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25.12.2005, 13:49
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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Betriebskosten ab August - Gewerbe angemeldet ab Dezember
Hallo,
noch einmal kurz eine Schilderung (Habe den alten Threat nicht mehr gefunden):
Ab August habe ich einen Dispokredit genommen und mir Teile fürs Auto gekauft, welche ich eingebaut habe, um es durch den TÜV zu bringen. Ab Dezember wollte ich mit ihm regelmäßig zu meinem neuen Gewerbe (Kampfkunst und Fitness) fahren, das ich drei mal pro Woche neben dem Hauptberuf betreibe.
Eine Woche nach dem TÜV - also im September - ist mir der Zahnriemen gerissen und die Ventile sind dadurch verbogen.
Da ich keinen Urlaub mehr zum Schrauben bekam und es außerdem kalt wurde zum draußen schrauben, hatte ich geplant, im Frühjahr am Auto weiter zu machen. Für die Überbrückungszeit habe ich mir ein Winterauto gekauft.
Nun die Frage:
Der Dipo-Kredit (2000 Euro) entstand ab August.
Beim Fianzamt habe ich das Gewerbe allerdings erst mit Startbeginn Dezember angegeben.
Kann ich nun die Kredit-Zinsen, die jetzt entstehen werden, ab August als Betriebskosten angeben oder erst ab Dezember - oder vielleicht sogar gar nicht, weil die Anmeldung ja erst im Dezember war?
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25.12.2005, 13:58
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ab August. Die Anmeldung spielt für das Finanzamt keine Rolle.
Natürlich sind auch alle anderen Ausgaben und Einnahmen ab August anzugeben
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25.12.2005, 15:09
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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Bezüglich "andere Ausgaben und Einnahmen...":
Da ich das Gewerbe vorher schon als Hobby betrieben habe - ich habe bisher nur drei Mitglieder - gab es natürlich auch Einnahmen, die allerdings bisher nie so hoch waren, dass die Miete beglichen wurde. Ich habe also im Prinzip meistens drauf gezahlt.
Sollte ich das trotzdem schon angeben?
Eigentlich ist das strafbar, erst jetzt anzumelden, oder? Also sollte ich schlafende Hunde lieber nicht wecken, oder? Andererseits kann ich dann allerdings auch nicht meine Schulden angeben.
Was tun?
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25.12.2005, 15:19
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Sollte ich das trotzdem schon angeben?
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Dem Finanzamt interessiert der Gewerbeanmeldungstermin nicht. Denen interessiert der Beginn der Tätigkeit auch wenn dieser vor der Gewerbeanmeldung liegt
Zitat:
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Eigentlich ist das strafbar, erst jetzt anzumelden, oder?
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Es wird nicht gern gesehen aber meistens interessiert es das Finanzamt auch nicht.
Angeben, du machst doch sogar Verlust, welcher mit anderen Einkünften verrechnet wird.
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26.12.2005, 13:07
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Dem Finanzamt interessiert der Gewerbeanmeldungstermin nicht. Denen interessiert der Beginn der Tätigkeit auch wenn dieser vor der Gewerbeanmeldung liegt
Es wird nicht gern gesehen aber meistens interessiert es das Finanzamt auch nicht.
Angeben, du machst doch sogar Verlust, welcher mit anderen Einkünften verrechnet wird.
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Also - im Prinzip klingt das einleuchtend.
Nur ist es so, dass ich
1.) ab August die großen Ausgaben hatte
2.) am 30.11. beim Gemeindeamt rückwirkend zum 01.09. das Gewerbe angemeldet habe
3.) im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt die Neugründung zum 01.12., und zwar nur mit dem Gesamtumsatz ab Dezember, angegeben habe - vor lauter Angst, dass die Rückwirkung strafbar sei.
Sollte ich auf jeden Fall die Einnahmen-/Überschussrechnung ab September machen? Dann bräuchte ich allerdings eine Ausrede wegen den verschiedenen Daten...
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