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(bis wann muss ich dies eigentlich tun?)
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Grds. bis zum 31.5.2006
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kann ich für 2005 nachbesteuert werden da ich 2004 über 17.500 gekommen bin?
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Da im Jahr 2005 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte, hätte USt in den Rechnungen ausgewiesen werden müssen und auch an das Finanzamt gezahlt werden.
Wurde keine USt ausgewiesen, so wird diese im Rahmen der Veranlagung aus den Einnahmen mit dem jeweiligen Steuersatz herausgerechnet (16/116 oder 7/107) und ist an das FA zu zahlen.
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Geplant war es wie gesagt nicht aber wer wird schon bei den Aussichten auf Mehrumsätze NEIN sagen?
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Niemand wird da NEIN sagen, allerdings wusstest du dies schon wesentlich früher, dass dein Gesamtumsatz des Jahres 2004 höher als 17.500 EUR lag und somit die Kleinunternehmerregelung in 2005 automatisch nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte.
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ich habe ja da ich unter den 17.500 bleiben wollte für 2005 keine Vorsteueranmeldungen abgegeben wäre dies nachträglich noch möglich damit sich der Schaden in Grenzen hält?
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Das hat mit der Grenze im Jahr 2005 gar nichts zu tun. Fakt ist, dass im Vorjahr die 17.500 EUR Grenze überschritten wurde und somit keine Kleinunternehmerregelung mehr in Anspruch genommen weren konnte.
Eine Nachreichung der Voranmeldungen ist möglich.
Gruß
Sven