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04.09.2005, 21:56
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#16
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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ruf doch mal einen steuerberater an, bitte um einen Termin bei welchen du deine situation schilderst, es gibt in deren gebührenordnung eine erstberatungsbegühr (die beträgt glaube ich 175 EUR), wenn es ein guter Berater ist, wird er dir hinweise geben, wie du das alleine bewältigen kannst, wenn du dir das alles von ihmn bearbeiten lassen willst, dann wirst du für die jahre 2002-2004 mit locker 1000 EUR rechnen können. aber, das kann auch sehr gut angelegtes geld sein, denn dadurch werden vielleicht verlustvorträge und ähnliches erreicht, welche dir in der zukunft was bringen könnten, ausserdem wird die der berater auch imfalle es verfahrens beim fa beraten und unterstützen können.
also erst mal sprechen, preis erfragen (das wird heutzutage was üblich, das der berater eine art angebot für seine leistung erstellt; macht er das nicht, ist es der falsche berater!!!) und dann über legen wie es weiter geht....
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05.09.2005, 06:43
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#17
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2005
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Super erstmal Danke für eure Hilfe.
Ich werde mal eine Verlust/Gewinnrechnung erstellen, und dann mal weiterschauen.
Wie das FA nun auf mich kommt weiss ich auch nicht. Hoher Gewinn wurde keineswegs gemacht und ich wohne im Westen/Niedersachsen.
Nun denn, danke für die guten Tipps, ich gehe dann Samstag zu einem Steuerberater, mal schauen was mich das kostet, muss aber ja wohl sein 
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05.09.2005, 17:58
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#18
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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Außer er wohnt in der DDR.
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Ohne Kommentar...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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05.09.2005, 18:37
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#19
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von Schahab
Super erstmal Danke für eure Hilfe.
Ich werde mal eine Verlust/Gewinnrechnung erstellen, und dann mal weiterschauen.
Wie das FA nun auf mich kommt weiss ich auch nicht. Hoher Gewinn wurde keineswegs gemacht und ich wohne im Westen/Niedersachsen.
Nun denn, danke für die guten Tipps, ich gehe dann Samstag zu einem Steuerberater, mal schauen was mich das kostet, muss aber ja wohl sein 
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Hm...Niedersachsen sollte ok sein:
http://www.impulse.de/the/ste/264307...84141170d0359f
Mein Finanzamt ist irgendwo unterhalb von Platz 400, also eines der am wenigsten strengen FAs und die sind auch wirklich nicht so bürokratisch wie andere Ämter... Zum Beispiel habe ich als Kleinunternehmer in Jahren nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und das wurde nie beanstandet.
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06.09.2005, 21:56
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#20
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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Zitat:
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Zitat von boundles
Zum Beispiel habe ich als Kleinunternehmer in Jahren nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben und das wurde nie beanstandet.
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Also Kleinunternehmer nach §19 musst Du auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben 
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07.09.2005, 01:52
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#21
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von forumaner
Also Kleinunternehmer nach §19 musst Du auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben 
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Was ? Aber Saxoflyer hat doch die ganze Zeit gesagt man müsste @Saxo ?? Ich hab das auch so gelesen dass man als Kleinunternehmer die UST Erkl abgeben muss. Angeblich wird das teils beanstandet wenn Kleinunternehmer keine UST Erkl abgeben.
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07.09.2005, 09:02
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#22
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Man müsste theoretisch auch eine USt-Erklärung machen, wenn man seine Eigentumswohnung vermietet..... das sind nämlich steuerbare, in der Regel aber steuerfreie, Umsätze; eine Erklärung wäre hier schwachsinn....
Aber bei 19/1 UStG ist das was anderes. Wie soll das FA überprüfen können, ob Ihr die Grenzen einhaltet??? Daher ist die abgabe der USt-Erklärung pflicht!!
Wer was anderes behauptet möge die Rechtsgrundlage angeben.
Zitat:
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Zitat von §18 UStG
UStG § 18 Besteuerungsverfahren - Stand: 21.2.2005
...
(3)
1 Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt, nach § 16 Abs. 1 bis 4 und § 17 selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung). 2 In den Fällen des § 16 Abs. 3 und 4 ist die Steueranmeldung binnen einem Monat nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums abzugeben. 3 Die Steueranmeldung muss vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein.
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ob die Nichabgabe beanstandet wird, liegt einzig allein im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters im FA!!!
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07.09.2005, 13:46
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#23
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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Zitat:
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Zitat von fridge
Aber bei 19/1 UStG ist das was anderes. Wie soll das FA überprüfen können, ob Ihr die Grenzen einhaltet??? Daher ist die abgabe der USt-Erklärung pflicht!!
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Naja die Grenze um § 19 Abs. 1 nutzen zu können liegt m. E. bei 17.500 Euro Umsatz im Gründungsjahr ;-)
Wozu brauche ich eine USt.-Erklärung...um den Umsatz belegen zu können
Den Umsatz kann ich mit einer einfachen EÜR belegen und die muss ich machen, auch als Kleinunternehmer § 19
Da ich keine MwSt. ausweisen darf und auch keine Vorsteuer in Abzug bringen kann, für was soll ich dann eine USt.-Erklärung machen 
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07.09.2005, 15:04
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#24
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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Also Kleinunternehmer nach §19 musst Du auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben
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Das stimmt nicht ganz. Bin selber Kleinunternehmer, habe aber damals angekreuzt, dass ich eine UstID-Nummer haben will, obwohl ich keine Mwst erhebe. Allein deswegen will das FA eine Ust-Erklärung von mir, in der quasi nicht viel mehr drin steht als meine Adresse...
Zitat:
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Daher ist die abgabe der USt-Erklärung pflicht!!
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Stimmt auch nicht. Habe bei uns im FA nachgefragt. Wenn wir keine UstID-Nummer hätten, müssten wir auch keine Ust-Erklärung machen...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
Geändert von Master_T2 (07.09.2005 um 15:06 Uhr).
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07.09.2005, 17:01
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#25
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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@Master_T2:
nenne mir die Rechtsgrundlage.... für Deinen beiden Behauptungen!!!
Das Du keine Erkl. abgeben musst ist kein Indiz dafür, dass das Gesetz es verlangt oder nicht. Und mehr als Deine Adresse sollte schon drin stehen, daher ist ja die Abgabe Pflicht!!!
Wie erklärst Du mir dann diese Zeile in der Jahreserklärung??? Und schau mal in die Anlage zur Erklärung, da wird ganz klar gesagt dass Du MUSST!!!
Wenn Du hier Antworten schreibst, sollten diese rechtlich gesehen Hand und Fuß haben; es mag sein, das Dein Finanzamt oder auch nur Deine Sachbearbeiterin so reagiert, tausende andere Sachbearbeiter sehen das völlig anders. Es zählt nur das, was im Gesetz steht!!!!
Ich mache diesen Steuerkram beruflich und bilde mir ein zu wissen worüber ich schreibe
@forumaner:
Das mag aus Deiner EÜR vielleicht erkennbar sein, aber der §19 UStG enthält auch einige Sonderregelungen. Ganz besonders interessant ist, was zu dem Gesamtumsatz gezählt wird, da können einige weniger häufige Umsätze enthalten sein, die vielleicht nicht aus der EÜR zu erkennen sind. Daher besteht die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer USt-Erklärung. Ich verweise nochmal auf den §18 Abs. 3 UStG; dort steht es doch eindeutig drin....
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07.09.2005, 17:08
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#26
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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damit ich mein gesülze vervollständige:
Die Frist zur Abgabe der USt Erkl. Endet am 31.05. des Folgejahres (ergibt sich aus §149 Abgabenordnung, da das UStG keine eigene Frist kennt)....
Ich habe soeben nochmal im Kommentar Rau/Dürrwächter nachgelesen, wer steuerbare Umsätze tätig, egal ob 19/1 oder Regelbesteuerer, steuerfrei oder steuerpflichtig muss eine Erklärung abgeben. So wird auch der §18 UStG kommentiert.
Gesülze Ende
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07.09.2005, 18:20
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#27
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ich muss meinen Senf auch noch dazugeben:
Also bei uns ist es so, dass bei Kleinunternehmern grds. kein U-Signal gesetzt wird und daher nichts mit Umsatzsteuer angemahnt wird oder sonstwas seitens des Finanzamtes geschieht. Erklärungen und Anmeldungen brauchen somit nicht abgegeben werden, weil die Bearbeiter die Arbeit den Unternehmern bei der Gesamtumsatzberechnung abnehmen. Dies beruht auf Erfahrungswerten, weil die meisten Kleinunternehmer nicht wissen, was der Gesamtumsatz letztlich ist.
Beantragt der Kleinunternehmer jedoch eine UStID-Nr. wird das U-Signal gesetzt, jedoch ein spezielles U-Signal für Kleinunternehmer, so dass am Ende des Jahres eine Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben ist. Dies ist auch logisch, weil man nicht zwingend aus der EÜR die einzelnen innergemeinschaftlichen Vorgänge ersehen kann.
Prinzipiell muss man als Kleinunternehmer eine USt-Erklärung abgeben und daher bleibe ich auch bei dieser Aussage, da dies die einzig richtige ist. Ob sich nun die Finanzämter daran halten und diese auch benötigen ist nach den oben genannten Grundsätzen von Amt zu Amt verschieden.
Gruß
Sven
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07.09.2005, 20:26
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#28
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Guest
Registriert seit: May 2005
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>Wozu brauche ich eine USt.-Erklärung...um den Umsatz belegen zu können
Vielleicht weil aus der EÜR der für die Frage des Kleinunternehmerstatus relevante steuerbare Umsatz garnicht hervor geht. Meine Vermutung: Wenn der Gesamtumsatz unter 17500 liegt wird nicht beanstandet. Liegt er dagegen über 17500 braucht das FA die Umsatzsteuererklärung um zu ermitteln ob die Grenze von 17500 überschritten wurde. Wenn ich zum Beispiel einen Gesamtumsatz von 70.000 Euro habe folgt daraus ja nicht dass ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen kann. Beispielsweise wenn nur 15.000 von diesen 70.000 Euro steuerbar sind während der Rest als Auslandsgeschäft nicht der Mehrwertsteuer unterliegt kann ich ja trotzdem die Kleinunternehmerregelung weiter in Anspruch nehmen, obwohl ich laut EÜR 70.000 Euro Umsatz hatte.
§19 III USTG: "Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze"
Geändert von boundles (07.09.2005 um 20:30 Uhr).
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07.09.2005, 20:29
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#29
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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vorsicht boundles du begibst dich grade auf dünnes eis mit dem auslandsumsatz...
dieser wird nämlich unter bestimmten umständen zu dem gesamtumsatz, der für die beurteilung ob 19/1 oder nicht maßgeblich ist, hinzugerechnet....
ich schau mal nach....Posting folgt
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07.09.2005, 20:32
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#30
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von fridge
vorsicht boundles du begibst dich grade auf dünnes eis mit dem auslandsumsatz...
dieser wird nämlich unter bestimmten umständen zu dem gesamtumsatz, der für die beurteilung ob 19/1 oder nicht maßgeblich ist, hinzugerechnet....
ich schau mal nach....Posting folgt
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§19 III USTG: "Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze"
Das kommt eigentlich von einem Steuerberater. Dieser hat damals als ich meinte deutlich über 50.000 Euro Umsatz zu haben gesagt ich könnte trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da mein steuerbarer Umsatz unter 17500 läge. Hab ich dann aber nicht gemacht, weil es für mich nachteilhaft gewesen wäre (ich kriege mehr Vorsteuer erstattet als ich USt zahlen muss weil ich viel in D einkaufe, aber nur wenig im Ausland verkaufe).
Dazu gezählt wird er höchstens dann wenn der Leistungsort in D liegt. Dann ist die Leistung aber auch steuerbar.
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