Moin
Zitat:
Kauf von Waren: 500€
Verkauf von Waren: 505€
Umsatzsteuer: 80,80€
Gewinn: 424,20€ ?!
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a) Die 505 € stellen doch einen Nettobetrag dar. Du hast die Umsatzsteuer vom Nettowert ermittelt (505 * 0,16 = 80,80) und musst diese somit auch auch den Nettobetrag aufschlagen (505 + 80,80 = 585,80 Verkaufspreis). Man erhält einen Erlös von 505,- € (Nettobetrag) und nicht 424,20 €. Du hast da etwas durcheinander gebracht.
=> Erlös 505 - Aufwand 500 = Gewinn 5
b) Wären die 505 € ein Bruttobetrag, müsste man die Umsatzsteuer mit 16/116 herausrechnen und käme somit auf 69,66 € (505 * 16/116 = 69,66) zu zahlende Umsatzsteuer, wobei dann wiederum 435,34 € (505 - 69,66 = 435,34 Nettobetrag) der Erlös betragen würde.
=> Erlös 435,34 - Aufwand 500 = Verlust 64,66
Voraussetzung in beiden Fällen, dass die 500,- € Wareneinkauf netto sind.
Der Kleinunternehmer darf hingegen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer ist für ihn grundsätzlich tabu. Daher würde er einen Gewinn von 5,- € erwirtschaften.
Bezüglich der Kleinunternehmerregelung kommt es immer auf den Gesamtumsatz an. Wird dieser überschritten, so kann im Folgejahr von der Regelung nicht mehr Gebrauch gemacht werden und die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen.
Näheres zur Systematik Verhältnis Umsatzsteuer und Vorsteuer:
hier