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Alt 06.11.2005, 16:04   #1
TP-Junior
 
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deejay macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer


Hallo,
habe anfang 2002 nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet.
Wenn man Arbeitslos wird mus mann es abmelden oder kann man es behalten und ruhen lassen? Sollte man es der Arbeitsagentur/Finanzamt mitteilen?

vielen Dank.

Geändert von deejay (06.11.2005 um 16:23 Uhr).
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Alt 06.11.2005, 16:26   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Das hängt davon ab ob du das Gewerbe weiter betreiben willst.

Benutze mal die Suchfunktin, da gab es schon Beiträge zu.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 06.11.2005, 18:43   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2005
deejay macht alles soweit korrekt
danke.
deejay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2005, 09:56   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Langenselbold
pika03 macht alles soweit korrekt
Man sollte es auf jeden Fall melden sonst kann es recht schnell Ärger geben. Wenn du es weiter laufen läst wird eine Einnahmen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet sprich das Geld wird weniger. Ruhen lassen geht glaube ich nicht aber da würde ich mal beim Arbeitsamt oder Steuerberater nachfragen ob das geht.

MFG
Pika03
pika03 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2005, 16:45   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

dies ist ein Fall des § 141 SGB III unten angehängt.

MfG
BEBOUB

SGB III § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen

(1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen. Satz 1 gilt für selbständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger entsprechend mit der Maßgabe, dass pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.

(2) Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitsentgelt bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer geringfügigen Beschäftigung durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.

(3) Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine selbständige Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger von weniger als 15 Stunden wöchentlich mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitseinkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.

(4) Leistungen, die ein Bezieher von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

1. von seinem Arbeitgeber oder dem Träger der Weiterbildung wegen der
Teilnahme oder
2. auf Grund eines früheren oder bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne
Ausübung einer Beschäftigung für die Zeit der Teilnahme

erhält, werden nach Abzug der Steuern, des auf den Arbeitnehmer entfallenden Anteils der Sozialversicherungsbeiträge und eines Freibetrages von 400 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
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