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28.12.2005, 02:31
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2005
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Umsatzsteuer-ID beantragen
Mein Geschäft lief in den letzten Wochen deutlich besser erwartet und so bin ich doch noch ein gutes Stück über die 17.500,- Euro gekommen und werde also ab Januar auch Umsatzsteuer abführen müssen. Insofern bin ich jetzt also gezwungen mich kurzfristig darum zu kümmern. Ich bin mittlerweile soweit, dass ich weis das die Ust-ID formlos in Saarlouis beantragt wird. Was schreibe ich denen konkret? Welche Angaben zu mir gehören unbedingt in den Brief?
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28.12.2005, 02:34
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#2
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von derJason
Mein Geschäft lief in den letzten Wochen deutlich besser erwartet und so bin ich doch noch ein gutes Stück über die 17.500,- Euro gekommen und werde also ab Januar auch Umsatzsteuer abführen müssen. Insofern bin ich jetzt also gezwungen mich kurzfristig darum zu kümmern. Ich bin mittlerweile soweit, dass ich weis das die Ust-ID formlos in Saarlouis beantragt wird. Was schreibe ich denen konkret? Welche Angaben zu mir gehören unbedingt in den Brief?
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Name
Anschrift
Telefon
Steuernummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
MFG, Name
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28.12.2005, 02:37
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#3
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Bedenke aber, dass nur steuerbare Umsätze (Internet-Dienstleistungen an US Kunden z.B. in der Regel nicht !) zu den Grenzen für die Kleinunternehmerregelung zählen.
Geändert von boundles (28.12.2005 um 02:43 Uhr).
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20.01.2006, 13:54
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2005
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@boundles
Kannst du das näher erklären? Demnach wären Einnahmen aus Google AdSense nicht in die 17.500,- Euro-Grenze einzurechnen? Gibt es dazu weiterführende Quellen.
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20.01.2006, 13:59
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ganz einfach, unter Gesamtumsatz fallen alle steuerbaren Umsätze im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Im Umkehrschluss kann man also sagen, dass die Umsätze, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallen, auch nicht zum Gesamtumsatz gehören
Ein Merkmal in § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Begriff "Inland". Die Leistung muss im Inland ausgeführt werden und was das heißt wird in § 3a UStG geregelt. In diesem Fall nämlich in § 3a Abs. 3 S. 1 UStG i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG und da steht, dass die Leistung dort ausgeführt wird, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Folglich ist der Ort dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt und da Google in Irland seinen Sitz hat, wird dies wohl kaum unter das Inland fallen und folglich ist § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht erfüllt.
Gruß
Sven
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