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20.11.2005, 00:03
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
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Selbstständigkeit neben Angestelltem Verhältnis
Hallo!
Zum ersten Mal in diesem Forum und gleich jede Menge Fragen, weil wir einfach keine weiteren Informationen finden. Also die Situation ist die folgende. Wir (mein Partner und ich) arbeiten beide im Angestellten-Verhältnis. Wir sind in der IT und Medienindustrie unterwegs und seit Jahren stoßen wir einfach immer an Grenzen im Angestelltendasein.
Deswegen wollen wir nun konkreter werden. Da wir es uns nicht leisten können (Familie, etc.) gleich den Schritt in die Selbstständigkeit zu machen, wollen wir uns gerne neben der Arbeit selbstständig machen. Damit hätten wir die Chance Kapital zu erwirtschaften und damit den nächsten Schritt einzuleiten. Über die Rechtsform haben wir uns schon unterhalten, GMBH oder Limited (ja, ich weiß jeder hat da wohl seine eigene Philosophie).
Jetzt stellen sich einige Fragen:
1. Geht es überhaupt ein Angestelltenverhältnis und Selbstständiger? (Daher evtl. auch die Lösung mit der Limited.)
2. Weiß Jemand wie es sich verhält, wenn einer von uns bei seinem Arbeitgeber gekündigt wird? Arbeitslosengeld?
3. Müssen wir unserem Arbeitgeber eigentlich Bescheid geben, wenn z. B. im Arbeitsvertrag dies bzgl. kein Eintrag ist?
Für die von Euch die Selbstständig sind, sicher seltsame Fragen, aber glaubt mir, im Moment ist es einfach nicht anders möglich. Von daher wären wir sehr glücklich, wenn jemand mal ein Statement machen könnte.
Vielen lieben Dank!
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20.11.2005, 20:35
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von d.evo.03
3. Müssen wir unserem Arbeitgeber eigentlich Bescheid geben, wenn z. B. im Arbeitsvertrag dies bzgl. kein Eintrag ist?
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Auf jeden Fall, sonst hat der Arbeitgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht und - soweit ich weiß - gibt es dann kein Arbeitslosengeld.
Zitat:
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1. Geht es überhaupt ein Angestelltenverhältnis und Selbstständiger? (Daher evtl. auch die Lösung mit der Limited.)
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Klar, geht das steuerrechtlich und gewerberechtlich auf jeden Fall. Nur der Arbeitgeber könnte etwas dagegen haben (s.o.).
Zitat:
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2. Weiß Jemand wie es sich verhält, wenn einer von uns bei seinem Arbeitgeber gekündigt wird? Arbeitslosengeld?
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Kommt meines Wissens nach auf den Kündigungsgrund an (s.o.)...
Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, die Sticky-Threads im Traum-Start-Bereich zu lesen, die Traum-Start-Rubrik im Portal anzusurfen und unsere wundervolle Suchfunktion zu nutzen, die einen Wissensschatz von über 4 Jahren Traum-Projekt zugänglich macht...
FAQ Gewerbeanmeldung
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Ggf. sehr wichtig: Selbständigkeit unter 18
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Sollten noch Fragen offen bleiben, kannst du dich jederzeit an uns wenden!
__________________
Hello again!
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20.11.2005, 21:03
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
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Also erstmal vielen Dank für Deine Antwort! Genau da ist ja der Haken, mit den Arbeitgebern zur Zeit... die meisten fühlen sich ja gleich bedoht bei solchen Wünschen.
Ich seh schon das wird das größte Problem wohl werden. Ich werde jetzt noch alle Deine Links absurfen und in mich aufsaugen... danke nochmals für den freundlichen Hinweis!
Es wird sicher noch ein oder die andere Frage geben, deshalb werden wir sicher auf das Angebot zurück kommen.
:-)
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21.11.2005, 22:28
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
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Mir ist da noch was eingefallen:
Zitat:
2. Weiß Jemand wie es sich verhält, wenn einer von uns bei seinem Arbeitgeber gekündigt wird? Arbeitslosengeld?
>>Kommt meines Wissens nach auf den Kündigungsgrund an (s.o.)...
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Die Frage ist glaube ich nicht angekommen, weil Sie nicht präzise genug war... wir würden gerne wissen, wie es sich verhält, wenn man s.o. angestellter ist, arbeitslos aufgrund kündigung wird und nebenbei ein z.B. gmbh laufen hat. gibt es dann arbeitslosengeld für das gekündigte angestelltenverhältnis? Oder wird dies irgendwie reduziert?
Vielleicht kann ja nochmals jemand helfen!?!
Vielen lieben Dank!
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21.11.2005, 22:46
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmm.. kommt wohl darauf an, wieviel du in deinem gewerbe verdienst - und wie viel zeit du damit verbringst ..
soweit ich weis, bekommst du kein arbeitslosengeld, wenn du nicht vermittelbar bist, weil du zu viele stunden in der woche mit deinem gewerbe zu gange bist .. bei mir waren das maximal 15 stunden pro woche, darüber wäre ich sozusagen "rausgeflogen" ..
gewinne (so ich denn welche gehabt hätte), wären angerechnet worden - alles bis auf die damals 165 euro, die man hinzuverdienen durfte, wurde vom AG abgezogen ..
aber das ist schon über ein jahr her .. was sich bis heute geändert hat .. und ob der zusatz "gmbh" irgendwas ändert .. keine ahnung ..
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24.11.2005, 14:16
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
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Vielen Dank! Für die Antwort.
Grüße 
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