Umsatzsteuerliche Behandlung PKW die 1000ste. Klappe und Action.
Ich habe schon einmal geschrieben, dass dieses Thema zu komplex ist und habe auf einen Link verwiesen, nämlich
diesen. Aber anscheinend wird die Suchfunktion nicht genutzt. Sorry, dass es Dich jetzt trifft aber das musste einfach mal gesagt werden.
Noch einmal in etwas abgeänderter Form als 2 oder 3 Postings vorher:
Seit 2004 ist es möglich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder landläufig auch EÜR bezeichnet gewillkürtes Betriebsvermögen zu bilden. D.h. es besteht eine betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % und der Unternehmer möchte vom Wahlrecht gebrauch machen den PKW in seinem Betriebsvermögen vollständig als Aufwand geltend zu machen. Dies ist hier anscheinend der Fall, wobei bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllt werden müssen. Einfach mal im FA anrufen: Ich möchte den PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen ansetzen in meiner EÜR.
Jetzt weiß ich nicht, wann der PKW angeschafft wurde, weil davon der Vorsteuerabzug abhängt und die weitere umsatzsteuerliche Beurteilung der laufenden Kosten und somit auch der Benzinkosten. Also, wann wurde der PKW angeschafft?