Shop-Hilfe.com
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 30.12.2005, 16:33   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
hörgel macht alles soweit korrekt

EÜR - Frage


Wenn ich eine EÜR erstelle, kann ich dann die Beiträge zu KV, RV, PV als Verlust abrechnen?
hörgel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.12.2005, 16:37   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
naja, wenn du das Ausgabe nennst, ja
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2005, 16:45   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
hörgel macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von knud
naja, wenn du das Ausgabe nennst, ja
wie soll ich das jetzt verstehen?
hörgel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2005, 17:09   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Nein,

Sozialversicherungsbeiträge können nur im Rahmen der Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden, welche im Mantelbogen auf Seite 3 eingetragen werden. Sie haben nichts mit dem gewerblichen Betrieb zu tun.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2006, 10:19   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Franken
Ahlene macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag.

Ich habe die FAQ's gelesen und viel erfahren, aber trotzdem habe ich noch Fragen ... oder ein paar Sachen übersehen bzw. irgendwann nicht mehr verstanden...

Ich habe mich zum 01.01.2005 selbständig gemeldet. Bin Kleinunternehmer mit Regelbesteuerung und gebe jeden Monat die USt Voranmeldung ab.
Mein Jahresumsatz 2005 ist unter 17.500 Euro.

Meine Fragen:
- muss ich eine EÜR abgeben?

- war da nicht etwas... da ich unter den o.g. Jahresumsatz bin, dass nur eine formlose Gewinnermittlung reicht???

- aber WIE soll diese formlose Gewinnermittlung aussehen????

- geben ich diese mit meiner Einkommensteuer-Erklärung 2005 ab??? - Oder schon vorher????

Vielen, vielen Dank für euer Hilfe.
Ahlene
Ahlene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2006, 18:16   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zu guter letzt muss noch eine Einkommensteuererklärung erstellt werden und zusammen mit dieser Einkommensteuererklärung ist auch die Gewinnermittlung nach amtlch vorschriebenen Vordruck mit beim Finanzamt einzureichen. Der amtliche Vordruck sollte eigentlich schon für das Jahr 2004 zum einsatz kommen. Aufgrund massiven Widerstandes wurde das Formular aber zurückgezogen. Für das Kalenderjahr 2005 soll nun ein neues überarbeitetes Formular entwickelt werden. Ob das neue Formular kommt müssen wir abwarten. Jetzt ist es noch so dass eine weitestgehend formlose Gewinnermittlung erstellt werden muss.
Quelle: FAQ Kleinunternehmer

Soviel erst mal dazu. Also mit der Einkommenssteuererklärung abgeben. Festes Forumlar scheints noch nicht zu geben (bei mir druckts das Buchhaltungsprogramm sogar aus) und was die Gewinnermittlung angeht solltest du mal auf deinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" nachgucken - den du vermutlich letztes Jahr im Januar ausgefüllt hast - was du da angekreuzt hast
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 15:55   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
Foos macht alles soweit korrekt
Passt zwar nicht so ganz zum Thema. Werden die Rechnungsbeträge eigentlich mit dem Rechnungsdatum oder dem Datum gebucht, wann diese von dem Girokonto abgebucht bzw. eingezahlt werden?

Beispiel:
Rechnungsdatum 10.12.2005
Abgebucht am 20.12.2005

Welches Datum nehmen?
Foos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 16:26   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: dem Norden
MB Photography macht alles soweit korrekt
mal mit lese...
MB Photography ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 18:56   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Foos
Passt zwar nicht so ganz zum Thema. Werden die Rechnungsbeträge eigentlich mit dem Rechnungsdatum oder dem Datum gebucht, wann diese von dem Girokonto abgebucht bzw. eingezahlt werden?

Beispiel:
Rechnungsdatum 10.12.2005
Abgebucht am 20.12.2005

Welches Datum nehmen?
Betriebsausgaben werden bei der EÜR "grundsätzlich" erst gebucht wenn sie bezahlt worden sind.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 19:25   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
Foos macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Epic
Betriebsausgaben werden bei der EÜR "grundsätzlich" erst gebucht wenn sie bezahlt worden sind.

Gruß Epic03
Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht es mit den Einnahmen aus? Rechnungsdatum eintragen oder ebenfalls das Buchungsdatum?
Foos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2006, 19:40   #11
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Foos
Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht es mit den Einnahmen aus? Rechnungsdatum eintragen oder ebenfalls das Buchungsdatum?
Bei den Erlösen ist es genauso wie bei den BA. Zu beachte ist das die Umsatzsteuer zu untschiedlichen Zeitpunkten fällig sein kann. Hierzu befragst Du am besten mal unsere "Super" Forensuche *G* Suchbegriff "Istbesteuerung" oder "Sollbesteuerung".

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
EÜR - Frage EÜR - Frage
« Arbeitszimmer / Lagerraum bei nebenberuflichen Gewerbe absetzen möglich | was ist Besser: Fester Stundensatz oder variabler Stundenpreis »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:05 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67