Zitat:
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Zitat von tschekowski
Wenn ja was muss ich als Kleinunternehmer dann unten ausfüllen ?
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Das ist nicht so leicht zu beantworten.
Schau dir mal
diesen Thread an. Den hat Epic verfasst und er hat ein paar Grundzüge zur USt-IDNr. und Kleinunternehmer verfasst.
Desweiteren versuche ich dir mal zu erklären um was es bei den Zusatzangaben geht. Sofern man das ohne seitenlange Ausführungen zu schreiben überhaupt kann.
Es wird darauf abgestellt, ob du steuerbare innergemeinschaftliche Erwerbe (igE) tätigst.
vgl.
§ 1a UStG
Es muss also ein Gegenstand aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat (Deutschland) befördert oder versendet werden. Dabei musst du den Gegenstand für dein Unternehmen verwenden. Ebenso muss der Lieferer ein Unternehmer sein, der den Gegenstand für sein Unternehmen verwendet und dieser darf kein Kleinunternehmer sein.
=> § 1a Abs. 1 UStG erfüllt.
So, jetzt kommt die Besonderheit zu deiner Frage. Ein igE erfordert nämlich noch weitere Voraussetzungen. Diese sind in § 1a Abs. 3 UStG geregelt.
Dabei müssen deine igE Einkäufe mindestens 12.500,- € betragen (Erwerbsschwelle) oder du verzichtest auf diese Regelung nach § 1a Abs. 4 UStG für 2 Jahre. Der absolute Exotenfall stellt dann noch Verkauf von Fahrzeugen oder verbrauchsteuerpflichtige Waren dar. Auf den ich hier aber nicht näher eingehen möchte.
In diesen Fällen liegen stets innergemeinschaftliche Erwerbe vor, die von dir versteuert werden müssen. Du wirst also für die innergemeinschaftlichen Geschäfte wie ein normaler Unternehmer behandelt und musst Umsatzsteuer abführen. Als Besonderheit ist jedoch zu beachten, dass du diese nicht als Vorsteuer abziehen kannst gem. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.
Alle Angaben ohne Gewähr