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Alt 23.12.2005, 11:39   #1
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Nachbesteuerung im Kleinunternehmen


Hallo Ihr lieben...



nun eine frage so kurz vor Weihnachten aber als selbstständige hat man sein geschäft nunmal 365 tage rund um die uhr im hinterkopf..folgendes:

Ich habe 2003 mit der Kleinunternehmerregelung begonnen Einzelhandel zu betreiben. Geplant waren von Anfang an und auch für die darauffolgenden Jahre Umsätze unter 17.500

Fakt war jetzt folgendes:

2003 unter 17.500

2004 unter 50.000 (da glücklicherweise mehr Umsätze)

2005 (bis einschliesslich September) unter 17.500 (ganz genau 17.341)


Nun meine Frage da ich meine Steuern für 2005 noch nicht abgegeben habe (bis wann muss ich dies eigentlich tun?) ...kann ich für 2005 nachbesteuert werden da ich 2004 über 17.500 gekommen bin?

Geplant war es wie gesagt nicht aber wer wird schon bei den Aussichten auf Mehrumsätze NEIN sagen?

Kann mir jemand sagen ob ich für 2005 zur nachträglichen Steuerzahlung (Umsatzsteuer / Vorsteuer) herangezogen werden kann und wenn ja ...ich habe ja da ich unter den 17.500 bleiben wollte für 2005 keine Vorsteueranmeldungen abgegeben wäre dies nachträglich noch möglich damit sich der Schaden in Grenzen hält?
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Alt 23.12.2005, 12:16   #2
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Zitat:
(bis wann muss ich dies eigentlich tun?)
Grds. bis zum 31.5.2006

Zitat:
kann ich für 2005 nachbesteuert werden da ich 2004 über 17.500 gekommen bin?
Da im Jahr 2005 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte, hätte USt in den Rechnungen ausgewiesen werden müssen und auch an das Finanzamt gezahlt werden.
Wurde keine USt ausgewiesen, so wird diese im Rahmen der Veranlagung aus den Einnahmen mit dem jeweiligen Steuersatz herausgerechnet (16/116 oder 7/107) und ist an das FA zu zahlen.

Zitat:
Geplant war es wie gesagt nicht aber wer wird schon bei den Aussichten auf Mehrumsätze NEIN sagen?
Niemand wird da NEIN sagen, allerdings wusstest du dies schon wesentlich früher, dass dein Gesamtumsatz des Jahres 2004 höher als 17.500 EUR lag und somit die Kleinunternehmerregelung in 2005 automatisch nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte.

Zitat:
ich habe ja da ich unter den 17.500 bleiben wollte für 2005 keine Vorsteueranmeldungen abgegeben wäre dies nachträglich noch möglich damit sich der Schaden in Grenzen hält?
Das hat mit der Grenze im Jahr 2005 gar nichts zu tun. Fakt ist, dass im Vorjahr die 17.500 EUR Grenze überschritten wurde und somit keine Kleinunternehmerregelung mehr in Anspruch genommen weren konnte.

Eine Nachreichung der Voranmeldungen ist möglich.

Gruß
Sven
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Alt 23.12.2005, 12:44   #3
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Hallo Sven wäre es also ratsam die Steuererklärung für 2005 die bislang nur aus der Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben bestand direkt mit den Vorsteueranmeldungen für die Monate Jan.-Sep abzugeben? Und werden die Einnahmen von 2005 da dort nur bis einschl. sep verdient wurde REAL betrachtet oder werden die fehlenden monate anhand des durchschnittswertes der umsätze bis sep. geschätzt und wird diese schätzung zu den Einnahmen hinzugefügt?
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Alt 23.12.2005, 12:52   #4
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übrigends ich wusste wirklich nicht das es mit der kleinunternehmerregelung so läuft mir wurde damals gesagt erstes jahr bis 17.500 zweites jahr bis 50.000 und was dann passiert hat mir kein Finanzamt kein Arbeitsamt kein Gewerbeamt oder sonstwer mitgeteilt...ich bin also davon ausgegangen das ab dem zweiten jahr dauerhaft die grenze von 50.000 gilt....es ist ja auch irgendwie unsinnig diese grenze von 50.000....einfacher wäre direkt zu sagen das man um dauerhaft kleinunternehmer sein zu können prinzipiell unter 17.500 bleiben muss da es ansonsten nur bis zum zweiten jahr möglich ist....naja zu spät nun ist es eben so....sag mal wenn ich in der neugründung "ungeplant" über 17.500 komme im ersten jahr wie hoch liegen da die grenzen? was würde passieren wenn ich z.b. das doppelte des erlaubten einnahmen würde und darf ich denn jetzt überhaupt noch im neugründungsjahr die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen da ich ja 2005 bis sept. bei 17.341 lag und die restlichen monate sicher hinzugeschätzt werden? andererseits werde ich ja 2005 nachträglich besteuern...darf ich dann also 2006 wieder als kleinunternehmer mit 17.500 starten?
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Alt 23.12.2005, 12:55   #5
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Zitat:
Hallo Sven wäre es also ratsam die Steuererklärung für 2005 die bislang nur aus der Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben bestand direkt mit den Vorsteueranmeldungen für die Monate Jan.-Sep abzugeben?
Ob das ratsam ist weiß ich nicht. Entweder du zahlst jetzt die USt oder erst später. Wobei ich daran erinnere, dass es deine Pflicht ist USt-Voranmeldungen ordnungsgemäß zum richtigen Zeitpunkt abzugeben. Insofern bleibt dir gar nichts anderes übrig als diese jetzt abzugeben.

Zitat:
Und werden die Einnahmen von 2005 da dort nur bis einschl. sep verdient wurde REAL betrachtet oder werden die fehlenden monate anhand des durchschnittswertes der umsätze bis sep. geschätzt und wird diese schätzung zu den Einnahmen hinzugefügt?
Es wird nichts hinzugeschätzt, zumal das Gewerbe auch nur bis September real bestand hatte.
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Alt 23.12.2005, 13:12   #6
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und dürfte ich dann wenn ich schätzungsweise unter 17.500 bleibe 2006 in der neugründung nochmals als kleinunternehmer starten? und was ist wenn ich die grenze überschreite denn ich kann zwar weiter meine kosten senken und planen unter 17.500 zu bleiben aber werde sicher nicht sollte ein grosser auftrag reinkommen absagen?
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Alt 23.12.2005, 13:42   #7
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Zitat:
und dürfte ich dann wenn ich schätzungsweise unter 17.500 bleibe 2006 in der neugründung nochmals als kleinunternehmer starten?
Wenn das Finanzamt dies als Neugründung ansieht gilt wieder die Grenze von 17.500 EUR.

Zitat:
und was ist wenn ich die grenze überschreite denn ich kann zwar weiter meine kosten senken und planen unter 17.500 zu bleiben aber werde sicher nicht sollte ein grosser auftrag reinkommen absagen?
Dann ist es für das Jahr 2006 irrelevant, jedoch nicht mehr für das Jahr 2007. Dann müsstest du nämlich USt ausweisen und abführen.
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Alt 25.12.2005, 00:20   #8
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Wenn das Finanzamt dies als Neugründung ansieht gilt wieder die Grenze von 17.500 EUR.

Dann ist es für das Jahr 2006 irrelevant, jedoch nicht mehr für das Jahr 2007. Dann müsstest du nämlich USt ausweisen und abführen.

Hmmm und wenn das finanzamt es nicht als neugründung ansieht (ich ziehe die möglichkeit in betracht da mir eine ebenfalls versierte person sagte das es steuerlich keine "neugründung" gebe da es sich um einen und denselben unternehmer handelt) wäre dann ein start mit kleinunternehmen möglich mit grenze von 17500 da ich ja im jahre 2005 unter 17500 geblieben bin (siehe zahlen oben)? oder würden in dem fall die restlichen monate aufgerechnet so das ein kleinunternehmen dann ausgeschlossen wäre?
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Alt 25.12.2005, 11:25   #9
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Zitat:
wäre dann ein start mit kleinunternehmen möglich mit grenze von 17500 da ich ja im jahre 2005 unter 17500 geblieben bin (siehe zahlen oben)?
Du bist mit deinen Zahlen über der Grenze, weil diese Zahlen kein vollständiges Kalenderjahr abdecken.

Die Grenze von 17.500 wird heruntergerechnet.

17.500 * 9 / 12 = 13.125 EUR

Zitat:
oder würden in dem fall die restlichen monate aufgerechnet so das ein kleinunternehmen dann ausgeschlossen wäre?
richtig
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Alt 25.12.2005, 18:42   #10
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hmmm also normalerweise müsste der neubetrieb ja auch als neugründung betrachtet werden...es heisst ja auch gründet der unternehmer einen neubetrieb dann gelten für das gründungsjahr 17.500
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Alt 25.12.2005, 18:48   #11
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Dann würde ich doch jedes Jahr meinen Betrieb neu gründen wollen, oder????

Da gibt es sicherlich noch eine Vorschrift die dies unterbindet und sei es zuletzt der § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten).
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