 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
12.06.2005, 15:47
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
|
Erst Kleinunternehmer und jetzt Buchführungspflichtig. Frage dazu.....
Hi,
ich habe da mal eine kleine Frage.
Ich habe seit ca. März 2005 ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer. Ist nur eine Tätigkeit als Webmaster wo man kaum was verdient. Wenn's nach mir ginge, hätte man für sowas gar kein Gewebe anmelden müssen. Aber da es ja heißt, es sei eine gewerbliche Tätigkeit, habe ich das halt gatan.
Bisher habe ich nie Buchführung geführt und Umsatzsteuer bezahlt.
Nun möchte ich aber gerne noch ein anderes Gewerbe (Bereich Handel) anmelden, dies aber als Hauptgewerbe und auf den Kleinunternehmer verzichten.
Das würde doch bedeuten, dass ich nun Buchführung führen müßte?!!
Aber ab welchem Zeitpunkt? Muß ich nun alles von den vergangenen Monaten mit in die Buchführung übernehmen oder erst ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem das Hauptgewerbe läuft?
Muß ich dann rückwirkend für die vergangenen Monate Umsatzsteuer bezahlen? Denn ich habe nie etwas davon gehört, dass man in einem Teil des Jahres keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmer zahlt und im anderen Teil des Jahres doch. Also vermute ich, ich muß das Rückwirkend tun. Ist das richtig so?
Dann noch mal ne Frage. Leider ist es schon ziemlich lange her, dass ich was mit Buchführung zu tun hatte. Ich habe vergessen, was ich alles mit angeben muß.
Also z. B. im Posten Betriebs- und Geschäftsausstattung, muß ich da die gesamten Kosten, also inkl. der Versandkosten mit angeben? Dass die Umsatzsteuer wo anders gebucht wird weiß ich (also bei Betriebs- und ... nur den Nettobetrag angeben). Aber wie ist es mit den Zusatzkosten wie Versand etc. Kommt das mit in diesen Posten rein oder muß ich das extra buchen?
Dann noch die letzte Frage, was aber nichts mit Buchführung zu tun hat. Frage zur Widerrufsbelehrung. Keine Angst, wie sie lauten muß etc. weiß ich. Meine Frage betrifft gewerbliche Käufer. Gilt die Widerrufsbelehrung eigentlich nur für Endverbraucher?
Gibt es auch ein Wiederrufs-/Rückgaberecht für gewerbliche Käufer, das ich beachten muß, oder haben die kein Widerrufsrecht?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Ach da fällt mir doch noch ne Frage ein *gg typisch Frau*.
Wenn mir die Buchführung doch zu schwer werden sollte (was ich aber nicht glaube), kann ich doch den Steuerberater das ganze machen lassen. Weiß einer wieviel sowas ungefähr kosten würde? Es gibt doch sicherlich jemanden unter euch, der seine Unterlagen beim Steuerberater machen lässt. Vielleicht könnt ihr mir sagen, wieviel ihr ungefähr zahlen mußtet? Weiß einer, wieviel es kostet sich die AGB von ihm machen zu lassen?
Danke
|
|
|
12.06.2005, 18:00
|
#2
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
|
Zitat:
|
Zitat von knuddelmausi2
Bisher habe ich nie Buchführung geführt
|
dann solltest du aber schleunigst anfangen!
Zitat:
|
Zitat von knuddelmausi2
Nun möchte ich aber gerne noch ein anderes Gewerbe (Bereich Handel) anmelden, dies aber als Hauptgewerbe und auf den Kleinunternehmer verzichten.
|
warum änderst du nicht bzw. erweiterst einfach den zweck deines gewerbes beim gewerbeamt?
Zitat:
|
Zitat von knuddelmausi2
Das würde doch bedeuten, dass ich nun Buchführung führen müßte?!!
|
nun anfangen? du must schon buch führen seit dem du dein webdesign gewerbe hast!
Zitat:
|
Zitat von knuddelmausi2
Dann noch mal ne Frage. Leider ist es schon ziemlich lange her, dass ich was mit Buchführung zu tun hatte. Ich habe vergessen, was ich alles mit angeben muß.
Also z. B. im Posten Betriebs- und Geschäftsausstattung, muß ich da die gesamten Kosten, also inkl. der Versandkosten mit angeben? Dass die Umsatzsteuer wo anders gebucht wird weiß ich (also bei Betriebs- und ... nur den Nettobetrag angeben). Aber wie ist es mit den Zusatzkosten wie Versand etc. Kommt das mit in diesen Posten rein oder muß ich das extra buchen?
|
sry, aber du machst den eindruck, als wenn du das wort buchhaltung gestern das erste mal gehört hast  ich rate dir, dich mit
dem thema umfassend zu beschäftigen. bei dir fehlen grundlagen, die ich dir hier nicht erläutern kann. da solltest du
vllt mal einen kurs gesuchen
Zitat:
|
Zitat von knuddelmausi2
Wenn mir die Buchführung doch zu schwer werden sollte (was ich aber nicht glaube), kann ich doch den Steuerberater das ganze machen lassen. Weiß einer wieviel sowas ungefähr kosten würde? Es gibt doch sicherlich jemanden unter euch, der seine Unterlagen beim Steuerberater machen lässt. Vielleicht könnt ihr mir sagen, wieviel ihr ungefähr zahlen mußtet? Weiß einer, wieviel es kostet sich die AGB von ihm machen zu lassen?
|
die AGB macht wohl eher dein rechtsanwalt. was ein steuerberater kostet, keine ahnung, ich brauch kein 
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
|
|
|
12.06.2005, 18:24
|
#3
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
|
Als Kleinunternehmer bin ich nicht verpflichtet Buch zu führen.
Weiß also nicht warum du meinst, ich hätte das von Anfang an machen müssen.
Ich muß nur eine Gewinn- und Verlustrechnung führen.
|
|
|
12.06.2005, 19:52
|
#4
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
|
Zitat:
|
Zitat von knuddelmausi2
Als Kleinunternehmer bin ich nicht verpflichtet Buch zu führen.
Weiß also nicht warum du meinst, ich hätte das von Anfang an machen müssen.
Ich muß nur eine Gewinn- und Verlustrechnung führen.
|
die Gewinn- und Verlustrechnung ist im rahmen der bilanzierung bestandteil des Jahresabschlusses. was du meinst ist die EÜR, defakto führst du mit der EÜR buch
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:57 Uhr.
|
 |