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Alt 26.12.2005, 13:33   #1
TP-Member
 
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frankyhh macht alles soweit korrekt

AFA bei Diebstahl/Verlust von Ware


Hallo und frohe Weihnachten,

folgende Frage:
Ich verleihe Maschinen und nun ist eine auf dem Versandwege verloren gegangen.
Der Wert beträgt 1000 Euro (Afa 5 Jahre linaer). Die Ware ist leider nur bis 520 Euro versichert und wird wohl von UPS in der Höhe beglichen.
Wie buche ich
a) Die Restabschreibung für die nächsten Jahre.
b) den Eingang von euro 520,- ?

Bin Existengründer und mache zum Jahresende einfache EÜR.

Bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß
franky
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Alt 26.12.2005, 14:07   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Die verloren gegangene Ware wird ganz normal abgeschrieben, sofern diese zum Anlagevermögen gehörte, welches ich mal voraussetze.

Es ergibt sich bis zum Zeitpunkt der Zerstörung ein Restbuchwert. Dieser Restbuchwert ist dann außergewöhnlich abzuschreiben. Es erfolgt somit eine Abschreibung für außergewöhnliche und technische Abnutzung in Höhe des Restbuchwerts.

Die Erstattung seitens UPS ist im Zeitpunkt des Geldeingangs als Betriebseinnahme zu erfassen auch wenn dies erst im folgenden Jahr geschieht. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Bis dahin bleibt die Erstattung unberücksichtigt.

In den nachfolgenden Jahren wird natürlich für die verlorengegangene Maschine nichts mehr gebucht, weil sie vollständig abgeschrieben wurde und sich nicht mehr im Betriebsvermögen befindet.

Sofern für die Maschine die degressive Abschreibung in Anspruch genommen wurde ist eine außergewöhnliche Abschreibung nicht möglich und es müsste ein Wechsel von der degressiven AfA zur linearen AfA zum Jahresanfang erfolgen, welches im Endeffekt keine Gewinnauswirkung hat zumal der Rest sowieso abgeschrieben wird, sich jedoch auf die private Kfz-Nutzungsversteuerung auswirken kann, sofern mit einem Fahrtenbuch abgerechnet wird.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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