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29.11.2005, 16:30
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Berlin
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Vom Kleinunternehmer zur USt-Berechnung
Hallo,
ich bin am überlegen, zum nächsten Kalenderjahr bei mir dir normale Besteuerung einzuführen. Dabei stellen sich mir aber noch einige Fragen:
1. Der Umsatz berechnet sich dann ausschließlich aus den Nettobeträgen?
2. Ergibts sich hieraus nicht auch ein gewisser Nachteil, da meine Einnahmen vergleichsweise gleich bleiben, die einkommenssteuermindernden Ausgaben aber etwas geringer sind - nämlich jeweils um 16% ?
3. Wie "kulant" kann ich mit den Betriebsausgaben jonglieren? Zählt also die neue Kaffeemaschine durchaus zu meiner IT-Firma oder ist dass schon zu privat - da Büro auch gleich Wohnung ist? Aber auch der neue Anzug als Verkäufer geht ja nicht bei jedem durch...
Hintergrund hierbei ist, dass ich ungern für meine Betreibsausgaben die Vorsteuer rausrechne, am Ende des Jahres das Finanzamt aber nicht mitspielt und das Geld nun noch haben will.
4. Kann jemand ein geeignetes Programm bei kleineren Unternehmungen für die Einnahmen-Überschussrechnung plus Umsatzsteuer-Geschichte empfehlen, da die verschiedensten Excel-Tabellen langsam doch recht unhandlich werden?
MfG 
__________________
Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
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29.11.2005, 16:38
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Der Umsatz berechnet sich dann ausschließlich aus den Nettobeträgen?
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Richtig. § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 UStG
Zitat:
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Ergibts sich hieraus nicht auch ein gewisser Nachteil, da meine Einnahmen vergleichsweise gleich bleiben, die einkommenssteuermindernden Ausgaben aber etwas geringer sind - nämlich jeweils um 16% ?
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Die Umsatzsteuer wirkt sich erfolgsneutral aus.
Vergleiche das Rechenbeispiel hier
Zitat:
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3. Wie "kulant" kann ich mit den Betriebsausgaben jonglieren?
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Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Betriebsausgaben sind die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.
Zitat:
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Zählt also die neue Kaffeemaschine durchaus zu meiner IT-Firma oder ist dass schon zu privat - da Büro auch gleich Wohnung ist?
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Kommt drauf an, mehr kann man da nicht zu sagen. Du musst dies glaubhaft begründen warum die Kosten betrieblich veranlasst sind.
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29.11.2005, 17:06
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Die Umsatzsteuer wirkt sich erfolgsneutral aus.
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Dem Rechenbeispiel bin ich mal nachgegangen, meine aber (denke ich) etwas anderes. Dazu mein Beispiel:
1) Kleinunternehmerregelung
Ich kaufe eine Festplatte für das Unternehmen für 116 EUR. Will diese also nicht weiter verkaufen. Betriebsausgaben sind demnach auch 116 EUR.
2) Umsatzbesteuerung
Ich kaufe meine Platte, hole vom Finanzamt die 16 EUR. Bleiben noch 100 EUR als Ausgaben, die ich für die Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
Die 16 EUR zählen ja nun nicht auf der Einnahmenseite????
Zählen die 16 EUR dann jetzt zum Vermögen des Betriebes?
Lohn bleibt aber bei Kleinunternehmer und Normalunternehmer gleich, da ja jeweils nur das Netto für die Einkommensteuer zählt. Dann dürfte ich nun zwar 16 EUR mehr Vermögen haben, rutsche im schlimmsten Falle in der Einkommensteuertabelle aber eine Stufe höher und zahle hierfür mehr Steuern.
MfG
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Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
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29.11.2005, 17:26
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Dem Rechenbeispiel bin ich mal nachgegangen, meine aber (denke ich) etwas anderes. Dazu mein Beispiel:
1) Kleinunternehmerregelung
Ich kaufe eine Festplatte für das Unternehmen für 116 EUR. Will diese also nicht weiter verkaufen. Betriebsausgaben sind demnach auch 116 EUR.
2) Umsatzbesteuerung
Ich kaufe meine Platte, hole vom Finanzamt die 16 EUR. Bleiben noch 100 EUR als Ausgaben, die ich für die Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
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Wenn du natürlich die beiden Besteuerungsformen vergleichst besteht natürlich schon ein Unterschied.
Beim Regelbesteuerer wirkt sich die Umsatzsteuer jedoch nicht gewinnmäßig aus. Es kann lediglich zu zeitlichen Verschiebungen durch unterschiedliche Zahlungszeitpunkte kommen. Soviel sollte klar sein.
Der Kleinunternehmer wird quasi wie eine Privatperson behandelt und zahlt keine Umsatzsteuer, darf sich aber auch keine Vorsteuer abziehen. Also zahlt er beim Einkauf 16 % mehr als der Regelbesteuerer kann aber im Gegenzug um 16 % billiger seine Produkte anbieten. Für den Unternehmer ist dies natürlich egal, ob er sich die Vorsteuer bei einem Regelbesteuerer als Lieferanten abzieht oder er 16 % von vornherein weniger zahlt bei einem Kleinunternehmer. Der Privatmann wird es dir jedoch danken, weil dieser eher zu dir geht als zu dem anderen Unternehmer, weil er da 16 % mehr bezahlt und diese nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Zitat:
Die 16 EUR zählen ja nun nicht auf der Einnahmenseite????
Zählen die 16 EUR dann jetzt zum Vermögen des Betriebes?
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Wieso sollen sie nicht auf der Einnahmeseite zählen? Sie stellen Einnahmen dar, wobei dann allerdings die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Bezahlung der Ware als Betriebsausgabe zu buchen ist. Ich verstehe jetzt nicht worauf du hinaus willst.
Zitat:
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Dann dürfte ich nun zwar 16 EUR mehr Vermögen haben, rutsche im schlimmsten Falle in der Einkommensteuertabelle aber eine Stufe höher und zahle hierfür mehr Steuern.
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Auch wenn deine 16 EUR die Einnahmenseite erhöht haben, haben sie auch im Zeitpunkt der Anschaffung deine Betriebsausgabenseite erhöht. Für die Einkommensteuer wird letztlich der Gewinn herangezogen und dieser ermittelt sich wie folgt:
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
Hier wirkt sich die Umsatzsteuer aber gar nicht aus, weil sie sich aufhebt und erhöht somit auch nicht das zu versteuernde Einkommen, wonach sich letztlich die Höhe der Einkommensteuer bemisst.
Gruß
Sven
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29.11.2005, 18:28
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Berlin
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Erstmal vielen Dank für die Mühen, zusammen schaffen wir es
Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Wenn du natürlich die beiden Besteuerungsformen vergleichst besteht natürlich schon ein Unterschied.
(...)
Der Privatmann wird es dir jedoch danken, weil dieser eher zu dir geht als zu dem anderen Unternehmer, weil er da 16 % mehr bezahlt und diese nicht als Vorsteuer abziehen kann.
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Bis hierhin ist alles klar, wunderbar.
Nochmals ein Beispiel:
1) Kleinunternehmer
Ich verkaufe eine Dienstleistung für 200 EUR.
Ich kaufe eine Ware für 116 EUR.
Ende des Jahres:
Betriebseinnahmen: 200 EUR
Betriebsausgaben: 116 EUR
116 EUR wirken sich gewinnmindernd aus.
für Einkommensteuer: 84 EUR Gewinn
= ich muss für 84 EUR Einkommensteuer bezahlen (theoretisch)
2) Regelbesteuerung
Ich verkaufe eine Dienstleistung für 200 EUR + 32 EUR Umsatzsteuer = 232 EUR.
Ich kaufe eine Ware für 116 EUR inkl. 16 EUR Vorsteuer.
Ende des Jahres:
Betriebseinnahmen: ?
Betriebsausgaben: ?
Einkommensteuer: ?
= ?
Mein Lösungsversuch:
Betriebseinnahmen betragen 232 EUR + 16 EUR Vorsteuer = 248 EUR,
Betriebsausgaben 116 + 32 EUR Umsatzsteuer = 148 EUR,
somit ergibt sich ein Gewinn von 100 EUR, ich muss also mehr Einkommensteuer bezahlen.
Wenn das so stimmt, wo hat dann der Regelbesteuernde den finanziellen Vorteil gegenüber dem Kleinunternehmer?
MfG
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Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
Geändert von Palenie (29.11.2005 um 19:19 Uhr).
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29.11.2005, 19:47
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ich ändere dein Beispiel mal etwas ab damit in beiden Fällen der gleiche Verkaufspreis besteht. Dann wird das noch einleuchtender.
Zitat:
1) Kleinunternehmer
Ich verkaufe eine Dienstleistung für 232 EUR.
Ich kaufe eine Ware für 116 EUR.
Ende des Jahres:
Betriebseinnahmen: 232 EUR
Betriebsausgaben: 116 EUR
116 EUR wirken sich gewinnmindernd aus.
für Einkommensteuer: 116 EUR Gewinn (232-116)
= ich muss für 116 EUR Einkommensteuer bezahlen (theoretisch)
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Richtig bis auf den letzten Satz. Die 116 erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Dieses stellt die Bemessungsgrundlage dar, worauf letztlich ein Prozentsatz angewandt wird und sich die Steuer berechnet.
Zitat:
2) Regelbesteuerung
Ich verkaufe eine Dienstleistung für 200 EUR + 32 EUR Umsatzsteuer = 232 EUR.
Ich kaufe eine Ware für 116 EUR inkl. 16 EUR Vorsteuer.
Ende des Jahres:
Betriebseinnahmen: 232 EUR aus Verkauf + 16 EUR Vorsteuererstattung aus Wareneinkauf = 248
Betriebsausgaben: ? 116 EUR aus Einkauf + 32 EUR Umsatzsteuer aus Verkauf = 148
Gewinn: 100 EUR (248-148
= ?
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Ich hab' das mal vervollständigt und den Begriff "Einkommensteuer" in "Gewinn" geändert. Insofern war dein Lösungsvorschlag richtig.
Du solltest allerdings von zwei gleichen Verkaufspreisen ausgehen und nicht bei dem einen von 200 und beim anderen von 232.
Zitat:
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Wenn das so stimmt, wo hat dann der Regelbesteuernde den finanziellen Vorteil gegenüber dem Kleinunternehmer?
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Ein vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer würde beim Regelbesteuerer effektiv nur 200 EUR zahlen, weil er sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzieht. Beim Kleinunternehmer zahlt der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmerkunde die 232 EUR voll und es besteht keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Insofern hat der Regelbesteuerer bei Firmenkunden mit Vorsteuerabzug einen Vorteil.
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29.11.2005, 20:41
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Berlin
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Ich bin ja nun gerade deshalb von unterschiedlichen Verkaufspreisen ausgegangen, da ich meine Dienstleistung (meine eigene Arbeitskraft) als Kleinunternehmer bisher netto, als Regelbesteuerer dann aber brutto anbiete.
Aber jetzt hab ichs auch:
Bei unterschiedlichen Verkaufspreisen hat sich mein zu versteuerndes Einkommen als Kleinunternehmer zwar weniger erhöht, als Regelbesteuerer hab ich aber 16 EUR mehr in der Tasche, wobei die Einkommenssteuer ja aber auch max 42 % beträgt, bleiben also mindestens 9,28 EUR plus in meiner Regelbesteuererkasse!
Kann dass mal bitte noch jemand mit "Ja" abnicken, dann kann ich heute beruhigt schlafen...
MfG
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Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
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29.11.2005, 21:07
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bei unterschiedlichen Verkaufspreisen hat sich mein zu versteuerndes Einkommen als Kleinunternehmer zwar weniger erhöht, als Regelbesteuerer hab ich aber 16 EUR mehr in der Tasche,
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???? Mit Beispiel ist das immer besser, gerade weil der Unternehmerstatus (vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht) des Kunden eine gewichtige Rolle spielt. So ohne weiteres kann ich das nicht nachvollziehen.
Allerdings hast du das Prinzip ja verstanden, wie die einkommensteuerlichen Gewinnauswirkungen bei den einzelnen Besteuerungsformen aussehen. Der Rest ist reine Mathematik.
Man kalkuliert dann mal ein bisschen mit dem Endpreis und welchen Unternehmerstatus der Kunde hat und der Rest ist reine Formsache. Ansonsten steht dazu auch etwas in der FAQ Kleinunternehmer.
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