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Alt 11.05.2005, 14:47   #1
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tschekowski macht alles soweit korrekt

Umsatzsteuerid als Kleinunternehmer


Hi,

ich hab im FAQ schon gelesen, dass man nicht zwingend eine UstID braucht.
Kann man die UstID trozdem beantragen ? Wenn ja welche nachteile hat das?
(einige Unternehmen wollen bei der Händlerregistrierung die UstID wissen deshalb wäre es nicht schlecht eine zu haben)...

Geändert von tschekowski (11.05.2005 um 15:13 Uhr).
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Alt 11.05.2005, 16:10   #2
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Die USt-ID hat nur Auswirkungen auf Leistungen mit Unternehmern innerhalb der EU. Ansonsten hat die ID-Nr. grundsätzlich weder vor noch Nachteile.
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Alt 11.05.2005, 17:09   #3
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tschekowski macht alles soweit korrekt
d.h ich kann die auch als kleinunternehmer machen und muss deshalb trozdem keine erweiterte Steuererklärung machen ?
Ist die UstID in irgendeiner Form kostenpflichtig ?

Wenn ich eine Nummer beantrage steht weiter unten:
Zusatzangaben für Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, die zum Ausschluss der Vorsteuer führen
- fürderen umsätze Umsatzsteuer nach Paragrapf 19 Abs. 1 ustg erhoben wird
- die ihre Umsätze nach den Durchschnittsätzen des Paragraph 24 ustg versteuern

dort kann ich dann auswählen:
Ich beantrage eine UstID weil:
- innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt werden (gilt nur für pauschalierende Land- und Forstwirte)
- innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind, die die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR jährlich:
Unterpunkt zu dieser Frage 1 - vorraussichtlich überschritten wird
Unterpunkt zu dieser Frage 2 - vorraussichtlich nicht überschritten wird, auf die Erwerbsschwellenregelung jedoch für die Dauer von mindestens 2 Jahren verzichtet wird
- neue Fahrzeuge oder bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren innergemeinschaftlich erworben werden

die Zusatzangaben muss ich ja machen weil der erste Fall ja zutrifft, oder ?
Wenn ja was muss ich als Kleinunternehmer dann unten ausfüllen ?
tschekowski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2005, 17:57   #4
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Zitat:
d.h ich kann die auch als kleinunternehmer machen und muss deshalb trozdem keine erweiterte Steuererklärung machen ?
Sofern du keine innergemeinschaftlichen Geschäfte tätigst brauchst du keine weiteren Erklärungen abgeben

Zitat:
Ist die UstID in irgendeiner Form kostenpflichtig ?
Hab' noch nicht gehört, dass diese etwas kostet

Zitat:
die Zusatzangaben muss ich ja machen weil der erste Fall ja zutrifft, oder ?
§ 19 UStG => Kleinunternehmer
Demnach musst du diese Zusatzangaben auch mit angeben

Zitat:
Wenn ja was muss ich als Kleinunternehmer dann unten ausfüllen ?
Ich kenne den Fragebogen nicht. Hast du evtl. einen Link parat, wo man diesen finden kann?
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Alt 11.05.2005, 18:11   #5
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tschekowski macht alles soweit korrekt
alles was unter umsatzsteuerid steht hab ich in den beitrag abgeschrieben - das ist alles was da steht...
tschekowski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2005, 18:57   #6
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Zitat:
Zitat von tschekowski
Wenn ja was muss ich als Kleinunternehmer dann unten ausfüllen ?
Das ist nicht so leicht zu beantworten.

Schau dir mal diesen Thread an. Den hat Epic verfasst und er hat ein paar Grundzüge zur USt-IDNr. und Kleinunternehmer verfasst.

Desweiteren versuche ich dir mal zu erklären um was es bei den Zusatzangaben geht. Sofern man das ohne seitenlange Ausführungen zu schreiben überhaupt kann.

Es wird darauf abgestellt, ob du steuerbare innergemeinschaftliche Erwerbe (igE) tätigst.

vgl. § 1a UStG
Es muss also ein Gegenstand aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat (Deutschland) befördert oder versendet werden. Dabei musst du den Gegenstand für dein Unternehmen verwenden. Ebenso muss der Lieferer ein Unternehmer sein, der den Gegenstand für sein Unternehmen verwendet und dieser darf kein Kleinunternehmer sein.
=> § 1a Abs. 1 UStG erfüllt.

So, jetzt kommt die Besonderheit zu deiner Frage. Ein igE erfordert nämlich noch weitere Voraussetzungen. Diese sind in § 1a Abs. 3 UStG geregelt.
Dabei müssen deine igE Einkäufe mindestens 12.500,- € betragen (Erwerbsschwelle) oder du verzichtest auf diese Regelung nach § 1a Abs. 4 UStG für 2 Jahre. Der absolute Exotenfall stellt dann noch Verkauf von Fahrzeugen oder verbrauchsteuerpflichtige Waren dar. Auf den ich hier aber nicht näher eingehen möchte.
In diesen Fällen liegen stets innergemeinschaftliche Erwerbe vor, die von dir versteuert werden müssen. Du wirst also für die innergemeinschaftlichen Geschäfte wie ein normaler Unternehmer behandelt und musst Umsatzsteuer abführen. Als Besonderheit ist jedoch zu beachten, dass du diese nicht als Vorsteuer abziehen kannst gem. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.

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