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Alt 09.05.2005, 01:11   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2003
mw24 macht alles soweit korrekt

Defekte Ware - wo festhalten ?


Hallo,

hab mal ne Frage und konnte über die Suche nichts finden.

Wie verbuche ich einen Artikel der defekt ist und denn ich nicht mehr verkaufen kann ?? Muss ja in der Buchhaltung irgendwo auftreten das der eingekaufte Artikel nun unbrauchbar geworden ist, und was mach ich dann eigentlich damit ?

Vielen Dank für die Hilfe im voraus

Gruss mw24
mw24 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.05.2005, 14:17   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
wie wärs mit Aufwendungen für unbrauchbare/beschädigte Ware ?
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2005, 12:23   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2003
mw24 macht alles soweit korrekt
danke für die Antwort

Ich muss wohl aber noch erwähnen das ich Kleinunternehmer bin und eine einfache Buchhaltung habe, also nicht mehrere Konten.
Genau müsste ich eigentlich wissen was für eine Art Beleg ich schreibe um den Verlust zu dokumentieren/abzuheften

Gruss mw24
mw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2005, 14:25   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
nach dem GOW-Grundsatz muss für alles ein beleg vorhanden sein. klar, keine buchung ohne beleg. aber du hast keinen? dann mach dir einen beleg nach dem du buchst. datum, grund, betrag rauf und zettel/buchungsbeleg zu den anderen abheften, die hoffentlich sortiert mit lfd. nummer sind.

knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2005, 14:45   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2003
mw24 macht alles soweit korrekt
ich danke dir für deine schnellen antworten, nun weiss ich bescheid und werds so machen
Danke
mw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2005, 22:57   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
hmm .. wenn mir mal ein t-shirt zerreisst, schmeisse ich es eigentlich nur weg und mach nen strich auf ner liste - falls mal einer fragen sollte, warum ich 10 shirts eingekauft, aber nur 9 verkauft habe .. dann ärger ich mich kurz über den verlust des EKs und gut is .. mir war nicht klar, daß ich das irgendwie "verbuchen" muß - gebucht hab ich die ausgabe für das shirt ja schon, das wär ja doppelt .. sinn machen würde da ja nur eine "einnahmen-buchung", da ich nicht mehr die möglichkeit habe, das kaputte shirt zu verkaufen .. und irgendwie glaube ich nicht, daß das so geht .. oder etwa doch? *zielmitflammenwerferauflagerschrank* .. *g*

steh ich einfach nur mal wieder auf dem schlauch und kapiere nicht, worum es hier geht? *lol*
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2005, 13:13   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Waren: ein schreckliches Thema im Steuerrecht und sehr gehasst, unter anderem auch wegen diesen Sachverhalten. In Klausuren hatte ich immer ein mullmiges Gefühl, insbesondere wegen der Mehr-Weniger-Rechnung.

Ich versuch mich einfach mal daran dies zu erklären. Weiß' aber nicht ob ich es hinbekomme, geschweige denn ob es richtig ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten zu buchen:
1. Ausbuchung des Verlustes zum Buchwert:
sonstiger betrieblicher Aufwand (oder halt Aufwendungen für unbrauchbare Ware)
an Wareneinkauf

im Soll: Aufwandskonto
im Haben: Aufwandskonto
Ergebnis: Gewinnneutral

2. keine Buchung:
Diese Handhabung führt zwar zum gleichen Ergebnis und zwar über den erhöhten Wareneinsatz, jedoch stimmt dieser dann insoweit nicht.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2005, 15:15   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
Stefan33 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von knud
nach dem GOW-Grundsatz muss für alles ein beleg vorhanden sein.

Meinst du nicht GOB?
Stefan33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2005, 12:52   #9
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Stefan33
Meinst du nicht GOB?
ja, verschrieben, sry :P
knud ist offline   Mit Zitat antworten
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