Ich hab ja nicht viel Hoffnung, dass ich nochmal ne Antwort bekomme nachdem ihr mir alles ja schonmal so genau erklärt habt aber ich fühl mich immernoch nicht wohl mit der Geschichte...
Angenommen folgender Fall:
Im Januar wurden z. B. 5 Ausgangsrechnungen gestellt und 5 Eingangsrechnungen gingen ein für bereits erwähnte Vermittlungsgeschäfte. Wenn jetzt aber weder Geldein- noch Ausgänge waren weil keiner unsere Rechnungen beglichen hat und wir somit die erhaltenen Rechnungen auch noch nicht zahlen konnten, dann würde das doch heißen, dass ich (falls ich den Text richtig verstanden habe) die Ausgaben, selbst wenn sie bisher nur als Rechnung existieren und noch nicht getätigt wurden bereits im Januar in die Umsatzsteuervoranmeldung schreiben muss und die Einnahmen erst dann wenn ich Zahlungseingänge habe oder? Das war zumindest das was ich aus Svens´s Text zur Ist-Besteuerung ein paar Beiträge vorher gelesen habe.
Das ist der erste Monat mit Umsätzen für dieses Gewerbe und wir laufen unserem Geld hinterher während unsere Kunden ebenfalls auf ihr Geld warten. Ne Nullmeldung trau ich mich bei den Summen nicht abgeben um sie hinterher zu berichtigen und das Finanzamt möchte ich ungern fragen bevor ich noch schlafende Hunde wecke. Außerdem würden wir - wenn ich alles einfach mal gegenrechne - eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen. Da will ich erst recht nichts falsches reinschreiben bevor mir noch vorgeworfen wird ich hab das absichtlich gemacht...
Bitte bitte eine letzte Antwort...
