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Alt 27.05.2005, 10:34   #1
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Steuern zw. Zivi und Studium


hallo, hab ne frage zur besteuerung eines überbrückungsjobs bis zum beginn meines studiums im oktober.
also ich leiste bis 31.05.05 zivildienst. daher kürzt sich ja mein sog. "freibetrag" von 7680 euro auf 4480 euro (7/12) runter, richtig?
ok nun meine frage: bedeutet "freibetrag", dass meine eltern bei überschreiten des freibetrages kein kindergeld für das jahr erhalten oder bedeutet es, dass ich beim überschreiten des freibetrages für den ferienjob steuern zahlen muss bzw. diese am ende des jahres nicht mehr zurückerstattet bekomme. oder noch schlimmer: beides? hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
vielen dank schonmal....
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Alt 27.05.2005, 13:02   #2
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Hab' ich das nicht in einem anderen Forum schon mal gelesen?

Das bedeutet, dass Deine eigenen Einkünfte und Bezüge die Grenze von 4480 € in der Zeit vom 01.06. bis 31.12. nicht übersteigen dürfen. Mit Deinen Eltern hat die Einkünftegeschichte nichts zu tun, die sind lediglich Anspruchsberechtigte und müssen somit den Antrag auf Kindergeld stellen. Dein Entlassungsgeld vom Zivildienst wird bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge hinzugerechnet. Das BVerfG hat in der letzten Zeit ein bahnbrechenden Beschluss gefasst. Seit diesem Zeitpunkt können auch Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften und Bezügen abgezogen werden.
Soweit die Kindergeldgeschichte. Steuerlich gelten weiterhin die 7.680,- € weil die Einkommensteuer sich nach dem Kalenderjahr richtet. Ist das zu versteuernde Einkommen höher als 7.680,- €, so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig im Rahmen der Progression. Die Bezüge als Zivi sind steuerfrei und brauchen somit nirgendwo in der Steuererklärung angegeben werden.
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Alt 27.05.2005, 13:05   #3
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Geändert von Sven (27.05.2005 um 13:10 Uhr).
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Alt 27.05.2005, 15:15   #4
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loedes macht alles soweit korrekt
ok vielen dank schonmal.
also hab ich das jetzt richtig verstanden? angenommen ich arbeite im juli, august und september insgesamt 9 wochen und verdiene dabei ca. 6000 euro, so ist dieser betrag trotz zivildienst und entlassungsgeld steuerfrei, da nur nach kalenderjahr gerechnet wird.
allerdings erhalten meine eltern dann das ganze jahr 2005 kein kindergeld, da mein einkommen die grenze von 4480 euro überschreitet.
stimmt das so? danke für ne antwort,
mfg
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Alt 27.05.2005, 15:24   #5
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Im Prinzip schon. Du kannst natürlich von den Einkünften noch Werbungskosten abziehen. Dies sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Von den Bezügen (Entlassungsgeld) wird eine sogenannte Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro abgezogen.
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