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Alt 27.06.2005, 13:19   #1
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nivram macht alles soweit korrekt

Steuererklärung: Umsatzsteuer


Hallo zusammen,
erstmal zu meiner VorGeschichte: Ich hab ein Gewerbe angemeldet. Dabei habe ich den geschätzten Jahresumsatz bis 16.620 Eurp angekreuzt und gemäß Umsatzsteuergesetz, keine Umsatzsteuer erhoben, gewählt.

Jetzt habe ich im letzten Jahr eine einzige Rechnung selbst geschrieben und unwissender Weise die Mehrwertsteuer mit ausgewiesen.

Am Samstag kam ein Brief vom Finanzamt das ich doch bitte bis zum 25.7.05 die Steuererklärung für Umsatzsteuer abgeben solle.

Jetzt meine Fragen:

1. Muss diese Steuererklärung immer abgegeben werden?
2. Wie füllt man dieses Teil aus und was benötige ich dafür? (Rechnungen für Einnahmen und/oder Ausgaben?)
3. Ich hab im letzten Jahr einen Gewinn von etwas über 100 Euro gemacht. (Gewerbe ist sozusagen mein Hobby) Muss ich da irgendwie eine größere Summe an Nachzahlung erwarten?

Eventuell fallen mir später noch weitere Fragen ein, aber das wärs erstmal soweit!

Gruß,
Marvin S.
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Alt 27.06.2005, 16:33   #2
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1. Die Jahressteuererklärung muss immer abgegeben werden egal ob Kleinunternehmer oder nicht. Übrigens die Grenze ist nicht 16.620,- € sondern 17.500,- € (wohl noch einen alten Vordruck erwischt)

2. Konkretisiere mal Dein Problem und benutze mal die Suche

3. Das ist nicht ernst gemeint, oder? Bei den Peanuts wird es wohl kaum zu einer Nachzahlung kommen es sei denn es liegen andere Gründe vor. Am Gewerbe liegt es jedoch nicht.
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Alt 27.06.2005, 16:48   #3
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>1. Die Jahressteuererklärung muss immer abgegeben werden egal ob
>Kleinunternehmer oder nicht. Übrigens die Grenze ist nicht 16.620,- €
>sondern 17.500,- € (wohl noch einen alten Vordruck erwischt)

Aber die UStErklärung doch nicht, oder ?? In meiner Familie haben wir das in den letzten Jahren nie gemacht (als Kleinunternehmer halt) und es wurde auch nie beanstandet... Jetzt habe ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und muss dann natürlich auch die USt Erklärung abgeben...
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Alt 27.06.2005, 17:04   #4
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Auch als Kleinunternehmer ist man verpflichtet eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben, auch wenn keine Steuer berechnet wird. Einfach eine Erklärung mit lauter Nullen abgeben.

Die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist natürlich an das Finanzamt zu zahlen. Der Leistungsempfänger kann sich allerdings keine Vorsteuer abziehen.


Bei Dir wird der Bearbeiter im FA wahrscheinlich so nett gewesen sein und diese für Dich selbst ausgefüllt haben. Er weiß ja, dass keine Steuer entsteht. Dies ist aber nicht der Normalfall, eher die Ausnahme. Ich würde dies z.B. nicht machen. Evtl. sind ja innergemeinschaftliche Sachen dabei oder auch unberechtigt ausgewiesene Steuern wie bei unserem Threadersteller.
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Alt 27.06.2005, 17:26   #5
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Mir wurde für die Umsatzsteuer nicht mal ein Bogen zugeschickt...
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Alt 27.06.2005, 17:52   #6
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Die freundliche Mitarbeitern des Finanzamtes meinte das es das Formular beim Gemeinde-Amt gibt!

Aber was muss ich da eintragen? Welche Felder sind wichtig für einfache Aus- und Einnahmen? Was muss ich zusammenrechnen? Nur die jeweile MwSt oder die kompletten Rechnungsbeträge?

Es ist doch ein Wahnsinn warum man solche Formulare so kompliziert macht! Das verstehe ich am System Deutschland nicht, warum ist alles so kompliziert? Warum will Deutschland Geld von uns?!? Die haben eh Milliarden, wenn nicht sogar Billionen Schulden!
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Alt 27.06.2005, 18:06   #7
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Zitat:
Zitat von nivram
Die freundliche Mitarbeitern des Finanzamtes meinte das es das Formular beim Gemeinde-Amt gibt!

Aber was muss ich da eintragen? Welche Felder sind wichtig für einfache Aus- und Einnahmen? Was muss ich zusammenrechnen? Nur die jeweile MwSt oder die kompletten Rechnungsbeträge?

Es ist doch ein Wahnsinn warum man solche Formulare so kompliziert macht! Das verstehe ich am System Deutschland nicht, warum ist alles so kompliziert? Warum will Deutschland Geld von uns?!? Die haben eh Milliarden, wenn nicht sogar Billionen Schulden!
100%ige Zustimmung !! Die Kohle wird eh nur verschwendet und dann muss man nicht nur nen Haufen Steuern zahlen sondern auch noch komplizierte Formulare ausfüllen. 60% der Steuerliteratur auf der gesamten Welt ist in Deutsch und neulich gab es eine Untersuchung welches Land das effizienteste Steuersystem hat. Es wurden glaube ich 102 Länder getestet und ratet mal wo Deutschland gelandet ist !! Auf dem 102. Platz !!!! Dem LETZTEN !!!

Einfach zum Kotzen das Ganze !
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Alt 27.06.2005, 18:17   #8
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Zitat:
Zitat von boundles
Mir wurde für die Umsatzsteuer nicht mal ein Bogen zugeschickt...
Und? ... als Geschäftsführer bzw. Unternehmer hast Du Deine steuerlichen Pflichten zu kennen. Wenn nicht? ... C'est la vie. Übrigens, der Zentralversand der Vordrucke wurde in einigen Bundesländern abgeschafft aus Kostengründen

Zitat:
Zitat von nivram
Die freundliche Mitarbeitern des Finanzamtes meinte das es das Formular beim Gemeinde-Amt gibt!
Sollte bei jeder Gemeinde zu finden sein. Ansonsten gibt es die auch im Internet bei den einzelnen Oberfinanzdirektionen. Einfach mal googeln.

Zitat:
Zitat von boundles
100%ige Zustimmung !! Die Kohle wird eh nur verschwendet und dann muss man nicht nur nen Haufen Steuern zahlen sondern auch noch komplizierte Formulare ausfüllen. 60% der Steuerliteratur auf der gesamten Welt ist in Deutsch und neulich gab es eine Untersuchung welches Land das effizienteste Steuersystem hat. Es wurden glaube ich 102 Länder getestet und ratet mal wo Deutschland gelandet ist !! Auf dem 102. Platz !!!! Dem LETZTEN !!!
Frag mal jemanden wie viel Gesetze es in Deutschland gibt. Es weiß niemand.

Zitat:
Zitat von nivram
Aber was muss ich da eintragen? Welche Felder sind wichtig für einfache Aus- und Einnahmen? Was muss ich zusammenrechnen? Nur die jeweile MwSt oder die kompletten Rechnungsbeträge?
Welche Felder für Ausnahmen zuständig seind weiß ich nicht
Ich würde nur den § 14c UStG auf Seite 4 eintragen, also die unberechtigt ausgewiesene Steuer und auf der ersten Seite den Gesamtumsatz (vgl. FAQ Kleinunternehmer).

Denke immer daran, dass Du keine USt ausweisen darfst auf Rechnungen und auch keine Vorsteuer abziehen darfst. Demnach darfst Du auch keine Eintragungen machen, es sei denn die Ausnahme nach § 14c UStG (oh, ich weiß ja doch eine Ausnahme ).
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Alt 27.06.2005, 18:19   #9
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Ich glaube es geht vielen so..

Aber bitte zurück zu meiner Frage! Weiss niemand ne Antwort?!?

Helfen die einem beim Finanzamt vielleicht?
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Alt 27.06.2005, 18:20   #10
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Zitat:
Zitat von nivram
Weiss niemand ne Antwort?!?
Lies Dir noch einmal meinen Beitrag durch.
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Alt 27.06.2005, 18:21   #11
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nivram macht alles soweit korrekt
Das heisst ich habe, sagen wir mal 42 Euro Steuern unberechtigt ausgewiesen (also ausgewiesen obwohl ich das garnet durfte) und muss es unter 14c da eintragen?
Und danach nur noch den Gesamtumsatz? Gesamtumsatz ist doch Einnahmen + Ausgaben oder nicht?!? (Bin momentan bissl blöd, mir is einfach zu warm)
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Alt 27.06.2005, 20:59   #12
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Zitat:
Das heisst ich habe, sagen wir mal 42 Euro Steuern unberechtigt ausgewiesen (also ausgewiesen obwohl ich das garnet durfte) und muss es unter 14c da eintragen?
Richtig. Damit Du mir auch glaubst. Hier

Ansonsten: Lies erst einmal hier
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Geändert von Sven (27.06.2005 um 21:03 Uhr).
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Alt 27.06.2005, 23:02   #13
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POONS ist auf einem guten Weg
Guten Abend,

Saxoflyer hat völlig Recht meines Wissens nach. Dir ist mit der Rechnung halt ein blöder Fehler unterlaufen aber nun kann man da nix ändern.

Wenn du als Privatmann oder (Klein)Unternehmer eine Rechnung mit MWSt schreibt ohne dass du es darfst dann musst du sie auch zahlen. Der Empfänger kann aber diese nicht abziehen.

Haben wir dir damit geholfen oder hast du noch Fragen?

Flori
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Alt 28.06.2005, 08:06   #14
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fridge bringt sich richtig ein
ähm....das was Saxoflyer so alles schreibt hat Hand und Fuß, aberrrr


DU kannst als Unternehmer die Rechnung berichtigen. Ganz wichtig hierbei ist, dass Du Dir die ORIGINAL-Rechnung von Deinem Kunden wieder holst und ihm eine ohne USt mit entsprechendem Zusatz (Anwendung der Kleinunternehmerregelung) ausstellst.

Dann musst Du auch nicht die zu unrecht ausgewiesene USt zahlen. Dann wird das Ausfüllen der USt-Erklärung ein Klacks.

Erste Seite:
Anschrift, Namen etc.

Dann füllst Du unter dem Bereich B. die Umsätze aus, machts Deinen Friedrich-Wilhelm drunter ==>> Fertig das ganze!!! Ist also gar nicht SOOO schwer.

Solltest Du jedoch noch andere umsatzsteuerlich zu würdigene Sachverhalte haben, z.B. vermietete Eigentumswohnung, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe, nicht ust-steuerbare Vorgänge, dann muss eventuell auch noch mehr ausgefüllt werden (ich hoffe nicht für Dich )....

Hat das jetzt geholfen??

@Saxoflyer: Du hast ja richtiger Weise den 14c ins Spiel gebracht. Im Satz 2 steht dann doch , das der Unternehmer berichtigen kann...
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Alt 28.06.2005, 15:33   #15
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2002
nivram macht alles soweit korrekt
War gerade bei der Gemeinde und habe mir diese Elster-Software geben lassen. Die hatten irgendwie nix anderes als das.
Nun gut jetzt hab ich soweit alles ausgefüllt. Name, Anschrift usw..

Bei dem Teil B trage ich nun meinen Umsatz (Einnahmen+Ausgaben) ein.

Muss ich bei "Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten" ein Kreuzchen machen?

So, bei diesem 14c stehen diese 40 Euro nochwas...

Jetzt bin ich auf Plausibilitätsprüfung gegangen und siehe da alles füllt sich aus und ich muss diese 40 Euro nochwas nachzahlen..

Richtig oder falsch?

Wie is das mit dem kreuzchen?

Gruß und Danke..

nivRam

P.S.: Würde ich also die eine rechnung berichtigen, dem anderen Unternehmer und mir zukommen lassen, dann könnte ich das alles getrost "vergessen"?.. Nehmen wir mal an das die Rechnung 300 war, davon sind ca 40 euro mwst.. dann müsste die neue rechnung 340 euro sein oder bin ich jez doof? Der Unternehmer müsste aber diese Rechnung bei seinen Unterlagen hinzufügen.. oder nicht?

edit2: Muss ich den Betrag der jetzt auf dem Formular ganz unten steht von selbst überweisen?

Geändert von nivram (28.06.2005 um 15:42 Uhr).
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