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Alt 30.06.2005, 14:22   #1
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Kleinunternehmer: Aufträge aus dem Ausland???


Hallo liebes Forum,

ich bin Kleinunternehmer und habe soeben eine Anfrage für die Gestaltung einer Visitenkarte und eines Briefpapiers bekommen. Allerdings kam diese Anfrage von einer Firma aus Litauen.

Jetzt meine Frage: könnte es irgendwelche Probleme geben, wenn ich ein Geschäft mit einer ausländischen Firma abschließe? Ich habe z.B. keine Umsatzsteueridentifikationsnummer. (oder braue ich die für so was gar nicht?)

Ansonsten hat die Firma auch eine Niederlassung in Deutschland. Sollte ich vielleicht besser alle Angebote, Rechnungen usw. an diese deutsche Niederlassung adressieren? Würde ich damit etwaigen Problemen aus dem Weg gehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
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Alt 30.06.2005, 16:15   #2
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Litauen gehört neuerdings zur EU und daher brauchst Du eine UStID-Nr. ansonsten wirst Du als Privatperson für diese innergemeinschaftlichen Umsätze behandelt.
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Alt 30.06.2005, 16:19   #3
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Danke für deine Antwort.
Und wenn ich nun meine Geschäfte mit der deutschen Niederlassung mache, d.h. Rechnungen und Angebote nur an die deutsche Niederlassung adresseiere? Könnte ich dann ohne UStID-Nr. mein Geschäft ganz "normal" abwickeln?
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Alt 30.06.2005, 16:36   #4
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Wenn die damit einverstanden sind würde ich sagen, dass das geht.
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Alt 01.07.2005, 07:51   #5
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Wenn die damit einverstanden sind würde ich sagen, dass das geht.
Saxoflyer, Deine Antwort überrascht mich. Ist es nicht so, das man diesen Auftrag etwas differenzierter betrachten sollte???

Ist die deutsche Niederlassung eine selbständige oder unselbständige Niederlassung??? Wenn Sie selbständig ist, und der Auftrag aus Litauen kommt, die Rechnung aber an die dt. Niederlassung geht, haben wir eine Scheinrechnung mit allen Konsequenzen!! Also so einfach geht das nicht meiner Meinung nach.


Das Beste ist natürlich, wenn die dt. Niederlassung beauftragt, dann ist KruegerFt fein raus.

Am besten nochmal genau schildern wer was macht!!
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Alt 01.07.2005, 09:17   #6
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Also ich habe bis jetzt nur eine Mail mit der Anfrage bekommen und die wurde mit <Frimenname>, Vilnius, Litauen unterzeichnet. Im Anhang gab es ein Musterbriefpapier, die Kontaktdaten und das Logo der Firma.

Ich habe denen erstmal ein freibleibendes Angebot gemacht – vielleicht erledigt sich die Sache ja damit schon. Aber falls nicht (und eigentlich sollte man das ja hoffen):

>> Das Beste ist natürlich, wenn die dt. Niederlassung
>> beauftragt, dann ist KruegerFt fein raus

Aber wenn ich ein Angebot mache, dass ich an die deutsche Niederlassung adressiere und mir dieses Angebot unterschrieben zurückgesendet wird, bedeutet das nicht, dass die deutsche Niederlassung mich beauftragt?

Ach ja und nochwas: Ist es vieleicht möglich, dass ich schon durch das senden des (freibleibenden) Angebots etwas falsch gemacht habe und mich in die Sch.... geritten habe?? Oder wirds erst durch die Annahme des Auftrags durch mich problematisch?

Geändert von KruegerFT (01.07.2005 um 09:25 Uhr).
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Alt 01.07.2005, 13:00   #7
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Zitat:
Zitat von fridge
Das Beste ist natürlich, wenn die dt. Niederlassung beauftragt, dann ist KruegerFt fein raus.
Wenn Rechnungen und Angebote an die deutsche Niederlassung geschickt werden liegt doch auch ein Geschäft mit der deutschen Niederlassung vor. Litauen wird gar nicht mehr erwähnt. Natürlich muss dann auch die Leistung an die deutsche Niederlassung erbracht werden, die dann diese intern weiterleitet.

Zitat:
Ach ja und nochwas: Ist es vieleicht möglich, dass ich schon durch das senden des (freibleibenden) Angebots etwas falsch gemacht habe und mich in die Sch.... geritten habe?? Oder wirds erst durch die Annahme des Auftrags durch mich problematisch?
Das Angebot ist ja nur eine Willenserklärung, wobei man bei Kaufverträgen immer 2 Willenserklärungen benötigt, nämlich Angebot und Zustimmung, so dass kein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde.
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Alt 01.07.2005, 13:27   #8
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es ist definitiv nicht eine Frage des Angebots. Im USt-Recht wird nach der Leistung gefragt. Wem gegenüber erbringe ich eine Leistung und wie wird diese abgerechnet.

Des wegen nochmal: Wer ist der Auftraggeber?? Also würde ich an Deiner Stelle dafür sorgen, dass ich den Auftrag von der deutschen Niederlassung erhalte.

Ich denke aber nach wie vor, dass wenn der Auftrag nicht von der deutschen Niederlassung kommt, dieser Sachverhalt genau unter die Lupe genommen werden muss. Insgesamt sehr interessant und vielleicht hat ja Saxoflyer Lust diesen Sachverhalt mal mit mir auseinader zu nehmen??
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Alt 01.07.2005, 13:33   #9
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ja, dafür wäre ich saxoflyer wirklich dankbar.

Zitat:
Also würde ich an Deiner Stelle dafür sorgen, dass ich den Auftrag von der deutschen Niederlassung erhalte.
und würde es dafür, wie gesagt, ausreichen, wenn ich mein Angebot an die deutsche Niederlassung adressiere und mir unterschrieben zurücksenden lasse?

(Im Übrigen sollen Visitenkarte und Briefpapier in deutsch (d.h. wohl für die deutsche Niederlassung) sein, na ja spielt wahrscheinlich in dier Frage keine große Rolle.)
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Alt 01.07.2005, 13:46   #10
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Zitat:
Zitat von KruegerFT
und würde es dafür, wie gesagt, ausreichen, wenn ich mein Angebot an die deutsche Niederlassung adressiere und mir unterschrieben zurücksenden lasse?
Das ist ja die ganze Zeit mein Versuch heraus zu bekommen, ob bzw. diese Neiderlassung tätig ist und ob das überhaupt einen Einfluß hat???
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Alt 01.07.2005, 13:54   #11
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Zitat:
es ist definitiv nicht eine Frage des Angebots.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Wenn dann muss die Leistung auch an die deutsche Niederlassung erbracht werden. Intern kann die Firma es dann nach Litauen weiterleiten (ein rechtsgeschäftloses Verbringen).

Zitat:
Insgesamt sehr interessant und vielleicht hat ja Saxoflyer Lust diesen Sachverhalt mal mit mir auseinader zu nehmen??
Was soll da großartig auseinander genommen werden? A 38 Abs. 2 UStR gibt doch eine klare Anweisung worauf es ankommt.
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Alt 01.07.2005, 13:55   #12
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hab jetzt grade noch mal mein Hirn eingeschaltet und das Posting nochmal gelesen:

Du bist Kleinunternehmer??? Dann brauchst Dir keine weiteren Gedanken zu machen.

Ich war irgendwie auf dem Tripp Vollunternehmer und nciht Quasi-Unternehmer.

Auftrag rein holen, abarbeiten, Rechnung ohne USt schreiben und auf sGeld warten : fertig!!

Ich denke Du wirst wissen, dass Du auf die RG raufschreiben musst, dass Du Kleinunternehmer nach §19 UStG bist.
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Alt 01.07.2005, 13:59   #13
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Was soll da großartig auseinander genommen werden? A 38 Abs. 2 UStR gibt doch eine klare Anweisung worauf es ankommt.
heute ist Freitag und mein Hirn schom im Wochenende sorry Saxoflyer
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Alt 02.07.2005, 11:54   #14
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Ja also ich bin tatsächlich Kleinunternehmer und habe mit Umsatzsteuer nicht viel am Hut (§19 und so steht alles auf der Rechnung). Das bedeutet also ich kann auch mit Unternehmen aus dem Ausland Geschäfte machen und meine Rechungen genau so schreiben wie ich es normalerweise tue? Ich brauche also keine USID? Alles läuft so wie mit einem deutschen Kunden?

Das wäre ja super!
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Alt 04.07.2005, 08:27   #15
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@kruegerft

so pauschal kannst du das bei dem thema umsatzsteuer nie sagen, dazu sind zuviele fallgestaltungen möglich, die unterschiedlich zu beurteilen sind.

in dem von dir geschilderten fall würde ich so vorgehen wie ich bereits schrieb.

aber beachte immer, dass, wenn du geschäfte mit unternehmern aus der eu oder drittländer machst, immer erst einmal darüber nachdenken und vorsichtshalber mal nachfragen wie das zu behandeln ist.

schönen gruß
fridge
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