power-box.de
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 30.11.2005, 10:15   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2005
Verso36 macht alles soweit korrekt
Red face

Arbeitlos als Kleinunternehmer


hallo,
bin etwas verwirrt und bräuchte etwas Hilfe.

Ich bin seit ca. 4 Jahren als Kleinunternehmerin tätig. Habe damit einen monatlichn Gewinn von ca. 200,-- bis 400,-- Euro.

Jetzt plane ich eine kleine Kneipe zu übernehmen und möchte mein kleines Vereinsheim, das ich gepachtet habe, aber nicht aufgeben. Durch diese Kneipe
werde ich dann also Vollzeit-Unternehmerin.

Habe ich noch Anspruch auf Überbrückungsgeld? Bzw. kann ich mich im Moment noch arbeitslos melden wg. des ÜG?

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen???? Danke, bin gespannt
Verso36 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.11.2005, 13:23   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Hallo Verso,
dass du dich jetzt so auf die Schnelle arbeitslos melden kannst, um Ü-Geld zu kassieren kann ich mir nicht vorstellen. Es gab beim Ü-Geld doch so eine Klausel, dass man in den letzten X-Jahren nicht selbständig sein durfte, oder bzw. dass dies die erste Gründung seit X-Jahren ist. (lasse mich aber gerne eines besseren belehren...)
Auch wenn du in den letzten Jahren nur als Kleinunternehmer tätig warst / bist, ist das trotzdem eine Selbständigkeit.

Und, das Ü-Geld wird ja von deinem letzten Verdienst berechnet und das dürfte bei 200 bis 400 EURos im Monat dann wohl nicht sehr hoch ausfallen.

Grüße
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
duna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2005, 14:21   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

Sie sollten schnellstens selbst prüfen oder von der AA prüfen lassen, ob Sie vor der Gründung einen Anspruch auf ALG-I hatten und ob die Gründung noch innerhalb des 4-Jahres Zeitraums liegt.

Wenn dem so sein sollte, dann könnte evt noch ein Anspruch auf ALG-I bestehen, wenn nicht, dann käme evt. ALG-II in Frage und die Beantragung von Einstiegsgeld zum ALG-II.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Arbeitlos als Kleinunternehmer Arbeitlos als Kleinunternehmer
« Vom Kleinunternehmer zur USt-Berechnung | Zählt Lagerbestand als Verlust? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:31 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67