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09.06.2005, 23:22
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
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Kleinunternehmer - Steuern - sonstige Gebühren?
Hallo,
also das Forum hier ist echt superklasse hab mir alle FAQs durchgelesen und fühle mich jetzt bereit. Ich habe vor als Nebenverdienst neben dem Studium und meiner jetzigen (arbeitslosen, da mit Schule fertig) freien Zeit Webseiten zu erstellen und will das ganze jetzt als Gewerbe anmelden. Mit der Umsatzsteuer und so hab ich alles geschnallt - ich frag mich nur - das Finanzamt sieht dann ja gar kein Geld von mir, oder? Ist das richtig so... Also ich würd morgen zum Gewerbeamt gehen und das Anmelden wenn mir hier nur nochmal wer sagt, dass ich alles richtig verstanden habe: Ich melde das Gewerbe an, bekomme darauf vom Finanzamt einen Fragebogen, wo ich meinen geschätzen Gewinn angeben soll (ich schätze 2500 €/Jahr) - werde daraufhin automatisch (ist das richtig oder muss ich das beantragen?) von der Umsatzsteuer befreit als Kleinunternehmer und dann bin ich selbstständig? Oder will das Finanzamt doch noch mehr von mir?
Mit der Bitte um eine Bestätigung, Scurra
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10.06.2005, 03:38
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von Scurra
Hallo,
das Finanzamt sieht dann ja gar kein Geld von mir, oder?
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Wenn Du nichts freiwillig abgeben willst  nein.
Zitat:
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Zitat von Scurra
werde daraufhin automatisch (ist das richtig oder muss ich das beantragen?) von der Umsatzsteuer befreit als Kleinunternehmer und dann bin ich selbstständig? Oder will das Finanzamt doch noch mehr von mir?
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Im Fragebogen kannst Du ankreuzen, dass Du so wenig Einkommen haben wirst und das Du MwSt. nicht ausweisen willst. Dann hast Du auch nichts zuzahlen.
Ich denke, bin mir nicht 100% sicher, Du muss denoch die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich durchführen. (naja in Elster-Formular 2 mal Null eingeben und auf abschicken-Button klicken  )
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10.06.2005, 14:40
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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Zitat:
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Zitat von frobo
Ich denke, bin mir nicht 100% sicher, Du muss denoch die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich durchführen. (naja in Elster-Formular 2 mal Null eingeben und auf abschicken-Button klicken  )
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wo hast du DASs denn her? also... würd mich jetzt auch mal interessieren.
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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10.06.2005, 15:51
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Scurra
. Mit der Umsatzsteuer und so hab ich alles geschnallt - ich frag mich nur - das Finanzamt sieht dann ja gar kein Geld von mir, oder?
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Richtig, du siehst ja auch kein Geld von denen im Hinblick auf die Vorsteuer. Umsatzsteuer solltest Du also nahezu komplett aus Deinem Kopf streichen.
Zitat:
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Zitat von Scurra
werde daraufhin automatisch (ist das richtig oder muss ich das beantragen?) von der Umsatzsteuer befreit als Kleinunternehmer und dann bin ich selbstständig?
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Nein, du musst das schon beantragen. Dies kannst Du aber in dem Vordruck, indem Du ankreuzt, dass Du von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch machen möchtest.
Zitat:
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Zitat von frobo
Ich denke, bin mir nicht 100% sicher, Du muss denoch die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich durchführen. (naja in Elster-Formular 2 mal Null eingeben und auf abschicken-Button klicken )
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Nein, als Kleinunternehmer muss man keine monatlichen Anmeldungen abgeben. Wollte ich anfangs auch nicht glauben. Ist aber so.
Geändert von Sven (10.06.2005 um 16:41 Uhr).
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10.06.2005, 17:08
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
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Perfekt, danke - hab das Gewerbe heute angemeldet und bin nun selbstständig  tolles Gefühl  Darf man eigentlich damit werben, dass man günstiger ist als andere, weil keine Umsatzsteuer anfällt? Oder ist das verboten?
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10.06.2005, 19:31
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Nein, als Kleinunternehmer muss man keine monatlichen Anmeldungen abgeben. Wollte ich anfangs auch nicht glauben. Ist aber so.
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Kleinunternehmer haben nichts mit UST am Hut, dürfen natürlich dann auch keine Steuern auf den Rechnungen ausweisen und monatliche Anmeldungen sind daher nicht notwendig, weil ja nichts abzuführen ist
Gruß
Bart
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10.06.2005, 19:33
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Bonn
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 hmm war wohl sehr spät, als ich das gepostet habe  natürlich muss man das nicht machen. Das habe ich auch die ersten 4 Monaten nicht gemacht.
@Scurra Na dann Glückwünsch, jetzt hast Du mehr Papierarbeit und Verantwortung am Halz
Zitat:
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Zitat von Scurra
Darf man eigentlich damit werben, dass man günstiger ist als andere, weil keine Umsatzsteuer anfällt? Oder ist das verboten?
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Du kannst schon Werbung machen und zuwenig verdienen. Am besten machst Du alles umsonst, dann hast Du nie ärger mit Umsatzsteuer  und bekommst ohne ende Aufträge 
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10.06.2005, 19:41
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Scurra
Perfekt, danke - hab das Gewerbe heute angemeldet und bin nun selbstständig  tolles Gefühl  Darf man eigentlich damit werben, dass man günstiger ist als andere, weil keine Umsatzsteuer anfällt? Oder ist das verboten?
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Hallo,
wenn Du Firmenkunden hast, dann bist Du für diese Firmen nicht automatisch günstiger, weil sie ja nicht Deine Steuer gegenrechnen können.
Bei Privatkunden liegt der Fall natürlich anders.
Gruß
Bart
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11.06.2005, 09:55
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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Wobei zuerst geprüft hätte sollen ob die Kleinunternehmer-Regelung auch günstiger ist!
Es kommt immer darauf an wie hoch die Kosten sind, die auf einen zu kommen. Denn u.U. kann es sogar "günstiger" sein, daß man die Kleinunternehmer reglelung nicht in Anspruch nimmt.
Dann hat man zwar die mtl. USt-VA, jedoch wenn da dann die Erstattung seitens dem Fiskus kommt ist es doch auch nicht schlecht; vorallem in der Anfangsphase wo man jeden € benötigt.
Trotzdem sollte man, auch wenn man befreit ist, seine monatliche Buchhaltung erstellen um den Überblick beizubehalten.
Wer dazu fragen hat oder seine Buchhaltung erstellen lassen möchte: eMail an mich! :-)
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11.06.2005, 09:57
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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Und natürlich ist es auch von Vorteil, wenn man die Vorsteuer ziehen kann, wenn man diverse Anschaffungen hat; denn dann bekommt man ja die "Mehrwertsteuer" (heisst eigentlich dann Vorsteuer) vom Finanzamt zurück!
Klar, bei Umsätzen muss ich dann die "Umsatzsteuer" (heisst eigentlich jetzt Umsatzsteuer) ans FA abführen, aber das zahlt ja der KD und nicht ich!
Der HACKEN bei der Kleinunternehmer-Regelung: BINDUNGSFRIST FÜNF FAHRE!
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