hallo,
bin etwas verwirrt und bräuchte etwas Hilfe.
Ich bin seit ca. 4 Jahren als Kleinunternehmerin tätig. Habe damit einen monatlichn Gewinn von ca. 200,-- bis 400,-- Euro.
Jetzt plane ich eine kleine Kneipe zu übernehmen und möchte mein kleines Vereinsheim, das ich gepachtet habe, aber nicht aufgeben. Durch diese Kneipe
werde ich dann also Vollzeit-Unternehmerin.
Habe ich noch Anspruch auf Überbrückungsgeld? Bzw. kann ich mich im Moment noch arbeitslos melden wg. des ÜG?
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen???? Danke, bin gespannt