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Alt 16.12.2005, 18:22   #1
TP-Junior
 
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Purzel macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer Grenze im 1. Jahr überschritten


hallo, was passiert denn, wenn ich die grenze im gründungsjahr von 17.500 Euro überschreite weil es besser läuft als gedacht und aber auf dauer weiss das die Grenze von 50.000 Euro niemals überschritten werden wird auch nicht im 2. Jahr der selbstständigkeit....

Muss ich dann lediglich nachträglich für das erste gründungsjahr umsatzsteuer zahlen und falle aber für die folgenden jahre (da unter 50.000 Euro) weiter unter die Kleinunternehmerregelung?
Purzel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.12.2005, 04:18   #2
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Master_T2 bringt sich richtig ein
->faq
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Tim

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Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 17.12.2005, 13:09   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Purzel macht alles soweit korrekt
Question

in der faq steht nur, das eine kleinunternehmerregelung im ersten jahr nicht möglich ist aber es steht dort nicht ob das zweite jahr doch unter die kleinunternehmerregelung fällt obwohl die grenzen im ersten jahr überschritten wurden....und das war auch eigentlich meine frage
Purzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2005, 20:13   #4
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
... und dort steht auch, dass der Beanspruchung der Kleinunternehmerregelung eine Schätzung vorausgeht. Sollte man also über den 17.500 EUR liegen, muss das Finanzamt nachweisen können, dass du mit deinen Schätzungen bewusst falsche Angaben gemacht hast und das ist nur schwer möglich.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2005, 04:36   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Purzel macht alles soweit korrekt
ok, meine eigentliche frage ist leider noch nicht beantwortet....wenn ich also im ersten jahr über die 17500 geraten würde, würde ich dann fürs zweite jahr noch die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen können weil ja im zweiten jahr unter 50.000 euro geblieben wird oder ist das dann nicht mehr möglich weil die grenze im vorjahr überschritten wurde?

wie gesagt, in der faq steht: im ersten jahr = 17.501
im zweiten jahr = unter 50.000
Kleinunternehmung im ersten jahr nicht möglich


Ist sie dann im zweiten jahr möglich?

Würd mich sehr über eine antwort freuen auch wenn ihr diese frage sicher schon tausend mal beantwortet habt aber leider geht meine frage ja nun nicht konkret aus der faq hervor sonst würde ich sie nicht stellen
Purzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2005, 11:33   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Ist sie dann im zweiten jahr möglich?
kurz und knapp: nein, sie ist nicht mehr möglich.
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