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Alt 04.07.2005, 10:17   #46
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Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Wolfgang G
Beispiel: Ich erhalte ein Angebot für eine Dienstleistung über 300 € + MwSt. Muss ich dann jedes mal Sherlock Holmes engagieren, um herauszufinden ob der Dienstleister auch wirklich berechtigt ist MwSt. auszuweisen? Gerade in den letzten Jahren haben sich ja eine Menge Leute selbständig gemacht, die kaum in der Lage sind eine Überweisung unfallfrei auszufüllen und die sich einen Dreck darum scheren, ob ihre Rechnungen korrekt sind oder nicht. Muss ich als Kunde wirklich deren Arbeit machen?
Hallo Wolfgang,

diese Ansicht von Saxoflyer ist nicht unumstritten. Der Umsatzsteuer-Kommentar von Rau/Dürrwächter lässt sich zu diesem Thema über mehrere Seiten aus und beleuchtet das Thema von allen möglichen Seiten. Da wird z.B: gefragt, ob die Rechnung ein Beweismittel für den Vorsteuerabzug ist oder nicht. Tipke sagt z.B. nein, BFH sagt ja, EUGH sagt vielleicht... usw. . Wenn man sich das ganze so durchliest, muß man zu dem Schluß kommen, das der Unternehmer gewisse nicht genau beschriebene Pflichten hat. Wenn es dem Unternehmer in irgend einer Weise bekannt ist oder hätte sein können (weil z.B. in der Zeitung stand oder so), dass der leistende Unternehmer eben keiner ist, hat man keinen VorSt-Abzug. Es wird aber auch nicht verlangt, einen Privtadetektiv zu engagieren. NAch Artikel 17 Absatz 1 der 6. EG-Richtlinie entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug wenn der Anspruch auf die anziehbare Steuer entsteht, also mit Ausführung des zugrundliegenden Umsatz (nach Artikel 10 Abs. 2 6. EG-Richtlinie).

Ich könnte hier noch ewig mehr schreiben, bis es keiner mehr versteht.

Ich würde immer wie folgt vorgehen: Immer fragen, ob der leistende Unternehmer im Sinne des UStG ist, das auch dokumentieren, bei bestehenden Zweifel eine USt-ID verlangen (die kann in der Regel jeder USt-Unternehmer vorweisen). Wenn diese dann vorliegt, habe ich meinen Prüfungen Rechung getragen und ziehe mir die Vorst.

Zitat:
Womit wir bei den 30 € Bearbeitungsgebühr wären:
MMn völlig korrekt, da der Kunde
1. evtl. eine korrigierte USt.-VA abgeben muss,
2. die bereits erfolgte(n) Buchung(en) stornieren muss und
3. (eine) neue Buchung(en) einfügen muss.

Lässt Kunde das, wie allgemein durchaus üblich, von einem externen Dienstleister (Steuerbüro) durchführen, so kostet ihn das bares Geld. Hinzu kommt die Zeit für die Schilderung des Sachverhaltes und das Veranlassen der o.g. Schritte. Das sind 30 € schnell zusammen …

Grüße
Wolfgang
Das kann nicht ernsthaft Deine Meinung sein oder???

1. Er muss keine berichtigte USt-Va abgeben, weil er die Berichtigung in dem VA-Zeitraum vornimmt, in dem ihm die Änderung bekannt wurde, also im laufenden
2. Eine Buchung zukorrigieren kostet Dich ca. 10 Sekunden Zeit
3. und die neue brauchst Du dann nicht mehr machen, hast ja korrgiert

Was das beim Steuerberater für Geld kosten soll, musst Du mir mal genauer erklären. Glaubst Du ernsthaft, dass der StB für eine zu korrigierende Buchung eine Rechnung schreibt??? Das ist definitiv nicht der Normalfall, sollte das tatsächlich geschehen, würde ich den Berater wechseln.

Also beim besten willen vermag ich hier keine Berechtigung für die "Bearbeitungsgebühr" zu sehen, das gehört zu seinen unternehmerischen Pflichten, im übrigen hätte der Leistungsempfänger ja vorher genau nachfragen müssen, damit er seinen Vorsteuerabzug bekommt, und jetzt will er Geld für die Prüfung haben.....pahhhhh das ich nicht lache
fridge ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.07.2005, 17:32   #47
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Zitat:
diese Ansicht von Saxoflyer ist nicht unumstritten.
Das hängt immer davon ab auf welcher Seite man vom Schreibtisch bei einer Betriebsprüfung sitzt.
Daher bin ich der Meinung, dass dies seine Pflicht ist. Aber ansonsten, ganz klar Einzelfallentscheidung.

Seit wann hat Tippke auch Umsatzsteuer im Angebot? Ich denke, dass der nur AO macht.
__________________
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Alt 04.07.2005, 17:52   #48
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Seit wann hat Tippke auch Umsatzsteuer im Angebot? Ich denke, dass der nur AO macht.
in dem Kommentarteil, in dem auch auf Tipke zurück gegriffen wurde, war die Frage erläutert worden, ob eine Rechnung ein Beweismittel im steuerlichen Sinne ist (gemeint war auch AO) und da wurde halt auch Herr Tipke gefragt, was ja irgendwie nahe liegend ist.
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
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