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Alt 22.11.2005, 01:51   #1
TP-Junior
 
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Stevie1 macht alles soweit korrekt

Rückwirkend als Kleinunternehmer anmelden


Hallo zusammen,

ich habe die letzen 2 Jahre Rechnungen als Kleinunternehmer geschrieben, also ohne USt.
Die Beträge sind über das Jahr verteilt nicht höher als 400 - 500 €.
Ich habe mich damals nicht angemeldet, weil ich in einem Forum gelesen habe, dass dies nicht unbedingt nötig ist. Nun habe ich aber aus anderer Quelle erfahren, dass es besser ist. Da ich mich eh anmelden wollte nun die Frage:
Kann/Soll ich mich rückwirkend für die letzten 2 Jahre anmelden?
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Alt 22.11.2005, 06:48   #2
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Das solltest du schon machen alleine schon weil du richtige Angaben machen sollst. Du betreibst ja schließlich schon seit 2 Jahren ein Gewerbe. Ob dabei nun Steuern bei rumkommen aufgrund der geringen Einkünfte ist eine andere Frage *schielrüberaufdenHärteausgleichdes§ 46Abs.3EStG*
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Alt 22.11.2005, 10:02   #3
TP-Junior
 
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Stevie1 macht alles soweit korrekt
genau, die richtigen angaben will ich machen. nur die frage ist, kann man das 2 jahre rückwirkend machen und gibt es dann noch fragen vom FA.
wie teile ich dem FA mit, dass ich die letzen 2 jahre so und so viel geld eingenommen habe?
einfach die rechnungen beilegen?


gruß stevie

Geändert von Stevie1 (22.11.2005 um 10:08 Uhr).
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Alt 22.11.2005, 10:30   #4
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Du musst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für die beiden Jahre anfertigen und eine berichtigte Einkommensteuererklärung abgeben.

Näheres => Suchfunktion
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Alt 22.11.2005, 10:53   #5
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Das solltest du schon machen alleine schon weil du richtige Angaben machen sollst. Du betreibst ja schließlich schon seit 2 Jahren ein Gewerbe. Ob dabei nun Steuern bei rumkommen aufgrund der geringen Einkünfte ist eine andere Frage *schielrüberaufdenHärteausgleichdes§ 46Abs.3EStG*
Vorsicht Saxoflyer "Rechtsberatung"

Ohne auf diesen Fall näher eingehen zu wollen solltest Du von Saxoflyers Vorschlag vorerst Abstand nehmen und einen Steuerberater aufsuchen. Ohne Kenntniss des gesamten steuerlichen Backgrounds kann es ziemliche probleme geben, auch wenn es sich hier auf den ersten Blick um geringe Beträge handelt. Eine Selbstanzeige hat zwar eine Strafbefreiende Wirkung, aber ohne Steuerberater sollte man soetwas nicht mal eben machen.

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 22.11.2005, 11:26   #6
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Stevie1 macht alles soweit korrekt
hallo Epic,

was den steuerberater angeht stimme ich dir absolut zu.
das problem ist nur, dass ich mir einen steuerberater überhaupt nicht leisten kann. ich bin student und muss jeden cent umdrehen. sonst hätte ich mir natürlich schon längst beratung in der form geholt.
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Alt 22.11.2005, 11:50   #7
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Zitat:
Zitat von Epic
Ohne Kenntniss des gesamten steuerlichen Backgrounds kann es ziemliche probleme geben, auch wenn es sich hier auf den ersten Blick um geringe Beträge handelt.
Gut, da gebe ich dir recht.

Zitat:
Zitat von Epic
Eine Selbstanzeige hat zwar eine Strafbefreiende Wirkung, aber ohne Steuerberater sollte man soetwas nicht mal eben machen.
Da kann man sicherlich drüber streiten. Allerdings für die Steuerlaien sollte ich dir da erst einmal recht geben, zumal die letztlich nicht wissen was evtl. in einem solchen Fall von Bedeutung ist.
Letztenendes wird es jedoch darauf hinauslaufen, dass eine Erklärung abzugeben ist und auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung angefertigt wird. Um jedoch Hinzuschätzungen zu vermeiden empfiehlt es sich einen Berater hinzuzuziehen.
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Alt 22.11.2005, 12:01   #8
TP-Junior
 
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selbstanzeige klingt so negativ, was genau bedeutet das?
also im wahrsten sinne des wortes, ich zeige selbst an, was ich eingenommen habe?
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Alt 22.11.2005, 12:32   #9
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http://bundesrecht.juris.de/bundesre...977/__371.html
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