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Alt 24.09.2005, 00:14   #1
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Einkommensteuererklärung ICH-AG


Hallo,
Ich war 2004 bis Ende Februar 2005 Selbstständig als ICH-AG. Das Finanzamt verlangt von mir eine Umsatzsteuererklärung für 2005. Weil ich das Gewerbe im Februar aufgegeben habe. Habe mir aber etwas Aufschub beim Finanzamt erbeten. Meine Frage: Es gibt aber doch noch kein Formular Umsatzsteuererklärung für 2005. Wo muß ich die Beträge eintragen? Kann ich auch noch einiges eintragen was nach dem Februar angeschafft wurde (Aufwendungen für Fachliteratur)?
Meine 2. Frage lautet: Wo trage ich meine Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung in der Einkommensteuererklärung 2004 ein? Vielen Dank schon im vorraus
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Alt 24.09.2005, 11:00   #2
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Zitat:
Wo muß ich die Beträge eintragen?
Gemeint war wohl eher, dass du eine USt-Voranmeldung abgeben sollst. Für 2005 gibt es ansonsten noch keine Vordrucke, da hast du recht.

Zitat:
Kann ich auch noch einiges eintragen was nach dem Februar angeschafft wurde (Aufwendungen für Fachliteratur)?
Wenn sich die Fachliteratur auf das Gewerbe bezieht und dies im Februar aufgegeben wurde dann nicht mehr.

Zitat:
Wo trage ich meine Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung in der Einkommensteuererklärung 2004 ein?
Mantelbogen Seite 3 irgendwo oben. Allerdings erst am Jahresende.

Gruß
Sven
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Alt 24.09.2005, 11:46   #3
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Hallo Saxoflyer,
Habe über Elster die Umsatzsteuervoranmeldung damals abgeschickt und es ist auch angekommen. Dann schrieb mir das Finanzamt: Wird die unternehmerische Tätigkeit im Laufe eines Jahres eingestellt, ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des verkürzten Besteuerungszeitraums die Umsatzsteuer - Jahreserklärung abzugeben.

Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung:Kommt es im Mantelbogen Seite 3 in Zeile 72 rein Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht,Risikolebensversicherungen(ohne Beiträge in Zeile 64 und ohne Altersvorsorgebeträge,die in Zeile 74 geltend gemacht werden).
Oder kommen die Beiträge in Zeile 68 Kranken und Pflegeversicherung (abzüglich steuerfreie Zuschüße, z.B. des Arbeitgebers; ohne Beträge in den Zeilen 64 und 65)
Vielen Dank für deine Mühe mir zu antworten.[i]
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Alt 24.09.2005, 12:20   #4
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Zitat:
Wird die unternehmerische Tätigkeit im Laufe eines Jahres eingestellt, ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des verkürzten Besteuerungszeitraums die Umsatzsteuer - Jahreserklärung abzugeben.
Wußte ich auch noch nicht. Stimmt aber § 18 Abs. 3 S. 2 UStG i.V.m. § 16 Abs. 3 UStG. Nimm zur Not den Vordruck aus 2004 und vermerk eben, dass es sich um den kürzeren Besteuerungszeitraum 2005 handelt.

Zitat:
Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung:Kommt es im Mantelbogen Seite 3 in Zeile 72 rein Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht,Risikolebensversicherungen(ohne Beiträge in Zeile 64 und ohne Altersvorsorgebeträge,die in Zeile 74 geltend gemacht werden).
Oder kommen die Beiträge in Zeile 68 Kranken und Pflegeversicherung (abzüglich steuerfreie Zuschüße, z.B. des Arbeitgebers; ohne Beträge in den Zeilen 64 und 65).
Trag das irgendwo ein, da guckt niemand nach. Nur bei Zeile 71 und 72 gibt es Unterschiede, da die Aufwendungen in Zeile 72 nur zu 88 % begünstigt sind.

MfG
Sven
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Alt 24.09.2005, 12:37   #5
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Ja, werde ich mal so machen. Aber zur Absetzung der Fachliteratur habe ich noch mal ne Frage. Sie wurde nach dem Februar 2005 gekauft bezieht sich aber auf Umsatzsteuer und Gewerbesteuererklärung bzw Buchführung.
Muß ich auch eine Gewerbesteuererklärung 2004 abgeben oder reicht die Anlage GSE. Da ich 2004 leider nur Verlußte gemacht habe.(Wegen Verrechnung positiver Einkünte als Arbeitnehmer bzw möglicher Einkünfte aus Anlage KAP mit Verlußten von 2004 bezogen aus der Selbsständigkeit.
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Alt 24.09.2005, 13:14   #6
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Zitat:
Sie wurde nach dem Februar 2005 gekauft bezieht sich aber auf Umsatzsteuer und Gewerbesteuererklärung bzw Buchführung.
Dann würde ich diese doch ansetzen als nachträgliche Betriebsausgaben. Allerdings ist dann wieder eine USt-Voranmeldung abzugeben. Also ist es eine Frage des Aufwands im Verhältnis zu den angefallenen Kosten bzw. zu den Vorsteuerbeträgen, die erstattet werden.
Wenn du die Kosten nicht geltend machst kannst du diese jedoch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben bzw. Steuerberatungskosten am Ende des Jahres geltend machen. Allerdings werden die Sonderausgaben nicht mehr bei einem evtl. Verlustabzug des § 10d EStG berücksichtigt.

Zitat:
Muß ich auch eine Gewerbesteuererklärung 2004 abgeben oder reicht die Anlage GSE.
Brauchst keine Gewerbesteuererklärung abgeben, da du unter dem Freibetrag von 24.500 EUR liegst.

Gruß
Sven
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Alt 24.09.2005, 13:41   #7
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Erstmal toll das einen hier so geholfen wird. Im Mantelbogen von 2005 trage ich dann die Kosten als Sonderausgaben bzw. Steuerberatungskosten am Ende des Jahres ein. Oder ich müßte eine berichtigte Vorsteuererklärung für Februar 2005 beim Finanzamt einreichen, würde das denn theoretisch jetzt noch gehen?
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Alt 24.09.2005, 14:01   #8
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Zitat:
Erstmal toll das einen hier so geholfen wird. Im Mantelbogen von 2005 trage ich dann die Kosten als Sonderausgaben bzw. Steuerberatungskosten am Ende des Jahres ein.
Richtig

Zitat:
Oder ich müßte eine berichtigte Vorsteuererklärung für Februar 2005 beim Finanzamt einreichen, würde das denn theoretisch jetzt noch gehen?
Nicht für Februar, sondern für März oder den jeweiligen Monat in dem die Rechnung für die Fachliteratur vorliegt. Dies kann natürlich wieder Fragen seitens des Finanzamtes hervorrufen, weil dort gespeichert wurde, dass das Gewerbe Ende Februar abgemeldet wurde.
Also alles eine Frage des Aufwands, den man für ein paar Euro Vorsteuern betreiben möchte.

Gruß
Sven
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Alt 24.09.2005, 14:24   #9
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Eine letze Frage habe ich dann doch noch.Und zwar stellte ich bei dem Ausfüllen der Umsatzsteuerjahreserklärung 2004 fest, das es einen kleinen Differenzbetrag zwischen tatsächlich gezahlter Umsatzsteuer Juni-Dez2004 (laut Umsatzsteuervoranmeldung) und tatsächlicher Umsatzsteuer gibt. Werden in der Umsatzsteuerjahreserklärung in Zeile 108 alle von mir tatsächlich gezahlten Vorsteuern zusammengerechnet und eingetragen,sodaß sich dann in Zeile109 der Differenzbetrag von Zeile 107 minus 108 ergiebt, den ich dann 4 Wochen nach einreichen der Umsatzsteuerjahreserklärung unaufgefordert an das Finanzamt überweisen muß.
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Alt 24.09.2005, 14:39   #10
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Alt 24.09.2005, 14:56   #11
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Da fällt mir auch noch ein. Ist es richtig das ab 2004 alle Einkunftsverlußte mit allen Einkunftsgewinnen verrechnet werden können bzw nach vorne getragen werden können ( Spekulationsverlußte Anlage SO mit positiven Einkünften von Anlage N bzw. negativen Einkünften Anlage GSE verrechnet werden) Es gibt doch auch keine Anlage VA mehr. Woher weiß dann das FA wieviel Verlußte in Folgejahre vorgetragen werden soll und wieviel im alten Jahr verrechnet werden soll.
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Alt 24.09.2005, 15:09   #12
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Bevor ich jetzt das gesamte Verlustverrechnungsverfahren erkläre hänge ich hier mal eine PDF-Datei an.

Zitat:
Woher weiß dann das FA wieviel Verlußte in Folgejahre vorgetragen werden soll und wieviel im alten Jahr verrechnet werden soll.
Schau mal in den Mantelbogen Seite 3 ganz unten.

EDIT: Hab's noch einmal hochgeladen
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Geändert von Sven (24.09.2005 um 15:26 Uhr).
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Alt 24.09.2005, 15:21   #13
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Ich kann leider die pdf Datei nicht öffnen. Ich bekomme nur die Fehlermeldung Syntax für den Dateinamen Verzeichnisnamen und Dateibezeichnung ist falsch. Könntest du die Datei bitte noch mal hochladen und kontrollieren. Mein Adobe ist ok.
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Alt 24.09.2005, 15:28   #14
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Die Datei funktioniert. Ich hab' die Datei jetzt noch einmal hochgeladen. Die Datei hat ca. 211 KB. Darauf solltest du achten wenn du die Datei auf der Festplatte speicherst, evtl. kann der Download abbrechen. Hab' ich auch manchmal wenn ich Anhänge aus E-Mails downloade.
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Alt 24.09.2005, 15:44   #15
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Stimmt die Datei funktioniert. Aber mit meinem Opera hat es nicht funktioniert. Habe dann den Internet Explorer genommen. So, ich mache dann erstmal Pause. Tolles Forum und kluger Moderator.
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