 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
29.11.2005, 09:28
|
#16
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
|
Zitat:
|
Die 1000EUR gelten insgesamt für das das Anschaffungsjahr oder?
|
UstDV § 44 (1) Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten "eines" Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1 000 Euro [Von 2002 bis 2004: 250 Euro[Bis 31.12.2001: 500 Deutsche Mark] nicht übersteigt.
Zitat:
|
Also kann ich mich zur Umsatzsteuer melden ab 2006.
|
Wie genau es nun in Deinem Fall ist kann und "darf" ich Dir hier nicht sagen. Allgemeine Fakten, kein Problem, aber auf Deinen Fall musst Du die gewonnenen Kenntnisse schon selber übertragen.
Zitat:
|
Die beim Finanzamt müssen mir doch bei der Umstellung helfen
|
Naja "müssen helfen" ist wohl zuviel gesagt, aber bei Fragen wird man sicher bemüht sein Dir eine entsprechende Antwort zu geben. Auf meine Erfahrung das diese Auskünfte häufig nicht korrekt sind will ich nun nicht extra eingehen ;-)
Zitat:
|
wie mache ich denen das mit der Abschreibung klar, dass eben diese zu 2/5 nicht vorsteuerabzugsfähig war und ab 2006 die letzten 3/5 doch?
|
Der Buchwert des entsprechenden Wirtschaftsguts wird um die nachträglich abzugsfähige Vorsteuer gekürzt und zukünftig wird dann der geminderte Betrag abgeschrieben.
Zitat:
|
Entschuldige weiterhin Epic, aber so ganz verstanden habe ich nicht, was du mir mit dem Rest sagen wolltest.
|
Ich wollt Dir eigentlich nur den Hinweis auf § 44 UstDv geben und für alle anderen Leser nochmal einen groben Überblick über die gesamt Rechtslage.
Zitat:
|
Inwiefern betrifft die neue Regelung ab 2005 mich und meine Umstellung auf Ust
|
Wie schon erwähnt ist mir eine öffentliche Rechtsberatung nicht gestattet. Du musst die gesammelten Informationen also entweder selber auf Dich übertragen oder eine Person zur Erfüllung Deiner steuerlichen Interessen beauftragen, welche eine Rechtsberatung durchführen darf (Steuerberater oder auch Anwälte, wobei ich von letzteren abraten würde ;-).
Zitat:
|
was haben die Nutzungsverhältnisse damit zu tun?
|
Im Falle des Wechsels zur Regelbesteuerung stellt eine Änderung der (Nutzungs)verhältnisse die Tatsache dar, dass der Steuerpflichtige zukünftig Umsatzsteuer auf seine Umsätze abführen muss.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
|
|
|
29.11.2005, 12:34
|
#17
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Zitat:
|
UstDV § 44 (1) Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten "eines" Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1 000 Euro [Von 2002 bis 2004: 250 Euro[Bis 31.12.2001: 500 Deutsche Mark] nicht übersteigt.
|
Maschinenwert 3000EUR netto, also 480EUR Ust. liegt das ja unter der 1000EUR Grenze, also brauche ich das nicht "extra" beim Finanzamt anzumelden sondern kann das selber machen oder was genau bedeutet "Berichtigung" ?
Danke für die Hilfe, werde mich wohl mal erkundigen.
|
|
|
23.12.2005, 12:59
|
#18
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Der typ beim Finanzamt sagt, dass ich wohl oder übel die MwSt. nächstes Jahr trotzdem zahlen muss, auch wenn ich diese dieses Jahr nicht erstatten kriege.
Er meinte noch, einzige Möglichkeit wäre sich für dieses Jahr komplett für die MwSt. anzumelden.
Geht das denn noch und was mache ich mit den Rechnungen, auf denen ja keine MwSt. ausgewiesen ist?
Da ich Ware von über 5000EUR auf Lager habe wäre das katastrophal da 2x MwSt. zu löhnen.
Ich bin dankbar für jede Hilfe, das wird jetzt wieder ein Akt über Weihnachten!
|
|
|
23.12.2005, 13:50
|
#19
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Der typ beim Finanzamt sagt, dass ich wohl oder übel die MwSt. nächstes Jahr trotzdem zahlen muss, auch wenn ich diese dieses Jahr nicht erstatten kriege.
|
Hat er auch recht. Dieses Jahr besteht kein Vorsteuerabzug aufgrund der Kleinunternehmerregelung. Du wechselst ja schließlich erst zum 01.01.06 zur Regelbesteuerung
Nächstes Jahr kannst du dann auch erst die Vorsteuer korrigieren im Rahmen des § 15a UStG.
Zitat:
Er meinte noch, einzige Möglichkeit wäre sich für dieses Jahr komplett für die MwSt. anzumelden.
Geht das denn noch und was mache ich mit den Rechnungen, auf denen ja keine MwSt. ausgewiesen ist?
|
Das wäre eine Möglichkeit, wobei du dann auch auf deine Leistungen Umsatzsteuer zahlen musst auch wenn du keine USt ausgewiesen hast.
|
|
|
23.12.2005, 13:59
|
#20
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Also entweder ich zahle nächstes Jahr die Mwst. und damit doppelt und mache Verluste oder ich setze mich jetzt hin und rechne alles mit Mwst. um und reiche das nach...
Dann kann ich aber auch Vorsteuer geltend machen, dessen Fristen aber lange abgelaufen sind, ist das dann ein Problem oder geht das alles im Nachhinein.
Werde mich dann ans FInanzamt wenden sobald die wieder offen habe.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit dieses Dilemma zu lösen?
Vielen Dank für eure Hilfe, das könnte schwer ins Auge gehen!
|
|
|
23.12.2005, 14:25
|
#21
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Sorry, aber die Antworten auf deine Fragen stehen hier und wenn du dir den Text nicht richtig durchliest oder falsch verstehst rate ich dir einen Steuerberater aufzusuchen.
|
|
|
23.12.2005, 17:50
|
#22
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Was soll ich denn genau darunter verstehen?
Zitat:
|
Nächstes Jahr kannst du dann auch erst die Vorsteuer korrigieren im Rahmen des § 15a UStG.
|
Die Vorsteuer vom nächsten Jahr an sich oder die Vorsteuer aus dem Jahre 2005, wenn ich mich noch entschließe für das Jahr 2005 doch noch Ust. zu zahlen bzw. Vorsteuerabzugsberechtigt zu werden.
Zitat:
|
Das wäre eine Möglichkeit, wobei du dann auch auf deine Leistungen Umsatzsteuer zahlen musst auch wenn du keine USt ausgewiesen hast.
|
Hier steht, dass ich dann die Ust. meiner Verkäufe abführen muss, aber auch die Vorsteuerabzugsfähige Ust. zurückbekomme.
Was habe ich daran jetzt nicht verstanden?
Werde am nächsten Werktag einfach mal das Finanzamt fragen, die geben mir da bestimmt genaue Auskunft.
Danke trotzdem.
|
|
|
23.12.2005, 18:58
|
#23
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Mit meiner Antwort war der Thread insgesamt gemeint und nicht der vorherige Beitrag
Zusammenfassung:
Kleinunternehmer können sich keine Vorsteuern abziehen. Da du im Jahr 2005 Kleinunternehmer bist besteht somit keine Möglichkeit für dich die Vorsteuern abzuziehen. Es sei denn du verzichtest freiwillig nachträglich auf die Kleinunternehmerregelung, wobei du dann auch deine gesamten Verkäufe nachversteuern musst. Also eine denkbar schlechte Lösung.
Jetzt erfolgt jedoch zum 01.01.2006 ein Wechsel der Besteuerungsform und man wird Regelversteuerer und man kann sich ab sofort die Vorsteuern abziehen.
Vorsteuerabzug:
Maßgebend für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Anschaffungszeitpunkt, dies war vor dem 01.01.06 und somit ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Jetzt kommt allerdings der § 15a UStG ins Spiel und da verweise ich noch einmal explizit auf die PDF-Datei in der Linkliste Steuerrecht "Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur" ab Seite 10 des Ernst & Young Newsletters.
Die im Anschaffungszeitpunkt bestandenen Verhältnisse für den Vorsteuerabzug haben sich nämlich zum 01.01.06 geändert und fortan bist du vorsteuerabzugsberechtigt. Demnach kommt ab dem 01.01.2006 auch eine Vorsteuerkorrektur in Betracht. Der Berichtigungszeitraum beträgt dabei 5 Jahre und beginnt ab dem Anschaffungszeitpunkt. Es kann also dazu kommen, dass ein paar Jahre für die Berichtigung bereits abgelaufen sind, nämlich die Jahre zwischen Anschaffung und Änderung der Verhältnisse.
Auf jeden Fall ist als Berichtigungszeitpunkt der Zeitpunkt anzusehen, in dem sich die Verhältnisse geändert haben und dies ist der 01.01.2006. Somit hast du 2005 nichts damit zu tun. Erst ab 2006 kannst du die Vorsteuer berichtigen.
Ich hänge hier noch einmal eine zweite Datei für kurze Zeit an.
Geändert von Sven (24.12.2005 um 12:45 Uhr).
|
|
|
23.12.2005, 20:00
|
#24
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Ich bedanke mich vielmals und werde dem Typen beim Finanzamt das alles mal vor die Nase halten.
Das Problem war ja nur, das ich schon verstanden habe, was geschriebe wurde (im nächsten Jahr die Vorsteuer für die im Jahr 2005 gekaufte Ware erstatten bekommen, da man die Ware erst im Ust-pflichtigen Jahr verkauft und auch abführt), der Typ beim Finanzamt meinte aber so etwas sei überhaupt nicht möglich.
Entweder ich zahle die Ust. doppelt oder ich melde das Jahr 2005 unter Ust-pflichtig an!
Wünsche ein schönes Fest und danke nochmal!
Geändert von holydream (23.12.2005 um 21:30 Uhr).
|
|
|
24.12.2005, 09:56
|
#25
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
@ Poloatze
Eine Frage hätte ich noch:
Ist diese Korrektur nur auf meine Wirtschaftsgüter bezogen z.B. abschreibbare Maschinen oder auch auf Ware, die ich lagernd habe und erst nächstes Kahr verkaufe?
Danke
|
|
|
24.12.2005, 11:10
|
#26
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Du musst zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterscheiden
Auf Anlagevermögen ist § 15a Abs. 1 UStG anzuwenden und auf das Umlaufvermögen § 15a Abs. 2 UStG. Demnach kommt also auch eine Korrektur für den Warenbestand in Betracht, wobei dann wieder die Grenze des § 44 UStDV zu beachten ist.
|
|
|
24.12.2005, 12:15
|
#27
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Ok, habe mir das ganze mal gut durchgelesen, bei mir haperts aber an einem Satzlaut, der auch schon vorher genannt wurde.
Zitat:
|
Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 Euro nicht übersteigt.
|
Die Einzelwaren habe alle einen Wert unter 200EUR, aber ca. 10.000EUR Warenwert insgesamt.
Heisst "entfällt", dass es NICHT möglich ist eine Korrektur vorzunehmen und ich demnach die Ust. nicht bekomme oder dass es nicht gesondert beim Finanzamt angegeben werden muss und einfach gemacht wird?
DANKE!
|
|
|
24.12.2005, 12:22
|
#28
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Heisst "entfällt", dass es NICHT möglich ist eine Korrektur vorzunehmen und ich demnach die Ust. nicht bekomme
|
richtig
|
|
|
24.12.2005, 12:34
|
#29
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
Damit hätte sich die Sache erledigt und ich muss das Jahr 2005 auf Ust-pflichtig stellen...
Damit hätte sich das mit der Abschreibung des Gerätes auch erledig,t kriege ich eh wieder da Ust.-pflichtig.
Danke für die Hilfe
|
|
|
05.04.2006, 13:20
|
#30
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
|
So aktuelles:
Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Ausführung eines
Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird.
Ist das o.g. Wirtschaftsgut wie von der netten Dame am Telefon gesagt KEINE UMLAUFWARE sondern z.B. ein Auto oder eben doch Umlaufware?
Weiterhin wurde mir gesagt ich müsse jede Rechnung umschreiben für 2005 falls ich die MwSt. haben will und dann ich ja bei der Umkehr Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer die MwSt. wieder einsparen kann, klasse.
Im Zusammenhang wurde das hier noch gefunden.
So wie es aussieht hab ich Pech gehabt und muss Ust im Wert von fast 1500EUR schlucken.
Über jede Antwort bin ich dankbar, mein Steuerberater kann mir erst nächsten Dienstag mehr sagen!
IHK,Finanzämter sagen mal korrigierbar, mal nicht
Für meine Druckmaschine kann ich für das Jahr 2006 wenigstens anteilig 1/5 der MwSt. einfahren.
SO FALL ERLEDIGT:
Ein Wirtschaftsgut heisst eine einzelne Ware (beim Händler) und diese muss 1000EUR MwSt. enthalten um korrigiert werden zu müssen.
So wurde es mir bei IHK und OFD auf meinen Fall bezogen erklärt.
Werde jetzt das Jahr 2005 mit MwSt. Verpflichtung einreichen.
Danke für die Hilfe
Geändert von holydream (06.04.2006 um 16:51 Uhr).
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:28 Uhr.
|
 |