 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
07.09.2005, 20:36
|
#31
|
|
TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
|
so jetzt warst Du schneller als ich.
steuerbare umsätze ist richt, aber versuche hier mal im forum den unterschied zwischen steuerbaren/nicht steuerbaren oder steuerfreien/steuerpflichtigen umsätze zu erklären. Im grundsatz gebe ich dir Recht, ändert aber nichts daran, das jeder, auch wenn 19/1, eine erklärung abgeben "müsste"
|
|
|
07.09.2005, 20:39
|
#32
|
|
Guest
Registriert seit: May 2005
|
Zitat:
|
Zitat von fridge
so jetzt warst Du schneller als ich.
steuerbare umsätze ist richt, aber versuche hier mal im forum den unterschied zwischen steuerbaren/nicht steuerbaren oder steuerfreien/steuerpflichtigen umsätze zu erklären. Im grundsatz gebe ich dir Recht, ändert aber nichts daran, das jeder, auch wenn 19/1, eine erklärung abgeben "müsste"
|
Ja klar, aber das zeigt meiner Meinung nach dass die EÜR nicht reicht um zu bestimmen ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann. Jedenfalls dann nicht wenn der Umsatz über 17500 liegt. Ich vermute mal dass unter 17500 einfach nicht beanstandet wird, weil in diesem Fall ja klar ist, dass man die Kleinunternehmerregelung beanspruchen kann. Liegt der Umsatz aber darüber kann dies anhand der EÜR nicht ermittelt werden und dann wird wahrscheinlich auch beanstandet.
|
|
|
07.09.2005, 20:44
|
#33
|
|
TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
|
na dann sind wir uns beide ja einig.. 
|
|
|
07.09.2005, 20:57
|
#34
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Streng genommen ist die Berechnung in der FAQ Kleinunternehmer auch falsch. Man muss nämlich auf den sogenannten "maßgeblichen Umsatz" abstellen, welcher die 17.500 EUR nicht übersteigen darf und nicht auf den Gesamtumsatz. Der Begriff Gesamtumsatz wird aber oftmals mit dem "maßgeblichen Umsatz" gleichgestellt.
Dann ergibt sich nämlich nicht mehr das Berechnungsschema aus der FAQ
Zitat:
Steuerbare Umsätze
+ Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
./. Verkäufe des Anlagevermögens
./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
+ Umsatzsteuer
= Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1
|
, sondern folgendes:
Zitat:
Steuerbare Umsätze (netto) § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
./. bestimmte umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 Abs. 3 UStG)
= Gesamtumsatz § 19 Abs. 3 UStG
./. Verkäufe des Anlagevermögens § 19 Abs. 1 S. 2 UStG
+ Umsatzsteuer (A 246 Abs. 2 S. 3 UStR)
= maßgeblicher Umsatz
|
Gruß
Sven
|
|
|
07.09.2005, 21:06
|
#35
|
|
TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
|
lass mich immer gerne eines besseren belehren...bei uns jedoch muss ich nichts abgeben ;-)
Jetzt aber mal eine andere Frage zu § 19
ich kaufe in der EU mit USt.-IdNr., also ohne Steuer Ware!
Die Ware verkaufe ich nun aber wieder in D!
Umsatzsteuer kann ich eh keine abziehen, da keine berechnet....MwSt. brauch ich nicht abführen da § 19!
Muss ich jetzt auf die eingeführte Ware trotzdem 16 % drauf rechnen und an das FA abführen oder bleibt das trotzdem netto trotz § 19 ???
Die Frage ist nicht von mir, sondern aus einem anderen Forum und es interessiert mich einfach wie sich das handhabt ;-)
|
|
|
07.09.2005, 21:09
|
#36
|
|
Guest
Registriert seit: May 2005
|
>ich kaufe in der EU mit USt.-IdNr., also ohne Steuer Ware!
>Die Ware verkaufe ich nun aber wieder in D!
>Umsatzsteuer kann ich eh keine abziehen, da keine berechnet....MwSt.
Sicher dass hier keine MwSt bezahlt werden muss ?
|
|
|
07.09.2005, 21:21
|
#37
|
|
TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
|
wie gesagt derjenige hat mit seiner USt.-IdNr. innerhalb der EU eingekauft und zwar netto, wie es jeder tut der kein § 19 Kleinunternehmer ist! Auch wenn ich § 19 habe kann ich eine USt.-IdNr. bekommen und woher will der Großhändler etc. wissen ob ich in D § 19 Kleinunternehmer bin, bzw. wissen viele im EU Ausland nicht mal was das sein soll ;-)
Mir kommt das ganze auch komisch vor und deshalb interressiert es mich ja ;-)
Die Frage ist, ob er trotzdem 16 % im Sinne von etwa Einfuhr-USt. zahlen muss oder nicht ?!?!
|
|
|
07.09.2005, 22:18
|
#38
|
|
Guest
Registriert seit: May 2005
|
Ich glaube schon dass er MwSt zahlen muss. Als Kleinunternehmer wäre er dazu ja verpflichtet. Das kann ja eigentlich nicht sein dass er mit der USTID einfach drum rum kommt.
|
|
|
08.09.2005, 08:27
|
#39
|
|
TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
|
@forumaner:
Du redest hier von einem innergemeinschaftlichen Erwerb.
Der iG-Erwerb funktioniert im wesentlichen so:
Hast Du eine ID und kaufst mit dieser ein, kann der ausführende UN diese Lieferung als steuerfrei iG-Lieferung ausweisen und zahlt in seinem Heimatland keine USt. Der nächste Schritt muss von Dir gemacht werden. Es muss ja klar sein, dass trotzdem mindestens einmal USt anfällt und das ist diesem einfachen Falle bei Dir. DU musst diesen iG-Erwerb der Umsatzbesteuerung unterwerfen (siehe Formularzeile)
Somit hast Du jetzt erstmal die USt abgehakt, im nächsten Schritt kommt die Vorsteuer die Du Dir regelur abziehen könntest wenn Du nicht 19/1 machen würdest. Da Du aber 19/1 machst, kannst Du keine Vorsteuer abziehen.
Und jetzt ist ganz wichtig zu erkennen, das diese Lieferung aus der EU endgültig einmal mit USt belastet ist, nämlich mit Deiner "Hilfe".
Die Ust ist immer eine "Endverbraucher-Steuer" und da Du 19/1 (Kleinunternehmer) bist und selber keine USt berechnest und abziehst tritt im diesem Augenblick die "Endverbrauchvesteuerung" ein.
Ich lasse jetzt mal alle möglichen Sonderfälle, und davon gibt es reichlich im zusammenhang mit der EU raus.
Soweit klar
Der private Endabnehmer, der keine ID hat, läuft anders, da kann der Lieferant nicht steuerfrei liefern, sondern muss die in dem Lieferland übliche USt berechnen und abführen.
Noch Fragen?? dann frage
Fällt mir noch was ein....Erwerbsschwellen gibt es ja auch noch und die sind für jedes EU-Land anders!!!
Geändert von fridge (08.09.2005 um 08:32 Uhr).
|
|
|
08.09.2005, 08:31
|
#40
|
|
TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
|
mir ist im übrigen noch was zu dem Thema EÜR eingefallen. In einem Posting hieß es, man könne den Umsatz ja aus der EÜR erkennen, daher müsse keine USt-Erklärung abgegeben werden.
Das mag ja für die meisten EÜR gelten, aber vom Prinzip her "müssen" lediglich die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden. Man könnte z.B. in den Einnahmen alles mögliche und nicht nur Umsätze erfassen, somit hätte das FA auch keinen Durchblick!
Aber ich glaube es ist ja eindeutig gesagt worden, das grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe besteht...
|
|
|
24.09.2005, 16:42
|
#41
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Jul 2005
|
Hallo erstmal,
ich war gestern bei meinem Steuerberater. Er erzählte mir, dass ich nichts zu befürchten habe, da die Einnahmen etwa auf 4800 Euro laufen. Somit wird nichts wegfallen usw.
Problem ist nur, dass die Krankenversicherung sicher dann das Jahr mich als Eigenständig versichert sehen will. Würden 150 Euro monatlich an Nachzahlungen sein.
Ich kann aber von den 4500 Euro sicherlich nochmals 2000 abrechnen, wenn ich alles absetze, was ich verbraucht habe.
Und genau da liegt das Problem. Ich weiß nicht, was ich VOLL absetzen kann.
Was ist mit: Servergebühren, Domaingebühren, DSL Kosten, Telefonkosten, Fachliteratur, PC Hardware, Programmierarbeiten
Das sind primär die Dinge, die die einnahmen so zum überschwappen gebracht haben. Nicht, dass ich jetzt von der AOK einen draufbekomme, obwohl ich weit unter den einnahmen geblieben bin. Hab leider versäumt meinen Steuerberater danach zu fragen, und aktuell ist er im Urlaub  und die Frist kommt immer nähere.
Freue mich auf eure Postings...
|
|
|
24.09.2005, 16:59
|
#42
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Du musst dir immer den § 4 Abs. 4 EStG vor Augen halten und einfach mal durchschauen.
Zitat:
|
Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
|
Je nachdem ob eine private Mitbenutzung besteht ist diese auch entsprechend zu berücksichtigen und somit müssen die Betriebsausgaben korrigiert werden.
Die Hardware ist nur im Rahmen der Abschreibung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Benutz einfach mal die Suchfunktion. Da gibt es nämlich schon genug Beiträge zu den einzelnen Themen.
Gruß
Sven
|
|
|
26.09.2005, 08:42
|
#43
|
|
TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
|
Zitat:
|
Zitat von zerwas
ähm wie soll dir denn hier ein Steuerberater helfen, wenn du keine Rechnungen und Unterlagen dazu hast?
|
In dem er ihn vielleicht berät??!!
@Schahab: Wenn Du meinst, dass Du hier nur Deinen "gröbsten" Fragen dargestellt hast, dann irrst Du leider. Diese Deine Fragen zu beantwortenist umfangreich; aber ein Großteil davon wurde hier im Forum schon mehrfach abgehandelt, folglich versuche mal die Suche zu bemühen, die wird Dir dieverse Treffer dazu liefern.
Was ein Steuerberater kostet, um diese Dinge für Dich aufzuarbeiten ist schwierig zu sagen, da die nach einer Gebührentabelle arbeiten wofür Bemessungsgrundlagen notwendig sind, die Du hier nicht angegeben hast.
Ich würde mal so aus der Hüfte geschossen sagen rund 1.000 EUR würdest Du für die 3 Jahre auf jedenfall locker machen müssen. Jetzt verteufel aber nicht gleich den Steuerberater, denn der hilft Dir nur diesen Bürokratiedschungel zu durchblicken; Schuld an diesen Kosten hat nur die Bundesregierung !!!!!
EDIT: SOrry, war wohl ein altes Posting, auf das ich geantwortet habe 
Geändert von fridge (26.09.2005 um 08:49 Uhr).
|
|
|
01.02.2008, 20:09
|
#44
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
|
sorry für eine weiter frage
Also das heisst ich muss jetzt eine Ust erklärung abgebe? ( habe aber nur um die 300.- € im nebengewerbe ) erwirtschaftet da sind aber noch keine abzüge!
Habe vom FA heute post bekommen mit der EÜR aber in dem Anschreiben stand wenn ich unter 17500 bin kann eine formlose Einnahmen überschuss Rechnung mit schicken!?
Bitte um schnelle antwort
Sorry für die frage noch in dem Alten Post *rot werde*
MFG
The Cookie
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:12 Uhr.
|
 |