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21.07.2005, 21:46
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2005
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Einkauf im Ausland keine UStID-Kleinunternehmer
Hallo zusammen,
ich hab hier zwar schon einiges lesen können, aber ne klar Antwort auf meine Frage konnte ich noch nicht finden.
Also ich habe seit Ende Mai 2005 ein Gewerbe angemeldet.
Falle unter die Kleinunternehmerregelung da <16000 Euronen im Jahr.
Nun möchte ich gern günstig in Italien bei einem Großhändler einkaufen, habe aber, da ich ja unter die Kleinunternehmerregelung falle, keine UStID.
Geht das trotzdem?
Bzw. bekomme ich auch eine UStId obwohl ich unter die Kleinunternehmerregelung falle?
Wie läuft das dann ab?
Ich blicke da echt nicht durch in dem ganzen Wirrwar. Aber es läge mir eben schon am Herzen diese Produkte in Italien zu beziehen.
Ich danke euch für eure Hilfe.
LG
KerstinP.
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21.07.2005, 21:57
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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wofür brauchst du als Kleinunternehmerin denn eine USt-ID?
du wirtschaftest doch sowieso "brutto für netto", also ohne Vorsteuerabzug.
dann ist doch auch die UST-ID überflüssig ... oder verstehe ich da was nicht? 
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21.07.2005, 22:03
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2005
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hmm..
gute Frage, wie gesagt, ich blick da (noch) nicht so durch.
Ein anderer Großhändler aus Holland, wollte mit mir nur ins Geschäft kommen, wenn ich ne UStID hab.. von daher bin ich davon ausgegangen, dass Handel mit dem Ausland nur mit UStID geht.
Stimmt das nicht?
Könnte ich dann bei dem Händler in Italien einfach bestellen ohne wenn und aber und ohne Voraussetzungen???
Möööönsch ist das so kompliziert....
Verwirrte Grüße
Kerstin
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21.07.2005, 23:22
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Moin
Naja Thomas. Im § 19 Abs. 1 S. 1 UStG steht ausdrücklich, dass die Kleinunternehmerregelung nur für die steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt, also die normalen Leistungen innerhalb Deutschlands. Hier würde jedoch ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG und somit ist die Kleinunternehmerregelung fast hinfällig; vgl. später.
Die UStID-Nr. ist nur für innergemeinschaftliche Lieferungen entscheidend und für ein paar exotische sonstige Leistungen. Ohne UStID-Nr. wirst Du wie eine Privatperson behandelt und wirst somit mit USt des jeweiligen Landes belastet, die zumeist höher ist als die deutsche USt. Durch die UStID-Nr. ändert sich dies jedoch. Man wird als Unternehmer innerhalb der EU anerkannt und hat dann einen sogenannten "innergemeinschaftlichen Erwerb" zu versteuern, der dann mit 16 % deutscher Umsatzsteuer zu versteuern ist vorausgesetzt die Lieferung ist beim Lieferanten steuerfrei. Somit würde sich ein Vorteil in Höhe der Differenz der verschiedene Steuersätze ergeben.
Die Kleinunternehmerregelung wird jedoch nicht ganz außer Kraft gesetzt. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG schließt den gesamten § 15 UStG aus, der den Vorsteuerabzug beinhaltet. Somit darf für den innergemeinschaftlichen Erwerb keine Vorsteuer gezogen werden.
Da Großhändler wohl nur Geschäfte mit Unternehmern abschließen ist somit eine UStID-Nr. erforderlich.
Diese kann man wie jeder andere Unternehmer beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis beantragen.
MfG
Sven
Nachtrag: [KLUGSCHEIß]Die Grenze beträgt übrigens 17500 EUR und nicht 16000 EUR[/KLUGSCHEIß]
Geändert von Sven (21.07.2005 um 23:25 Uhr).
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22.07.2005, 09:18
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Moin
Da Großhändler wohl nur Geschäfte mit Unternehmern abschließen ist somit eine UStID-Nr. erforderlich.
Diese kann man wie jeder andere Unternehmer beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis beantragen.
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Wenn ich diese beantrage muß ich dann auch in Zukunft Vorsteuer leisten, oder wie ist das?
Italien hat meines Wissens nach im Übrigen sogar 20% Märchensteuer...
Ich hab da irgendwas in den Ohren, dass beim Handel mit dem Ausland der jeweilig günstigere Steuersatz zum Tragen kommt, wie ist denn das genau?
Ach ja und wenn's geht bitte so erklären, dass ich es auch verstehen kann ;o)
Schönen Tag zusammen.
LG
KerstinP.
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22.07.2005, 09:34
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wenn ich diese beantrage muß ich dann auch in Zukunft Vorsteuer leisten, oder wie ist das?
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Moment. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus den Einkäufen, die man sich, wenn man Regelversteuerer ist (also kein Kleinunternehmer), vom Finanzamt wieder erstatten lassen kann.
Dies können Kleinunternehmer jedoch nicht.
Im übrigen gilt die Geschichte mit der UStID-Nr. nur mit Kunden bzw. Lieferanten innerhalb der EU. Für die sonstigen innerdeutschen Geschäfte bleibt alles beim alten. Man darf keine USt ausweisen, den tollen Spruch unter die Rechnung setzen und sich vom Finanzamt keine Vorsteuern abziehen.
Umsatzsteuer fällt bei den normalen "Alltagsgeschäften" (nicht EU-Geschäfte) aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht an. Die Besonderheit ist halt nur beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Zitat:
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Italien hat meines Wissens nach im Übrigen sogar 20% Märchensteuer...
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Also würde sich das lohnen eine UStID-Nr. zu beantragen, weil man dann nur 16 % deutsche Umsatzsteuer zahlen muss.
Zitat:
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Ich hab da irgendwas in den Ohren, dass beim Handel mit dem Ausland der jeweilig günstigere Steuersatz zum Tragen kommt, wie ist denn das genau?
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Das ist richtig. Man kann sich UStID-Nr. in allen EU-Staaten ausstellen lassen. Man kann dann aussuchen von welchem Staat man die UStID-Nr. dem Verkäufer gibt. Dann muss man aber auch die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes, die man in Form der UStID-Nr. angegeben hat auch zahlen.
z.B. ich gebe die UStID-Nr. von Belgien an, so muss ich auch belgische Umsatzsteuer zahlen in entsprechender Höhe des dortigen Steuersatzes.
Dies ist jedoch bei fast allen Geschäften hinfällig, weil Deutschland in der EU den niedrigsten Umsatzsteuersatz hat und man somit am besten fährt in dem man die deutsche UStID-Nr. angibt.
Wenn man keine UStID-Nr. angibt fällt halt die Steuer des Landes an in dem der Verkäufer seinen Sitz hat und diese ist zumeist höher.
So, jetzt habe ich bestimmt alles doppelt und dreifach geschrieben
Zitat:
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Ach ja und wenn's geht bitte so erklären, dass ich es auch verstehen kann ;o)
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Püh, immer diese Ansprüche.  Rechnung kommt später
MfG
Sven
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22.07.2005, 15:23
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Dies ist jedoch bei fast allen Geschäften hinfällig, weil Deutschland in der EU den niedrigsten Umsatzsteuersatz hat und man somit am besten fährt in dem man die deutsche UStID-Nr. angibt.
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Noch
Vielleicht noch zur Ergänzung:
PDF Datei. Übersicht auf Seite 3
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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25.07.2005, 13:50
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2005
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Hallo! Ich hab mir die Beiträge jetzt mehrmals durchgelesen, bin aber wohl einfach zu hohl, es zu verstehen. :-)
Mein Problem:
Ich verkaufe Waren bei eBay und bin Kleinunternehmer. Bei Versand Innerhalb Deutschlands fällt also keine Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer an. Ich führe diese auf der Rechnung nicht aus und gebe sie auch nicht ans Finanzamt ab.
Jetzt kauft einer aus Italien oder sogar aus den USA. Muß ich jetzt auf der Rechnung Umsatzsteuer von 16% ausführen und ans Finanzamt zahlen? (sofern ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer aus Deutschland habe)?
Das bedeutet für mich: Ein Artikel kostet 100,- Euro. Vom deutschen Käufer bekomme ich 100,- Euro. Beim EU-weiten Verkauf oder weltweiten Verkauf bekomme ich faktisch nur 84,- Euro, weil ich 16% ans Finanzamt abführen muß. (Nicht berücksichtigt, daß ich die gezahlte Umsatzsteuer wieder als Ausgabe geltend machen kann)? Dann verdiene ich an Artikeln, die ins Ausland (EU oder weltweit) gehen, definitiv weniger!?
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25.07.2005, 14:26
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ich verkaufe Waren bei eBay und bin Kleinunternehmer. Bei Versand Innerhalb Deutschlands fällt also keine Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer an. Ich führe diese auf der Rechnung nicht aus und gebe sie auch nicht ans Finanzamt ab.
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Richtig
Zitat:
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Jetzt kauft einer aus Italien oder sogar aus den USA. Muß ich jetzt auf der Rechnung Umsatzsteuer von 16% ausführen und ans Finanzamt zahlen? (sofern ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer aus Deutschland habe)?
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Auf beide Leistungen trifft § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu.
- Lieferung § 3 Abs. 1 UStG erfüllt
- im Inland (Ort der Leistung § 3 Abs. 6 S. 1 bis 4 UStG - dort wo Beförderung oder Versendung beginnt => in Deutschland und somit Inland) erfüllt
- gegen Entgelt erfüllt
... erfüllt
Folglich ergibt sich kein Unterschied, weil für Leistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG die Umsatzsteuer nicht erhoben werden darf.
Im übrigen: Sorry, dass ich Dich hierher geleitet habe. Ich sehe jetzt erst, dass dieser Beitrag den Wareneinkauf betrifft und nicht den Warenverkauf.
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25.07.2005, 14:45
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2005
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Okay, das heißt, solange ich Kleinunternehmer bin, werde ich Rechnungen an Kunden immer ohne Mehrwertsteuer ausführen, das gilt auch für Käufer in der EU, bzw. weltweit.
Vielen Dank! :-)
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