Hab' ich das nicht in einem anderen Forum schon mal gelesen?
Das bedeutet, dass Deine eigenen Einkünfte und Bezüge die Grenze von 4480 € in der Zeit vom 01.06. bis 31.12. nicht übersteigen dürfen. Mit Deinen Eltern hat die Einkünftegeschichte nichts zu tun, die sind lediglich Anspruchsberechtigte und müssen somit den Antrag auf Kindergeld stellen. Dein Entlassungsgeld vom Zivildienst wird bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge hinzugerechnet. Das BVerfG hat in der letzten Zeit ein bahnbrechenden Beschluss gefasst. Seit diesem Zeitpunkt können auch Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften und Bezügen abgezogen werden.
Soweit die Kindergeldgeschichte. Steuerlich gelten weiterhin die 7.680,- € weil die Einkommensteuer sich nach dem Kalenderjahr richtet. Ist das zu versteuernde Einkommen höher als 7.680,- €, so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig im Rahmen der Progression. Die Bezüge als Zivi sind steuerfrei und brauchen somit nirgendwo in der Steuererklärung angegeben werden.