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16.12.2005, 18:22
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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Kleinunternehmer Grenze im 1. Jahr überschritten
hallo, was passiert denn, wenn ich die grenze im gründungsjahr von 17.500 Euro überschreite weil es besser läuft als gedacht und aber auf dauer weiss das die Grenze von 50.000 Euro niemals überschritten werden wird auch nicht im 2. Jahr der selbstständigkeit....
Muss ich dann lediglich nachträglich für das erste gründungsjahr umsatzsteuer zahlen und falle aber für die folgenden jahre (da unter 50.000 Euro) weiter unter die Kleinunternehmerregelung?
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17.12.2005, 04:18
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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->faq
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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17.12.2005, 13:09
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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in der faq steht nur, das eine kleinunternehmerregelung im ersten jahr nicht möglich ist aber es steht dort nicht ob das zweite jahr doch unter die kleinunternehmerregelung fällt obwohl die grenzen im ersten jahr überschritten wurden....und das war auch eigentlich meine frage
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17.12.2005, 20:13
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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... und dort steht auch, dass der Beanspruchung der Kleinunternehmerregelung eine Schätzung vorausgeht. Sollte man also über den 17.500 EUR liegen, muss das Finanzamt nachweisen können, dass du mit deinen Schätzungen bewusst falsche Angaben gemacht hast und das ist nur schwer möglich.
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18.12.2005, 04:36
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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ok, meine eigentliche frage ist leider noch nicht beantwortet....wenn ich also im ersten jahr über die 17500 geraten würde, würde ich dann fürs zweite jahr noch die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen können weil ja im zweiten jahr unter 50.000 euro geblieben wird oder ist das dann nicht mehr möglich weil die grenze im vorjahr überschritten wurde?
wie gesagt, in der faq steht: im ersten jahr = 17.501
im zweiten jahr = unter 50.000
Kleinunternehmung im ersten jahr nicht möglich
Ist sie dann im zweiten jahr möglich?
Würd mich sehr über eine antwort freuen auch wenn ihr diese frage sicher schon tausend mal beantwortet habt aber leider geht meine frage ja nun nicht konkret aus der faq hervor sonst würde ich sie nicht stellen
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18.12.2005, 11:33
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ist sie dann im zweiten jahr möglich?
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kurz und knapp: nein, sie ist nicht mehr möglich.
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