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Alt 01.12.2005, 08:42   #16
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Mal so just for info.

Die USt Erklärung muss grds. abgegeben werden, auch bei Kleinunternehmern.

Bei Kleinunternehmern ohne UStID-Nr. machen dies die meisten Finanzämtern jedoch nicht. Das sogenannte U-Signal wird in der Datenverarbeitung nicht gesetzt. Die Ermittlung des Gesamtumsatzes übernimmt der Veranlagungsmensch.

Mit UStID-Nr. wird das U-Signal im PC gesetz und es wird somit auch eine USt-Erklärung angefordert. Macht auch Sinn, weil innergemeinschaftliche Geschichten nicht zwingend aus der EÜR zu ersehen sind.

Gruß
Sven
Dank Dir Sven ! Wie gesagt so ein Finanzamt ist mir noch nicht unter gekommen was aber wohl nicht zuletzt daran liegt das eher weniger Kleinunternehmer Ihre Unterlagen vom Steuerberater bearbeiten lassen und ich einfach nicht genug Kleinmandanten betreue um die Arbeitsweise der Finanzämter in meiner Region dahingehend genau zu kennen.

Abschließend kann man wohl sagen, dass es sich in diesem Tread mal wieder um ein Paradebeispiel handelt und was es für Folgen haben kann sich vor seiner Selbständigen Tätigkeit nicht ausreichend zu informieren oder den Gang zum Steuerberater zu sparen......... Ich drücke Stefan X aber die Daumen das es nicht zu teuer wird !

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.12.2005, 11:11   #17
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2005
Stefan X macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Epic
Ich drücke Stefan X aber die Daumen das es nicht zu teuer wird !
Im Zweifelsfall würde ich klagen. Ich habe weder Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen erhoben, noch bei meinen Betriebsausgaben Mehrwertsteuer berechnet. Soweit ich weiß, soll die Mehrwertsteuer ja den Endverbraucher belasten und nicht einen Unternehmer. In diesem Fall wäre ich aber einseitig der Geschädigte. Außerdem ist es meinen Auftraggebern egal, ob ich Umsatzsteuer erhebe oder nicht. Die holen sich das Geld eh wieder vom Finanzamt zurück.

P.S. Was die Nichthinzuziehung eines Steuerberater betrifft, so hat das weniger mit "sparen" zu tun, sondern mit den Kleckerbeträgen, die man erwirtschaftet. 17.000 Euro Jahresumsatz sind nicht viel, wenn man bedenkt, dass der Durchschnittsverdienst in Deutschland bei 30.000 liegt. Was soll ich einen Steuerberater mit so Kleckerbeträgen belasten, dachte ich mir.

Geändert von Stefan X (01.12.2005 um 11:29 Uhr).
Stefan X ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2005, 01:47   #18
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2005
taxmanager macht alles soweit korrekt
Arrow

Zitat:
Zitat von Stefan X
Im Zweifelsfall würde ich klagen. Ich habe weder Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen erhoben, noch bei meinen Betriebsausgaben Mehrwertsteuer berechnet. Soweit ich weiß, soll die Mehrwertsteuer ja den Endverbraucher belasten und nicht einen Unternehmer. In diesem Fall wäre ich aber einseitig der Geschädigte. Außerdem ist es meinen Auftraggebern egal, ob ich Umsatzsteuer erhebe oder nicht. Die holen sich das Geld eh wieder vom Finanzamt zurück.

P.S. Was die Nichthinzuziehung eines Steuerberater betrifft, so hat das weniger mit "sparen" zu tun, sondern mit den Kleckerbeträgen, die man erwirtschaftet. 17.000 Euro Jahresumsatz sind nicht viel, wenn man bedenkt, dass der Durchschnittsverdienst in Deutschland bei 30.000 liegt. Was soll ich einen Steuerberater mit so Kleckerbeträgen belasten, dachte ich mir.
Diese Handlungsweise war nicht besonders schlau! Hätten Sie USt erhoben, hätten Ihre Kunden diese zusätzlich (ohne Kostenbelastung) bezahlt. Sie hätten dann im Gegenzug sogar Vorsteuerbeträge aus Ihren Kostenrechnungen vom Finanzamt erstatten lassen können!!!

Ein Steuerberater hätte hier bei einer Beratung von 1 Stunde ca. Gebühren von 100 € berechnet. Ihr Vorteil jedoch läge bei mindestens 2.000 €!

Ein Tipp: Es ist möglich, denjenigen Kunden, die Umsatzsteuer als Unternehmer abziehen können eine berichtigte Rechnung mit USt auszustellen. Die Kunden überweisen Ihnen dann die USt (ohne eigene Kostenbelastung da eigener Vorsteuerabzug).

Mein Rat für alle: Wenden Sie sich immer an einen Steuerberater um im Dschungel des Steuerrechts nicht verlustig zu gehen!

MfG
taxmanager ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2005, 16:11   #19
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Master_T2
 
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
Master_T2 bringt sich richtig ein
Zitat:
Davon war mir bisher nichts bekannt. Warum macht einen das Finanzamt nicht darauf aufmerksam? Ich meine, sie sehen doch aus der Einnahme-/Überschussrechnung, wie viel Umsatz ich gemacht habe.
Bei uns kam die Aufforderung erst nach anderthalb Jahren..^^
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de

Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
Master_T2 ist offline   Mit Zitat antworten
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