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01.06.2005, 15:40
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
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Einfuhrumsatzsteuer
Hallo liebe Gemeinde,
auch ich habe mich nach langem Lesen endlich registriert. Selbst bin ich seit einiger Zeit Kleinunternehmer und habe bezüglich dessen sehr viele Infos in diesem Forum gefunden. Nun habe ich trotzdem einige ungekläre Dinge auf dem Herzen, die ich auch bei langer nächtlicher Suche nicht gefunde habe.
Ich werde mit gebrauchten KFZ Teilen handeln die ich entweder bei Ebay oder von Privat ausschließlich aus den USA beziehe. Ich bezahle je nach Sendung zwischen 30 und 150 Euro inkl. Versand und mußte bisher nur einmal Einfuhrumsatzsteuer bezahlen auf eine Sendung mit etwa 150E Warenwert. Manche Verkäufer geben auf der "Customs Declaration" einen geringeren Wert an, so daß ich ebenfalls keine Steuer bezahlen muß. Wird das Finanzamt später von mir Umsatzsteuer nachfordern? Muß ich damit rechnen, daß mir das Amt grundsätzlich Steuern berechnet bei einem Gesamtwert über 50E?
Oder bin ich gar nicht verpflichtet nachzuweisen, das ich die Umsatzsteuer (nicht) bezahlt habe?
Ich kaufe von Privat, habe deshalb auch keinen Nachweis bzw Quittung für den Einkauf - höchstens "Überweisungsbelege".
Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen
Grüße vom Bodensee.
Wolle
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01.06.2005, 18:11
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ich kann damit nicht so wirklich was anfangen. Ich schreib einfach mal was mir dazu einfällt.
Steuerbar ist die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und somit fällt in deinen Fällen Einfuhrumsatzsteuer an auch wenn man die Gegenstände von Privatpersonen erwirbt (es steht ja nicht steuerbae ist die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland von anderen Unternehmern). Diese kann aber als Vorsteuer wieder abgezogen werden nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, so dass es im Endeffekt ein Nullspiel ist.
Zitat:
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Manche Verkäufer geben auf der "Customs Declaration" einen geringeren Wert an, so daß ich ebenfalls keine Steuer bezahlen muß.
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Mir ist keine Vorschrift bekannt, die dies zulässt. Ich mag mich aber auch irren.
Zitat:
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Muß ich damit rechnen, daß mir das Amt grundsätzlich Steuern berechnet bei einem Gesamtwert über 50E?
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Der Wert der Leistung spielt überhaupt keine Rolle. Einfuhrumsatzsteuer fällt dann an, wenn ein Gegenstand aus den USA eingeführt wird. Man kann aber gewisse Vereinbarungen darüber treffen wer letztlich die Einfuhrumsatzsteuer zahlt, wobei dann wiederum deutsche Umsatzsteuer anfallen kann (vgl. § 3 Abs. 8 UStG).
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01.06.2005, 20:36
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
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Danke für die Antowort, jedoch hilft mir das nicht so viel. Aber vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Die Verkäufer aus den USA schreiben einfach einen Wert drauf, dieser stimmt aber nicht. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt man doch auf den Warenwert + Versand. Wenn nun einer z.b. nur einen Teilbetrag aufführt werde ich wegen des geringen Gesamtwertes keine Steuer bezahlen, da es doch die 50E (20) Grenze gibt. Der eigentliche Wert liegt aber z.b. bei 60E.
Werde ich später die zuwenig bezahlte Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen müssen?
Wolle
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01.06.2005, 21:11
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Jetzt habe ich es verstanden.
Was diese Zollfreigrenze angeht hast Du recht. Habe gerade irgendwo gelesen, dass die Zollfreigrenze bei 25 EUR liegt. Dies gilt aber nur bei Postsendungen. Ist bei dir aber ja der Fall. Weiß jemand dazu eine Vorschrift wo das mit den 25 Euro steht?
Zitat:
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Die Verkäufer aus den USA schreiben einfach einen Wert drauf, dieser stimmt aber nicht.
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Nennt man so was nicht Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung? ...
Das würde spätestens bei einer Betriebsprüfung auffliegen und Du müsstest die bisher zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen müssen und evtl. auch noch mit weiteren Sanktionen rechnen aufgrund des Wissens der falschen Angaben. Zudem fallen auch nor mehrere Zinsarten an, die nachgezahlt werden müssen. Insgesamt also ein schlechter Deal.
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01.06.2005, 21:24
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Das würde spätestens bei einer Betriebsprüfung auffliegen
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Soweit muss es gar nicht kommen, die entsprechenden Behörden arbeiten scheinbar auch mit ebay zusammen und stellen bei verdächtigen Auktionen Nachforschungen an. Da hat man schneller ein Steuerstrafverfahren am Hals, als man es sich vorstellen kann.
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01.06.2005, 22:00
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
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Dann würde das Amt mich in diesem Sinne für die Leichtfertigkeit des netten US-Bürgers zur Rechenschaft ziehen? Mensch ich bin doch nicht der einzige der von privat aus den USA kauft - und es handhaben doch alles gleich. Die Amis schreiben immer "etwa" Summen drauf, außer ich kaufe von einer Firma und eine Rechnung liegt bei.
Ich habe von 45E Grenzen für gewerblich und 50 für Privat gelesen - finde nur grad keinen passenden Link....
...ja ich habe da doch was gefunden
http://zoll.de/c0_reise_und_post/b0_...ung/index.html
Jedoch handelt es sich um Privat/Privat Geschäfte. Nun ich muß zugeben ich habe mich nicht explizit als Gewerbetreibener zu erkennen gegeben und die Ware wurde meistens als "gift" verschickt.
Was tue ich jetzt oder wie sollte ich in Zukunft reagieren?
Wolle
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02.06.2005, 10:59
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Du solltest Deinen Verkäufer gegenüber erwähnen, dass Du keine Privatperson bist, und bei der Einfuhr darauf achten, die EUSt richtig zu entrichten damit nicht die Folgen, die Saxoflyer angedeutet hat eintreten. Es sein denn Du legst es darauf an......das ist heikel, denn die deutschen Finanzbehörden tauschen sich auch fleißig und regelmäßig mit den US-Behörden Info aus....
Tschüss
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06.01.2006, 15:44
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Muss mal den alten Thread wieder nach oben holen, dann muss ich kein neuen aufmachen und es ist mit sicherheit auch fuer andere interessant. Kurzinfo: Am 1.1. wechselte ich zur Regelbesteuerung.
Wie ist denn jetzt der offizielle und einzig richtige weg, um Waren aus einem drittland z.B. USA zu bestellen?
Varianten die mich sehr interessieren:
Variante 1:
1. Wenn ich einem bekannten in USA sagen wuerde, gehe mal zum Haendler nebenan, kaufe waren ein, und sende Sie mir die Waren und die Rechnung von dem Haendler zu. (Wird dann natuerlich mit den oertlichen Steuern sein, aber egal)
Variante 2:
2. Ich hab einen Haendler der mir die Waren direkt nach Deutschland zusendet.
So wie ich das mittlerweile verstanden habe, fallen Einfuhrumsatzsteuern (Zoll?) an, und ich weise natuerlich 16% USt an den Endkunden aus. Jetzt las ich, das die Einfuhrumsatzsteuern Vorsteuerabzugberechtigt sind.
Das versteh ich nicht so 100%. Irgendwie fehlt noch der letzte klick.
Fallen sonst noch irgendwelche kosten bei der Einfuhr von Waren an?
Wie werden Einfuhrumsatzsteuern bezahlt? Muss ich eine Lieferung vorher beim Zoll anmelden, oder macht das der Lieferant, was Sinn machen wuerde.
Sollte ich irgendein Thread uebersehen haben, bitte ich um entschuldigung, da ich eigentlich bemueht bin die Suchfunktion immer zu nutzen.
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09.01.2006, 11:16
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Die Einfuhrumsatzsteuer ist wie das Wort schon sagt eine Umsatzsteuer. Diese kann im Rahmen des §15 UStG als Vorsteuer abgezogen werden wenn die dafür notwendigen Vorraussetzungen erfüllt sind.
EUSt ist nicht gleich Zoll; das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe
Wenn EUSt ausgewiesen wurde, die Waren für Dein UN geliefert wurden und ein Vorsteuerabzug der EUSt nicht ausgeschlossen ist, kannst Du die EUSt als Vorsteuer abziehen.
Der Vorsteuerabzug hat im übrigen so gut wie nie etwas mit der Umsatzsteuerberechnung für die Leistungen die Du erbringst zu tun. Auch das sind in der Regel unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte.
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09.01.2006, 14:07
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
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1. Musst du bei regelmäßigen Import/Export eine Zollnummer beantragen.
2. Bei Import wird die Einfuhrumsatzsteuer 16 % + 3,5 (Drittlandszuschlag) = 19,5 % berechnet.
Ob die 3,5 % auch für Ware die aus den USA kommt auch gilt, weiß ich nicht!
Ich persönlich rate jedem das korrekt zu machen und seine Versender in den jeweiligen Land darauf hinzuweisen den korrekten Wert der Ware anzugegeben, das kann sonst Böse enden!
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
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10.01.2006, 17:59
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Danke fuer Deinen Beitrag.
Also werd ich mich mal mit dem Zoll mal in Verbindung setzten bzw. mich genau bei denen informieren. Gerade weil ich es direkt richtig machen will, erkundige ich mich erst, bevor ich bestelle.
Ich hab halt das Problem (oder Glueck , das ich die Ware hier in Deutschland entgegennehmen kann, mit originaler Rechnung aus USA. Ich hab halt eine amerikanische Adresse ganz offiziell hier in Deutschland, ist was dumm zu erklaeren. Jetzt hab ich die Ware in der Hand und muss Sie irgendwie nach Deutschland importieren, aber wie das genau laeuft, find ich schon raus, da ich nichts falsch machen will.
Wenn es jetzt anders laeuft, also ein Haendler in den USA mir was verkauft, und es auf dem regulaeren Postweg versendet, meldet er das beim Zoll an, oder muss ich das im vorraus machen? Die EUSt plus der eventuelle Zuschlag werden doch vom Zoll erhoben, oder?
Danke fuer die Muehe.....
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10.01.2006, 19:31
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
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Du kannst die Lieferung beim Zoll anmelden, der Versender wird das wohl kaum machen. Am Einfachsten ist es aber z.B. mit UPS zu verschicken, die übernehmen dann auch die komplette Zollabwicklung und die ganze Sendung dürfte innerhalb von einem Tag durch den Zoll sein. An deiner Stelle würde ich mich dies bezüglich nochmal an deinen Lieferanten wenden mit welchem Versandunternehmen er verschickt (FedEx ist übrigens auch ok, übernehmen soweit ich weiß auch die ganze Zollabwicklung! Notfalls einfach nachfragen!).
Bei mir war es so, dass ich am Anfang keine Zollnummer hatte. Die ersten 2 Lieferungen werden auch noch ohne Zollnummer durchgelassen danach aber nicht mehr. UPS hatte mich angerufen und gefragt ob ich eine Zollnummer hatte und mir dabei Obiges mit den ersten 2 Lieferungen erzählt. Also falls es Probleme mit der Zollabwicklung gibt wenden die sich auf jedenfall an einen um das zu klären.
Der Lieferant müsste deine Zollnummer meine ich auf den Frachtpapieren auch angegeben können, dass erleichtert dann auch die Zollabwicklung.
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
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