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30.12.2005, 16:33
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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EÜR - Frage
Wenn ich eine EÜR erstelle, kann ich dann die Beiträge zu KV, RV, PV als Verlust abrechnen?
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30.12.2005, 16:37
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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naja, wenn du das Ausgabe nennst, ja 
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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30.12.2005, 16:45
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2005
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Zitat:
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Zitat von knud
naja, wenn du das Ausgabe nennst, ja 
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wie soll ich das jetzt verstehen?
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30.12.2005, 17:09
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Nein,
Sozialversicherungsbeiträge können nur im Rahmen der Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden, welche im Mantelbogen auf Seite 3 eingetragen werden. Sie haben nichts mit dem gewerblichen Betrieb zu tun.
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03.01.2006, 10:19
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Franken
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Hallo,
ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag.
Ich habe die FAQ's gelesen und viel erfahren, aber trotzdem habe ich noch Fragen ... oder ein paar Sachen übersehen bzw. irgendwann nicht mehr verstanden...
Ich habe mich zum 01.01.2005 selbständig gemeldet. Bin Kleinunternehmer mit Regelbesteuerung und gebe jeden Monat die USt Voranmeldung ab.
Mein Jahresumsatz 2005 ist unter 17.500 Euro.
Meine Fragen:
- muss ich eine EÜR abgeben?
- war da nicht etwas... da ich unter den o.g. Jahresumsatz bin, dass nur eine formlose Gewinnermittlung reicht???
- aber WIE soll diese formlose Gewinnermittlung aussehen????
- geben ich diese mit meiner Einkommensteuer-Erklärung 2005 ab??? - Oder schon vorher????
Vielen, vielen Dank für euer Hilfe.
Ahlene
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03.01.2006, 18:16
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Zitat:
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Zu guter letzt muss noch eine Einkommensteuererklärung erstellt werden und zusammen mit dieser Einkommensteuererklärung ist auch die Gewinnermittlung nach amtlch vorschriebenen Vordruck mit beim Finanzamt einzureichen. Der amtliche Vordruck sollte eigentlich schon für das Jahr 2004 zum einsatz kommen. Aufgrund massiven Widerstandes wurde das Formular aber zurückgezogen. Für das Kalenderjahr 2005 soll nun ein neues überarbeitetes Formular entwickelt werden. Ob das neue Formular kommt müssen wir abwarten. Jetzt ist es noch so dass eine weitestgehend formlose Gewinnermittlung erstellt werden muss.
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Quelle: FAQ Kleinunternehmer
Soviel erst mal dazu. Also mit der Einkommenssteuererklärung abgeben. Festes Forumlar scheints noch nicht zu geben (bei mir druckts das Buchhaltungsprogramm sogar aus) und was die Gewinnermittlung angeht solltest du mal auf deinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" nachgucken - den du vermutlich letztes Jahr im Januar ausgefüllt hast - was du da angekreuzt hast 
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04.01.2006, 15:55
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Passt zwar nicht so ganz zum Thema. Werden die Rechnungsbeträge eigentlich mit dem Rechnungsdatum oder dem Datum gebucht, wann diese von dem Girokonto abgebucht bzw. eingezahlt werden?
Beispiel:
Rechnungsdatum 10.12.2005
Abgebucht am 20.12.2005
Welches Datum nehmen?
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04.01.2006, 16:26
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2005
Ort: dem Norden
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mal mit lese...
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04.01.2006, 18:56
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von Foos
Passt zwar nicht so ganz zum Thema. Werden die Rechnungsbeträge eigentlich mit dem Rechnungsdatum oder dem Datum gebucht, wann diese von dem Girokonto abgebucht bzw. eingezahlt werden?
Beispiel:
Rechnungsdatum 10.12.2005
Abgebucht am 20.12.2005
Welches Datum nehmen?
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Betriebsausgaben werden bei der EÜR "grundsätzlich" erst gebucht wenn sie bezahlt worden sind.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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04.01.2006, 19:25
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von Epic
Betriebsausgaben werden bei der EÜR "grundsätzlich" erst gebucht wenn sie bezahlt worden sind.
Gruß Epic03
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Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht es mit den Einnahmen aus? Rechnungsdatum eintragen oder ebenfalls das Buchungsdatum?
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04.01.2006, 19:40
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von Foos
Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht es mit den Einnahmen aus? Rechnungsdatum eintragen oder ebenfalls das Buchungsdatum?
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Bei den Erlösen ist es genauso wie bei den BA. Zu beachte ist das die Umsatzsteuer zu untschiedlichen Zeitpunkten fällig sein kann. Hierzu befragst Du am besten mal unsere "Super" Forensuche *G* Suchbegriff "Istbesteuerung" oder "Sollbesteuerung".
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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