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07.05.2005, 21:44
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Steuernummer im voraus bekommen?
Hi,
Ich habe meine Gewerbeanmeldung schon vor ca. 3 wochen gemacht und noch immer nichts vom finanzamt gehört (noch nicht einmal den fragebogen bekommen) - kann ich jetzt einfach um die steuernummer schon einmal im voraus zu bekommen beim finanzamt anrufen und ide erfragen, oder wie würde das dann genau gehen ?
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07.05.2005, 21:55
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Versuchen kann man das sicherlich. Ich würde einfach mal anfragen wie lange das ansonsten noch dauert mit der Steuernummer.
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08.05.2005, 12:05
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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ich habe 2 monate auf unsere steuernummer gewartet...
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08.05.2005, 12:08
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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ich verkauf artikel eigentlich nur an endkunden - kann ich dann trozdem mit dem shop schon anfangen und dann unter steuernummer einfach "noch nicht zugeteilt" schreiben ?
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08.05.2005, 12:13
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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darauf kann ich keine genaue antwort geben. aber du solltest vllt gleich montag beim FA anrufen und deine lage schildern, entweder die sagen dir, du sollst mal noch schön warten, oder du sollst vorbei kommen um die sache zu beschleunigen, oder du kannst die "noch nicht zugeteilt" variante nutzen. aus meiner sicht ist es problematisch beim schreiben der rechnung, da lt. gesetzt diese drauf sein muss. anderseits ist dein gewerbe angemeldet, sprich du must rückwirkend so oder so noch eine umsatzsteuervoranmeldung tätigen.
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08.05.2005, 14:08
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Bist du Kleinunternehmer?
Wenn ja, überleg einfach mal wofür die Steuernummer denn benötigt wird in Bezug auf Rechnungen?
...
Richtig, eine ordnungsgemäße Rechnung muss die Steuernummer enthalten oder alternativ die USt-IDNr.
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Aber kann denn der Endverbraucher die Vorsteuer abziehen? Wohl nicht, oder? Daher ist dies doch Jacke wie Hose für deine derzeitige Situation.
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01.08.2005, 01:47
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Aber kann denn der Endverbraucher die Vorsteuer abziehen? Wohl nicht, oder? Daher ist dies doch Jacke wie Hose für deine derzeitige Situation.
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Eigentlich ja.
Hier ist doch aber der Fall, dass es sich um einen Internet Shop handelt.
Einen solchen habe auch ich eröffnet, zwingend vorgeschrieben ist dass die Steuernummer angegeben ist.
Diese habe auch ich noch nicht bekommen.
Also beweg ich mich doch jetzt in ner Grauzone oder?
Auch wenn die Endverbraucher damit nichts anfangen können.
Gruß
Jens
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01.08.2005, 17:43
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Einen solchen habe auch ich eröffnet, zwingend vorgeschrieben ist dass die Steuernummer angegeben ist.
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Richtig, wenn diese jedoch nicht vorhanden ist kann auch keine angegeben werden. Demnach müsste man streng genommen warten bis die Steuernummer erteilt wurde und kann erst dann Rechnungen schreiben.
Zitat:
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Also beweg ich mich doch jetzt in ner Grauzone oder?
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Was die Rechnung angeht sicherlich. Streng genommen liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Aber was hat denn eine nichtordnungsgemäße Rechnung zur Folge? Lediglich der Vorsteuerabzug kann versagt werden und dieser scheidet bei einem Kleinunternehmer als Lieferanten sowieso aus. Es ergibt sich somit kein Unterschied. Dies entbindet den Kleinunternehmer jedoch nicht davon den Verkauf zu dokumentieren und in seine Buchführung aufnehmen.
MfG
Sven
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01.08.2005, 19:37
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Wir haben auch ca. 5 Wochen gewartet.
Dann einfach zum Finanzamt gefahren und gefragt.
Die waren sehr nett, haben uns Formulare mitgegeben und am nächsten Tag hatten wir unsere Nummer.
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