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Alt 27.05.2005, 09:20   #1
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Benzinkosten in EÜR


Kann uns jemand bei der Beantwortung dieser "laienhaften" Frage weiterhelfen?
Meine Frau hat seit März 2004 einen Geschäftswagen, den wir bei der Umsatzsteuervoranmeldung nach der 1% Regelung berücksichtigen.
Da das Geschäft noch nicht so gut läuft, wird der PKW ca. 10-15% geschäftlich genutzt.
Bin gerade dabei, die Umsatzsteuererklärung 2004 zu erstellen und komme bei folgender Frage nicht weiter.
Frage: kann ich die gesamten Benzinkosten für das Jahr 2004 als Betriebsausgaben nehmen oder nur 10-15% davon??

Vielen Dank vorab!
jowan ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.05.2005, 13:26   #2
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Umsatzsteuerliche Behandlung PKW die 1000ste. Klappe und Action.

Ich habe schon einmal geschrieben, dass dieses Thema zu komplex ist und habe auf einen Link verwiesen, nämlich diesen. Aber anscheinend wird die Suchfunktion nicht genutzt. Sorry, dass es Dich jetzt trifft aber das musste einfach mal gesagt werden.

Noch einmal in etwas abgeänderter Form als 2 oder 3 Postings vorher:
Seit 2004 ist es möglich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder landläufig auch EÜR bezeichnet gewillkürtes Betriebsvermögen zu bilden. D.h. es besteht eine betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % und der Unternehmer möchte vom Wahlrecht gebrauch machen den PKW in seinem Betriebsvermögen vollständig als Aufwand geltend zu machen. Dies ist hier anscheinend der Fall, wobei bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllt werden müssen. Einfach mal im FA anrufen: Ich möchte den PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen ansetzen in meiner EÜR.

Jetzt weiß ich nicht, wann der PKW angeschafft wurde, weil davon der Vorsteuerabzug abhängt und die weitere umsatzsteuerliche Beurteilung der laufenden Kosten und somit auch der Benzinkosten. Also, wann wurde der PKW angeschafft?
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Alt 27.05.2005, 13:55   #3
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jowan macht alles soweit korrekt
Hallo Saxoflyer,

wir haben den PKW im März 2004 gekauft. Die Umsatzsteuer wurde uns vom FA bei der Voranmeldung erstattet.
jowan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2005, 14:37   #4
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OK, dann befinden wir uns also nach dem 01.01.2004, so dass der Vorsteuerabzug in vollem Umfang bestand. Die Benzinkosten sind in vollem Umfang aufgrund der Zuordnung zum Betriebsvermögen als gewillkürtes Betriebsvermögen Betriebsausgabe. Umsatzsteuerlich kannst Du Dir also die Vorsteuer abziehen. Der Privatanteil der Benzinkosten ist durch die 1 % Regelung abgegolten.

Die private Nutzung wird im Rahmen der 1 % - Regelung ermittelt. Es sind somit 1 % des Bruttolistenpreises je Monat als Betriebseinnahme zu erfassen. Hierbei fällt natürlich auch Umsatzsteuer an, wobei diese nicht von dem Wert der Betriebseinnahme berechnet wird, sondern nur von 80 % des errechneten Wertes

Bruttolistenpreis * 1 % * x Monate = Betriebseinnahme

Betriebseinnahme * 80 % = Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer * 16 % = zu zahlende Umsatzsteuer

Ist jedoch die "Betriebseinnahme" (vgl. Berechnung) höher als die tatsächlich entstandenen Kosten, so stellen diese eine Obergrenze dar und auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
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Alt 27.05.2005, 15:22   #5
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Hallo Saxoflyer,

vielen Dank für die kompetente Beantwortung.
Ist die Abschreibungszeit von 6 Jahren für PKW noch immer aktuell?

Vielen Dank und schönes Wochenende!
jowan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2005, 15:25   #6
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