre = 500,- €
verbleibt Restbuchwert 31.12.06 i.H.v. 666,67 €
Jahr 2007:
1.500,- € : 3 Jahre = 500,- €
verbleibt Restbuchwert 31.12.06 i.H.v. 166,67 €
Jahr 2008:
1.500,- € : 3 Jahre = 500,- €
500,- € zeitanteilig auf 4/12 (Januar bis April = 4 Monate) = 166,67 €
verbleibt Restbuchwert 31.12.07 i.H.v. 0,- €
Man kann natürlich auch einen Erinnerungswert von 1,- € überlassen, dann natürlich nur AfA i.H.v. 165,67 € im Jahr 2008